Arbeitszeit im krankheitsfall

Hallo,

nimmt man an, ein AN bekommt einen Arbeitsvertrag mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 176 Stunden pro Monat aufs Jahr bezogen. Bedeutet es wären 8,5 Stunden pro Arbeitstag. Ist es dann rechtens im Falle einer Krankheit nur 8 Stunden berechnet zu bekommen? Heißt es würde jeden Ausfalltag eine halbe Stunde „minus“ bedeuten. Gibt es da eine Rechtssprechnung bzw. einen Rechtstext dazu?

Danke im Voraus.

Beste Grüße

Hallo,

das sog. „Lohnausfallprinzip“ des § 4 Abs. 1 EFZG
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html
beinhaltet auch, daß die durchschnittliche Arbeitszeit pro Arbeitstag zu Grunde zu legen ist. Deswegen dürfen durch AU grundsätzlich keine „Minusstunden“ entstehen.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

176 Std. Monat / 4,33 Wochen / 5 Tage = 8,129 Stunden Tag

Dabei können niemals 8,5 Stunden pro Tag rauskommen.

Liebe Grüße
Michael

Hallo,

nimmt man an, ein AN bekommt einen Arbeitsvertrag mit einer
durchschnittlichen Arbeitszeit von 176 Stunden pro Monat aufs
Jahr bezogen
.

176 Std x 12 Monate = 2112 Std pro Jahr
2112 Std / 53 Wochen = 39,8490566… Std pro Woche
39,849 Std / 5 Tage = 7,9698 Std pro Tag

Stimmt doch.

Grüße,
Tinchen

Hallo,

nimmt man an, ein AN bekommt einen Arbeitsvertrag mit einer
durchschnittlichen Arbeitszeit von 176 Stunden pro Monat aufs
Jahr bezogen
.

176 Std x 12 Monate = 2112 Std pro Jahr
2112 Std / 53 Wochen = 39,8490566… Std pro Woche
39,849 Std / 5 Tage = 7,9698 Std pro Tag

Hi,

rechnet man nicht 52 Wochen?

Dann wäre es:

176 Std. x 12 Monate = 2112 Std. pro Jahr
2112 Std / 52 Wochen = 40,615384 Std. pro Woche
40,62 Std / 5 Tage = 8,124 Std pro Tag

*Grübel*

Gruß
Tina

2 Like

Hi!

rechnet man nicht 52 Wochen?

Doch!

Gruß
Guido

1 Like

ich kenn auch nur die 52

auf 8,5 komm ich da aber trotzdem nicht…

auf 8,5 komm ich da aber trotzdem nicht…

Das kommt keiner - deshalb ja…