Moin Kollegen,
angenommen ein Arbeitgeber will für Heiligabend und Sylvester (an denen Betriebsruhe vereinbart ist)insgesamt zwei Urlaubstage verrechnen oder ersatzweise Gleitzeit in Höhe der individuellen regelmäßigen täglichen Arbeitszeit von jeweils 7 Stunden abziehen.
Würde der Betriebsrat erfolgreich gegen den tarifgebundenen Arbeitgeber einen Rechtsstreit führen? Oder hat es schon mal so einen Rechtsstreit gegeben den man nachlesen kann?
Danke im Voraus für Antworten zu dieser leicht abstrakten Konstruktion.
Ach ja, nehmen wir an es gilt folgende Tarifvereinbarung:
§3 Abs.9 des Manteltarifvertrages:
Arbeitszeit am 24. und 31. Dezember
Am 24. und am 31. Dezember soll nicht länger als bis 13.00 Uhr und darf nicht länger als 6 Stunden gearbeitet werden.
Die an diesen Tagen über eine geleistete Arbeitszeit von sechs Stunden hinausgehende und dadurch ausfallende individuelle regelmäßige Arbeitszeit muß bezahlt werden. Bei Angestellten und Monatslöhnern erfolgt kein Abzug.
Für Schichtarbeiter gilt die gleiche Regelung.
Nochmal Danke im Voraus von Manfred
Hallo,
Würde der Betriebsrat erfolgreich gegen den tarifgebundenen
Arbeitgeber einen Rechtsstreit führen?
Wie ist denn der momentane Stand? Was hat denn der AG dazu gesagt, als der BR ihn darauf aufmerksam gemacht hat, dass lt. TV an den besagten Tagen nur 6 h gearbeitet werden soll und er 7 h abziehen will?
MfG
Moin Kollegen,
Auch so,
wann beginnen die AN normalerweise mit der Arbeit?
angenommen ein Arbeitgeber will für Heiligabend und Sylvester
(an denen Betriebsruhe vereinbart ist)insgesamt zwei
Urlaubstage verrechnen oder ersatzweise Gleitzeit in Höhe der
individuellen regelmäßigen täglichen Arbeitszeit von jeweils 7
Stunden abziehen.
Würde der Betriebsrat erfolgreich gegen den tarifgebundenen
Arbeitgeber einen Rechtsstreit führen? Oder hat es schon mal
so einen Rechtsstreit gegeben den man nachlesen kann?
Danke im Voraus für Antworten zu dieser leicht abstrakten
Konstruktion.
Vertragspartner ist nicht der BR (deshalb klagt dieser auch in der Regel nicht) sondern die Gewerkschaft, mal den Rechtssekretär fragen. Gewerkschaften haben ein Interesse daran, dass die Tarifverträge eingehalten werden, deshalb haben diese auch schon eine Unmenge von Prozessen geführt. Allerdings sollte der BR und die AN schon in angemessener Zahl als Mitglieder vertreten sein und sich nicht als Trittbrettfahrergemeinschaft verstehen.
Ach ja, nehmen wir an es gilt folgende Tarifvereinbarung:
§3 Abs.9 des Manteltarifvertrages:
Arbeitszeit am 24. und 31. Dezember
Am 24. und am 31. Dezember soll nicht länger als bis 13.00 Uhr
und darf nicht länger als 6 Stunden gearbeitet werden.
Die an diesen Tagen über eine geleistete Arbeitszeit von sechs
Stunden hinausgehende und dadurch ausfallende individuelle
regelmäßige Arbeitszeit muß bezahlt werden. Bei Angestellten
und Monatslöhnern erfolgt kein Abzug.
Für Schichtarbeiter gilt die gleiche Regelung.
Nochmal Danke im Voraus von Manfred
Bitte Michael
Mahlzeit,
mein hoffentlich gesunder Menschenverstand mag mich täuschen, aber wenn unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit der volle Tag bezahlt wird, dann muß logischerweise doch auch ein ganzer Urlaubs- oder eben Gleittag geopfert werden.
Gruß
Nils
Mahlzeit,
Auch so
mein hoffentlich gesunder Menschenverstand mag mich täuschen,
tut er
aber wenn unabhängig von der tatsächlichen Anwesenheit der
volle Tag bezahlt wird,
Feiertags wird auch der volle Tag bezahlt
dann muß logischerweise doch auch ein
ganzer Urlaubs- oder eben Gleittag geopfert werden.
Wenn im Tarifvertrag etwas anderes vereinbart ist, dann eben nicht.
Gruß
Nils
Gruß Michael