nimmt man an, ein AN bekommt einen Arbeitsvertrag mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 176 Stunden pro Monat aufs Jahr bezogen. Bedeutet es wären 8,5 Stunden pro Arbeitstag. Ist es dann rechtens im Falle einer Krankheit nur 8 Stunden berechnet zu bekommen? Heißt es würde jeden Ausfalltag eine halbe Stunde „minus“ bedeuten. Gibt es da eine Rechtssprechnung bzw. einen Rechtstext dazu?
das sog. „Lohnausfallprinzip“ des § 4 Abs. 1 EFZG http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html
beinhaltet auch, daß die durchschnittliche Arbeitszeit pro Arbeitstag zu Grunde zu legen ist. Deswegen dürfen durch AU grundsätzlich keine „Minusstunden“ entstehen.