Hallo, ich hätte gerne gewußt, was alles als Arbeitzeit gilt. Konkret, bei uns finden jede Woche an 2 Abenden Übungsabende im Betrieb statt. Außerdem finden auch an Sonntagen ganztätige (12 Stunden) Seminare statt. Meine Frage ist, zählen diese Stunden auch zur wöchentlichen Arbeitzeit.
das ist ganz einfach… alles, was der Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechtes anordnet (Präsenzpflicht), muss auch als Arbeitszeit angerechnet werden.
Grenzen der täglichen Arbeitszeit sind im Arbeitszeitgesetz geregelt =>
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/
Darüber hinaus gibt es spezielle Regelungen im Jugendarbeitsschutzgesetz (solange du noch nicht 18 Jahre alt bist )
http://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/
insbesondere § 17 zeigt da deutliche Grenzen auf
ich würde aber primär auf die Anrechnung bestehen und ansonsten keine Streß machen, wenn Inhalte für Ausbildung sinnvoll ( das klingt nach Deiner Frage danach )
Hallo,
die Arbeitszeit ist im Jugendarbeitsschutzgesetz gereglet.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz begrenzt die Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden (ausschließlich Pause) bei einer Fünf-Tage-Woche. Wird die Arbeitszeit an einzelnen Werktagen verkürzt, kann die Arbeitszeit an anderen Tagen auf maximal 8,5 Stunden verlängert werden (§ 8). Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden stehen dem Jugendlichen 30 Minuten, bei mehr als 6 Stunden täglicher Arbeitszeit 60 Minuten Ruhepause zu.
Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind und sich in der Berufsausbildung befinden.
Entscheidend ist, ob Sie noch keine 18 Jahre sind. Dann gelten die oben aufgeführten Regelungen.
nordon
Hallo,
m.E. gehören alle Pflichtveranstaltungen zur Arbeitszeit! Hier gibt es wahrscheinlich genauere Auskünfte:
http://www2.dgb-jugend.de/ausbildung/online-beratung…
Gruß
RHW
Deine Angaben sind zu ungenau um sie beantworten zu können. Welche Branche, welche Arbeitszeit pro Tag etc.
Arbeitszeiten über 10 Stunden sind Grundsätzlich nicht zulässig. Schau mal im Arbeitszeitgesetz nach, da ist alles per Gesetz geregelt. Ferner findest du auch Infos in eurem Tarifvertrag.
Hallo,
so lässt sich diese Frage nicht beantworten. Wichtig wären insbesondere die Punkte
gibt es einen Tarifvertrag, der zu solchen Fragen etwas regelt?
gibt es einen Betriebsrat, der dazu eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen hat?
sagt der Arbeitsvertrag dazu etwas?
werden für die Arbeit notwendige Kenntnisse vermittelt?
ist die Teilnahme verbindlich?
wie lange wird das unbezahlt bereits gehandhabt?
Viele Grüße
Peter
Hallo,
ja, das zählt zur Arbeitszeit.
Auszubildende haben während der Arbeitszeit
unterrichtet zu werden. D. h. Die Übungen, die bei Dir auf den Abend fallen müssen in der Regel tagsüber
stattfinden. Die Sonntagsseminare sind sehr grenzwertig. Dabei kommt es auch auf Dein Alter an.
Bist Du minderjährig ist das gar nicht zulässig.
Du solltest Dich auf jeden Fall an den Ausbildungsberater Deiner Kammer (HWK oder IHK) wenden und dem die Thematik schildern.
Viel Erfolg
So, wie Du das beschreibst, gehört das alles zur Arbeitszeit.