Arbeitszeit: Früher kommen müssen?

Hallo Wissende,

Person A ist stundenweise (max. 400€) über eine Dienstleistungsfirma in einem Einzelshandelsunternehmen angestellt. Besagtes Unternehmen verlangt nun Tätigkeiten, die vor der eigentlichen Arbeitszeit zu erledigen sind (Zeitrahmen: halbe bis dreiviertel Stunde pro betreffender Schicht). Ist dies zulässig? Im von A unterschriebenen Arbeitsvertrag (bei DL-Firma) wird Erscheinen eine Viertelstunde vor Schichtbeginn verlangt.

wer-meint-was?

Gruß sannah
(okay?)

Hi!

Ganz kurze Antwort, die sich eigentlich selbst erklärt:

Stell Dir vor, Du gehst zum Friseur, lässt Dir die Haare schneiden und verlässt dann den Laden ohne zu zahlen.
Ist das OK?
Nein?

Eben! Du bekommst eine Leistung und bist zur Gegenleistung verpflichtet.

Genau das Gleiche ist es im Arbeitsrecht. Warum sollte man eine Leistung (seine Arbeit) geben und keine Gegenleistung (Bezahlung oder Freizeit) dafür bekommen?

Spontan fällt mir dazu § 611 BGB ein
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611.html

LG
Guido