Arbeitszeit/Feiertag

Hallo zusammen,

folgender fiktiver Fall:

Arbeiter A arbeitet unter Aufsicht von Betreuer B. D.h. B weist ihm Arbeit zu, koordiniert seine Arbeitszeit etc.
B ist jedoch nicht der Disziplinarvorgesetzte von A, vielmehr ist Chef C der Vorgesetzte sowohl von A als auch von B. C hat aber B damit beauftragt, Person A wie oben beschrieben zu betreuen.

Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit von A umfasst 10h pro Woche. Überstunden dürfen nicht angesammelt werden, d.h. A muss tatsächliche jede Woche 10h arbeiten kommen. Da 10h ja gleichzeitig die maximal zulässige tägliche Arbeitszeit ist, arbeitet A sein Pensum teilweise auch an einem einzigen Tag ab, damit sind A, B und C einverstanden. Ein fester Tag bzw. feste Tage an denen A arbeiten kommt sind nicht vereinbart, vielmehr einigen sich A und B darüber von Woche zu Woche, je nachdem was wann zu tun ist.

Nun zur Frage: Ist es zulässig, dass A und B als Arbeitstage für A Feiertage vereinbaren, und A dann dementsprechend frei hat?

Beispiel:
B sagt zu A: „Dein Arbeitstag nächste Woche ist der Mittwoch!“, und dieser Mittwoch ist der 1.Mai. Hat A dann quasi die ganze Woche frei? Oder muss ein anderer Arbeitstag vereinbart werden?

Danke für die Antworten!

Alan