Arbeitszeit haltbar trotz Zusatzvereinbarung?

Nehmen wir an ein Arbeitnehmer hat in seinem Vertrag eine Klausel die da heißt : Die wöchentliche Arbeitszeit kann jederzeit neu bestimmt werden.
Nun war dieser Arbeitnehmer ein paar Tage krank, hatte aber im letzten Jahr schon gesundheitliche Probleme und der Chef ist nun der Meinung, obwohl der Arbeitnehmer ihm nie etwas verschwiegen hat, das dieser nicht für 30 stunden tragbar ist. Die Ärzte geben dem Arbeitnehmer aber schon nach seiner ersten Krankheitsphase die bestätigung nach der Reha für 6 Stunden und mehr. Jedenfalls nach diesen drei tagen gibt der Chef dem Angestellten zu verstehen, das er ihn weniger als 30 Stunden arbeiten lassen werden wird und das dieser sich übers wochenende schon mal gedanken machen soll. ISt das den rechtens? Kann dieser Arbeitsgeber aufgrund so einer Zusatzvereinbarung den Arbeitnhemer weniger als 30 stunden arbeiten gehen lassen auch wenn sie URlaubstage, Geld und soweiter alles ändert? Immerhin verdient der Angewstellte so weniger als er mit HArtz 4 hätte. Was kann der angestellte tun und muss er diese wenigeren Stunden annehmen?

Nehmen wir an ein Arbeitnehmer hat in seinem Vertrag eine
Klausel die da heißt : Die wöchentliche Arbeitszeit kann
jederzeit neu bestimmt werden.

Diese Klausel dürfte - da zu unbestimmt - nichtig sein.

Nun war dieser Arbeitnehmer ein paar Tage krank, hatte aber im
letzten Jahr schon gesundheitliche Probleme und der Chef ist
nun der Meinung, obwohl der Arbeitnehmer ihm nie etwas
verschwiegen hat, das dieser nicht für 30 stunden tragbar ist.

Gibt es über die Leistungsfähigkeit eine betriebsärztliche Feststellung ???

Die Ärzte geben dem Arbeitnehmer aber schon nach seiner ersten
Krankheitsphase die bestätigung nach der Reha für 6 Stunden
und mehr.

Hat der AN mal darüber nachgedacht, einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen, wenn er offensichtlich chronisch krank ist ?

Jedenfalls nach diesen drei tagen gibt der Chef dem
Angestellten zu verstehen, das er ihn weniger als 30 Stunden
arbeiten lassen werden wird und das dieser sich übers
wochenende schon mal gedanken machen soll. ISt das den
rechtens?

Wahrscheinlich nicht ohne betriebsärztliche Feststellung

Kann dieser Arbeitsgeber aufgrund so einer
Zusatzvereinbarung den Arbeitnhemer weniger als 30 stunden
arbeiten gehen lassen auch wenn sie URlaubstage, Geld und
soweiter alles ändert?

Wahrscheinlich nicht.

Immerhin verdient der Angewstellte so
weniger als er mit HArtz 4 hätte.

Das spielt hier keine Rolle

Was kann der angestellte tun

Zur Gewerkschaft gehen (sofern der AN Mitglied ist) oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen

und muss er diese wenigeren Stunden annehmen?

Wahrscheinlich nicht

Ebenfalls ohne Anrede und Gruß

Sorry erst mal das die Freundlichkeit gefehlt hat, aber ich war so bedacht, diesen Fall hypothetisch zu beschreiben das alles andere vergessen wurde. Also erst einmal vielen dank für die Antort.

Nun was die Fragen angeht, gehen wir davon aus, der Arbeitnehmer ist schwerbeschädigt, nämlich zu 50 Prozent, hat aber eine bestätigung der Rehaärzte für eine Arbeitszeit von 6-8 Stunden und das erst im November letzten Jahres. Gilt dann die eifache Einschätzung des Arbeitgebers oder hat der Arbeitnehmer so eine Möglichkeit und kann bei einem Gespräch mit diesem Schreiben eine Runtersetzung verhindern?

Ich danke schon im vorraus für die Antworten und wünsche einen schönen Abend. Liebe Grüße Claudia

Hallo,

Nun was die Fragen angeht, gehen wir davon aus, der
Arbeitnehmer ist schwerbeschädigt, nämlich zu 50 Prozent,

Dann kennt dieser AN wohl seine Rechte nicht (und der AG erst recht nicht) ?
Der AG hat bei solchen „Schwierigkeiten“ mit einem schwerbehinderten AN erst mal vor Änderungen zwingend das Integrationsamt einzuschalten gem. § 84 Abs. 1 SGB IX.

hat
aber eine bestätigung der Rehaärzte für eine Arbeitszeit von
6-8 Stunden und das erst im November letzten Jahres. Gilt dann
die eifache Einschätzung des Arbeitgebers

Grundsätzlich NEIN oder ist der AG zufällig Mediziner ? Für solche Beurteilungen gibt es einen Betriebsarzt, den auch die kleinste Klitsche bestellen muß und der die medizinisch relevante Beurteilung macht.

oder hat der
Arbeitnehmer so eine Möglichkeit

Der AN kann eine arbeitsmedizinische Untersuchung verlangen.

und kann bei einem Gespräch
mit diesem Schreiben eine Runtersetzung verhindern?

Bei so einem AG gibt es wohl keinen gütlichen Weg. Der bettelt wohl um den Holzhammer.

Ich danke schon im vorraus für die Antworten und wünsche einen
schönen Abend. Liebe Grüße Claudia

&Tschüß
Wolfgang