Ich arbeite auf 400€ in einem Fahrdienst,der geistig behinderte Meschen von Zuhause in eine Behindertenwerkstadt fährt. Meine Arbeitszeit beginnt wenn ich von meinem Zuhause losfahre und endet wenn ich wieder Zuhause ankomme. Nun möchte unsere Dienststelle den „Vergütungsplan ändern“, indem sie uns erst ab dem 1. Mitfahrer und nur bis in die Behindertenwerkstatt bezahlen wollen. Wir werden ohnehin schon untertariflich bezahlt (5€ pro Std.)und tragen eine große Verantwortung, nun soll es noch weniger werden. Ist das rein rechtlich erlaubt?
Vielen Dank im Voraus,
Martina
Frag mal bei Deiner Gewerkschaft (VERDI) nach, ob es einen Tarifvertrag gibt. Oder habt ihr in eurem Betrieb eine Betriebsvereinbarung? Kannst auch mal bei der Arbeitsagentur nachfragen. Ansonsten wende dich an den zuständigen VdK-Ortsverband.
Hallo Martina,
Wichtig ist zu wissen:
- Habt ihr einen Tarifvertrag?
- Gibt es in eurem Betrieb einen Betriebsrat?
- Seid ihr gewerkschaftlich organisiert?
Normalerweise beginnt der Dienst bei Ankunft am Arbeitsplatz,
(kann bei der Steuer geltend gemacht werden)
Wegezeiten/-Kosten werden nicht erstattet - es sei denn es ist im Betrieb (wie bei euch) anders geregelt.
Wenn ihr einen Betriebsrat habt dann hat der ein Mitbestimmungsrecht bei Änderung der Arbeitszeit und Arbeitsort.
Wenn nicht - schnellstens einen Betriebsrat gründen:
Damit ein Betriebsrat gewählt werden kann, müssen in dem Betrieb
- mindestens 5 Arbeitnehmer über 18 Jahre alt sein, davon
- mindestens 3 Arbeitnehmer mindestens 18 Jahre alt sein und mindestens 6 Monate dem Betrieb angehören.
Wie lange gilt die jetzige Regelung schon für euch? Prüfen lassen (Gewerkschaft oder Arbeitsgericht) ob es sich um eine betriebliche Übung handelt.
Auf jeden Fall - organisiert euch und lasst euch das nicht gefallen.
Unterstützung gibt es bei eurer Gewerkschaft (ver.di). Die unterstützen euch auch wenn es (noch) keinen Tarifvertrag gibt.
Fünf Euro die Stunde finde ich persönlich abartig!! Weit unter Wert der geleisteten Arbeit!
Hallo,
leider ist es wohl nicht zu selten, dass gerade Sie sozialen Bereich Menschen ziemlich ausgebeutet werden. Ich halte das, was man dort mit euch vorhat, für eine absolute Unverschämtheit. Zwar lässt sich in der Tat arbeitsrechtlich darüber streiten, wann die Arbeit anfängt, weil der Weg von dir zum ersten Mitfahrer so etwas wie der Weg von zuhause zum Arbeitsplatz gewertet werden könnte. wurde das jedoch bisher mit zur Arbeitszeit gezählt, so wäre das eine Vertragsänderung, die nur gültig wäre, wenn du damit einverstanden bist. ansonsten müsste dir eine Änderungskündigung ausgesprochen werden. Ich würde überlegen, auch wenn es sich nur um einen 400 € Job handelt, Kontakt mit der Gewerkschaft Verdi aufzunehmen (www.verdi.de). natürlich kann man auch einen Anwalt einschalten, wenn du eine Rechtschutzversicherung hast, die auch Arbeitsrecht beinhaltet.
Ich würde mich auch gegen das Einkommen wehren, ich halte das für strafbaren Lohnwucher.
Niemand darf nämlich weniger als ein Drittel unter dem Tariflohn bezahlt werden, das trifft hier doch wohl zu. das ist etwas kompliziert, aber leider haben wir ja in Deutschland noch keinen Mindestlohn.
Viele Grüße
Peter
Hallo Peter,
vielen Dank für deine Antwort. In der Tat habe ich mich schon mit Verdi in Verbindung gesetzt. Mal sehen wie das weitergeht, gefallen lass ich mir das auf jedenfall nicht!
Liebe Grüße
Martina