Arbeitszeit für Zeitarbeiter

Guten Tag,
ist eine Zeitarbeitsfirma berechtigt, jemanden an eine Firma (z.B. ein Architekturbüro) auszuleihen, die eine Arbeitszeit von mindestens! 50h/Wo für üblich hält und auch verlangt? Bzw. ist ein Zeitarbeiter verpflichtet, sich auf eine 50h-Woche einzulassen. Laut Arbeitszeitgesetz ist wohl eine 40h-Woche zulässig, nur in Ausnahmefällen 50. Weiß nicht wo so ein Ausnahmefall bei einem Zeitarbeiter anfängt, und in wie weit Tarifverträge das Arbeitszeitgesetz aushebeln können.

Hallo,

ist eine Zeitarbeitsfirma berechtigt, jemanden an eine Firma
(z.B. ein Architekturbüro) auszuleihen, die eine Arbeitszeit
von mindestens! 50h/Wo für üblich hält und auch verlangt?

Es gilt die vertraglich vereinbarte AZ mit der ZAF. Die ist i.d.R. 35 Std./Wo. Die darüber hinausgehenden Stunden werden i.d.R. auf Zeitkonten (die ich persönlich bei ZAF eine Sauerei finde, da damit der Annahmeverzug mangels Aufträgen umgangen wird).
Die geleisteten Arbeitsstunden sind jedenfalls zu vergüten.

Laut Arbeitszeitgesetz ist wohl eine 40h-Woche
zulässig,

Nein in D herrscht die 48 Std.-Woche.

Ausnahmefall bei einem Zeitarbeiter anfängt, und in wie weit
Tarifverträge das Arbeitszeitgesetz aushebeln können.

Auch wenn es Ausnahemgenehmigungen für 10-12 Std. tägl. AZ gibt, so müssen diese Stunden mW. innerhalb von 6 Monaten in Freizeit ausgeglichen werden.

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__7.html

Vielen Dank für die prompte Antwort,

Was ist denn ein Annahmeverzug?

Die zusätzlichen Stunden bekommt ein Zeitarbeiter bezahlt? Dachte, die würden nur dem AZK gutgeschrieben …

Und noch ne Frage, vielleicht etwas genauer gestellt: Gilt eine 50-60h-Wo als Ausnahme, weil der AN vielleicht nur vorrübergehend in der Firma beschäftigt wird, in der dies verlangt wird, und er quasi irgendwann die Möglichkeit bekommt, die Überstunden abzubummeln (quasi aus Sicht der Zeitarbeitsfirma), oder nicht als Ausnahme, weil es dort eben Gepflogenheit ist, und es immer und von allen verlangt wird (quasi aus Sicht des Einsatzortes)?

Hallo,

Dein Arbeitgeber bleibt die Zeitarbeitsfirma. Sie hat es zu organisieren, dass Du innerhalb der 6 Monate so viel Erholungszeit bekommst, dass 40 Stunden im Mittel eingehalten werden. Erlaubt sind unter dieser Maßgabe bis zu 10 Stunden werktäglich.

Das immer wieder zu hörende „48 Stunden/Woche“ rührt daher, dass der Samstag als Werktag gilt. Bleibt an diesem jedoch das Büro geschlossen, kann man die gesparte Zeit nicht einfach auf Mo-Fr verteilen. Wie heißt es im Gesetz? „Die Arbeitszeit darf WERKTÄGLICH 8 Stunden nicht überschreiten“. Hätte der Gesetzgeber in Wirklichkeit „wöchentlich 48 Stunden“ gemeint, dann hätte er das auch geschrieben.

Gruß

smalbop

48 Std / Woche
Hi!

Das immer wieder zu hörende „48 Stunden/Woche“ rührt daher,
dass der Samstag als Werktag gilt. Bleibt an diesem jedoch das
Büro geschlossen, kann man die gesparte Zeit nicht einfach auf
Mo-Fr verteilen.

Das ist falsch!
Natürlich kann er das.

Wie heißt es im Gesetz? „Die Arbeitszeit darf
WERKTÄGLICH 8 Stunden nicht überschreiten“. Hätte der
Gesetzgeber in Wirklichkeit „wöchentlich 48 Stunden“ gemeint,
dann hätte er das auch geschrieben.

Nein, hätte der Gesetzgeber ARBEITStage gemeint, dann hätte er das so definiert…

Gruß
Guido

Was ist denn ein Annahmeverzug?

Grob gesagt, wenn der AG dir vertraglich 35 Std. zusichert, aber nicht genug Arbeit hat, muss er dir trotzdem die 35 Std. bezahlen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsvertrag#Annahmev…
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Gese…

Dachte, die würden nur dem AZK gutgeschrieben …

Ja, wenn das vereinbart ist.

Auch euch vielen Dank,

nun versteh ich das so, je nachdem ob in einem Büro der Samstag als Werktag gilt, muss/ darf man 40 oder 48 h pro Woche arbeiten.
Im besagten Büro, ist es so dass die Angestellten Termine bekommen, bis zu denen sie bestimmte Arbeiten zu erfüllen haben. Ist halt ihr Problem, wie sie das schaffen. Im Normalfall benötigen sie dafür 12h pro Tag plus den Samstag. Wobei der Arbeitgeber so gütig ist, das Büro auch Samstags zu öffnen.

Hi!

nun versteh ich das so, je nachdem ob in einem Büro der
Samstag als Werktag gilt, muss/ darf man 40 oder 48 h pro
Woche arbeiten.

Nein, die wöchentliche Arbeitszeit darf 48 Std. im Schnitt nicht übersteigen, völlig unabhängig von den ARBEITStagen pro Woche.

Im besagten Büro, ist es so dass die Angestellten Termine
bekommen, bis zu denen sie bestimmte Arbeiten zu erfüllen
haben. Ist halt ihr Problem, wie sie das schaffen. Im
Normalfall benötigen sie dafür 12h pro Tag plus den Samstag.

…womit sowohl die 10 Std./Tag als auch die 48 Std./Woche (vermutlich!) überschritten wären…

VG
Guido

Nochmal hallo zusammen,
und vielen, vielen Dank für die schnellen Antworten!

Leider, umso mehr ich lese (eure Antworten, Gestzesauszüge im Netzt, …) desto schwammiger und unverständlicher wird das alles. Also nochmal konkret. Ich vermute, dass mir die Zeitarbeitsfirma in den kommenden Tagen einen Einsatzbegleitschein mit einer Arbeitszeit von 50h/Wo unter die Nase halten wird. Muss ich sowas unterschreiben? Hab mich mit der Firma, in der ich arbeiten soll mündlich auf ne (hoffentlich bezahlte) Probewoche geeinigt, in der ich schauen darf, wie ich mit 10h/Tag klarkomme, was ich inzwischen bereue. Wie ich die Zeitarbeitsfirma und die neue Firma einschätze, kennen die da bestimmt Mittel und Wege mich festzunageln. Hab mit vier Leuten gesprochen, die fest dort angestellt waren, und aus der Sache zuerst garnicht, und irgendwann mit nem Nervenzusammenbruch und anschließender psychologischer Behandlung rausgekommen sind. Die Zeitarbeitsfirma interessiert das natürlich nicht. Hat jemand nen Tipp, wie ich aus der Nummer wieder rauskomme?

Du bekommst gleich Post :wink:

Hallo

Die darüber hinausgehenden Stunden werden
i.d.R. auf Zeitkonten (die ich persönlich bei ZAF eine Sauerei
finde, da damit der Annahmeverzug mangels Aufträgen umgangen
wird).

Ich stimme Dir da voll zu. Man sollte die Sklaven sofort rausschmeissen, anstatt sinnlose Zeitpuffer anzusparen, um nach Anschlussbeschäftigungen suchen zu können. Hält nur auf.

Gruß,
LeoLo

Hallo

Ich stimme Dir da voll zu. Man sollte die Sklaven sofort
rausschmeissen, anstatt sinnlose Zeitpuffer anzusparen, um
nach Anschlussbeschäftigungen suchen zu können. Hält nur auf.

ich bin verwirrt. Klingt so ironisch.

Da triffst du mich auf einen empfindlichen Nerv, da ich den Gewerkschaften hier einen ganz gravierenden Vorwurf mache nicht AN gerecht, sondern AG gerecht gehandelt, und das Equal-Pay unterlaufen zu haben. Eine Dokumentation über die Abläufe kann ich gerne nachreichen.

Zur aktuellen Entscheidung bez. der CGZP sag ich mal nichts :wink:

Ich möchte zu Bedenken geben, dass durch die (per Tarifverträge, die eigentlich mind. 99 % der ZAFn anwenden) gekürzte Kündigungsfristen der besonderen Erschwernis dieser Unternehmensform bereits Genüge getan ist.

Meine Erfahrung ist - und ich habe bereits 3 Verfahren erlebt, in denen ich als Beistand der Betroffenen involviert war und beraten hatte, wo gegen die ZAF gewonnen wurde - dass die Verträge und Vorgehensweisen der ZAF mit Vorsicht zu genießen sind und sich oft in grenzwertigen, um nich zu sagen illegalen Handlungen bewegen.

Und so einfach ist eine Kündigung trotz der bes. Kündigungsbedingeungen auch nicht. Da gibt es Urteile, die den AN schützen, wenn es offensichtlich ist, dass eine ZAF dauernd einstellt, entlässt, wieder einstellt, weil keine Aufträge da sind. Eben wegen Abwälzung des Annahmeverzuges.

http://www.einblick.dgb.de/urteile/2006/11/urteil07/
http://www.aus-innovativ.de/themen/leiharbeit_3908.htm

Diese Zeitkontenmodelle sind nichts anderes.
Und auf meine damaligen Anfragen wegen Umgeheung des Annahmeverzuges konnte und hatte keine einzige Gewerkschaft geantwortet!

Zeitarbeit war einmal eine wirkliche Chance für die AN. Vor vielen Jahren!
Aber inzw. hat dieses Modell - unter Hilfe der Gewerkschaften, Agenda 2010, Hartz IV - ein Ausmaß angenommen, das letztlich den AG die Möglichkeit verschafft einen Billiglohnsektor auf Staaatskosten durchzusetzen.

Da liegt einiges im Argen. Man darf dies gerne doppeldeutig sehen :wink: (ARGE= Arbeitsgemeinschaft/Jobcenter, die ja inzw. als verfassungswidrig abgeurteilt wurde :wink:)

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Hallo

Ironisch? Ich? :o)

Wir liegen in vielen Dingen vermutlich nicht weit auseinander, aber die Zeitarbeitskonten derart abzuquaifizieren, halte ich für zu kurz gedacht.

Das Argument mit den kurzen Küfristen ist vordergründig ganz nett, aber nur ein Teil der Wahrheit. Dabei wird nämlich eine grundlegende Verpflichtung der ZAF vergessen. Es ist schlicht (zumindest in der Theorie) unzulässig, einem AN sofort nach Ende eines Einsatzes eine betriebsbedingte Kündigung auszusprechen. Zunächst muss die ZAF alle Möglichkeiten ausschöpfen, um für den AN einen Anschlussauftrag zu finden. Ohne Zeitkonto wäre das schlicht unmöglich. Ich bin fürwahr in vielen Dingen kein Freund von Zeitarbeitsfirmen, aber sehe die Sachen gerne reflektiert. Und wie Du schon andeutest: Die ZAF bedienen letztendlich nur einen inzwischen völlig verkorksten Markt, den andere geschaffen haben.

Gruß,
LeoLo