Hallo,
Sorry, aber hier nur schnell die Kurzform:
Arbeitszeit=Gleitzeitmodell
13 tage pro jahr „abfeierbar“ bei entsprechenden mehrstunden
könnte eine Dienstvereinbarung nun bestimmen das die „abgefeierten“ Tage entsprechend auf den Urlaub angerechnet werden?
Bsp.:
Urlaubsanspruch 26 Tage
10 Tage „freigearbeitet“
1/260 * 26 * 10 = 0.59999
das heißt einen tag weniger urlaubsanspruch
soll angeblich mit § 48 Abs. 4 BAT-O in Einklang stehen…?
Vielen Dank
veronika
Hallo
soll angeblich mit § 48 Abs. 4 BAT-O in Einklang stehen…?
Auf die Erklärung, wie das damit „in Einklang“ stehen soll, bin ich aber mächtig gespannt…
Meines Erachtens ein klares: Nein!
Gruß,
LeoLo
danke
so sehe ich das auch
„mit 48 in Einklang…“ - so richtig hab ich das auch nicht verstanden.
Soll wohl deswegen sein:
Wenn man sich jeden Freitag durch vorher geleistete Überstunden „freischaufelt“, dann hat man ja faktisch ne 4-Tage-Woche. Und damit eniger Urlaubsanspruch.
Aber:
ich weiß, Gleitzeit führt nicht dazu das sich an der regelmäßigen Arbeitszeit was ändert. Auch nicht an der Arbeitswoche.
Wollte mich nur vergewissern.
Weiß gar nicht wie ich das dem chef beibringen soll das er sich wohl geirrt hat 
Gruß
Hallo
Soll wohl deswegen sein:
Wenn man sich jeden Freitag durch vorher geleistete
Überstunden „freischaufelt“, dann hat man ja faktisch ne
4-Tage-Woche. Und damit eniger Urlaubsanspruch.
Vermutlich ist das so gemeint, das ist aber Quark.
Gruß,
LeoLo