Arbeitszeit ... ist das so rechtens?

Guten Tag,

Eine Frage zum Arbeitsrecht … wobei ich nicht zu 100% einordnen kann, unter welche Kategorie das fällt.

Vorab ein Abschnitt aus dem Arbeitsvertrag, der für die Frage relevant sein sollte:

§3 Arbeitszeit

Die Verteilung der Arbeitszeit auf einzelne Wochentage sowie Beginn und Ende der vertraglichen Arbeitszeit richten sich nach den betrieblichen Bestimmungen. Der Dienstplan ist bindend. Im beiderseitigen Einvernehmen, das nicht der Schriftform bedarf, kann die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit kurzfristig unter- oder überschritten werden. Widerspruchslose Entgegennahme des Dienstplanes gilt als Zustimmung. Eine Unterschreitung der Arbeitszeit kann auf den Arbeitszeitausgleich angerechnet werden.

Situation bzw. Beispiel:

Eine Mitarbeiterin ist laut Dienstplan von 12-17 Uhr eingeteilt. Die Zeiterfassung erfolgt über das Kassensystem, digital, per „ein- und auspunchen“, quasi wie eine Stechuhr. Laut Regelung sollen die Mitarbeiterinnen pünktlich, also um beim Beispiel zu bleiben, um 17 Uhr Feierabend machen. Wird man allerdings von einer Kollegin abgelöst, so muss man, falls diese zu spät kommt, warten. Nehmen wir an die Person, die eigentlich um 17 Uhr hätte anfangen müssen, verspätet sich um 10 Minuten. Heißt also, die Mitarbeiterin mit der Schicht von 12-17 Uhr, muss bis 17.10 Uhr bleiben. Feierabend. So weit, so gut.

Jetzt wird allerdings gesagt, das die Mitarbeiterinnen, falls sie länger arbeiten, der jeweiligen Vorgesetzten Bescheid sagen sollen (geht einfach per Whatsapp Nachricht etc, keine große Komplikationen). Die Vorgesetzte ist generell dafür zuständig, dass die Zeiten im Dienstplan eingehalten werden. Das heißt, wenn jemand länger arbeitet und nicht (s.o.) per Nachricht Bescheid gegeben hat, würde um bei unserem Beispiel zu bleiben, die Zeit von 17:10 Uhr, auf 17 Uhr gekürzt werden.

Und darauf ergibt sich für mich die Frage: Kann das denn rechtlich so sein? Die Arbeitgeberin, gibt quasi die Verantwortung ab und sagt: „Wenn ihr es vergesst, habt ihr Pech gehabt und die Minuten werden nicht berechnet.“ (Nicht wortwörtlich, aber sinngemäß).

Ich hoffe ich drücke es nicht zu kompliziert aus, aber anders kann ich es nicht beschreiben.

Also nochmal: Die Arbeitgeberin sagt, dass es nicht reicht, die Arbeitszeit die erbracht werden muss (auf die ablösende Schicht zu warten), einfach per Zeiterfassungssystem zu dokumentieren, sondern das man extra nochmal für die erbrachte Arbeitszeit der Vorgesetzten Bescheid sagen muss, ansonsten wird die Zeit entsprechend dem Dienstplan gekürzt.

Danke für jede Antwort. Am liebsten natürlich von Leuten, die sich mit Arbeitsrecht (etc) beschäftigen.

Bei Unklarheiten meiner Darstellung einfach nachfragen.

Formatierung korrigiert, sodass der Beitrag vollständig lesbar dargestellt wird.
MOD Pierre

Hi,

ganz unabhängig vom Arbeitsrecht, aber ich weiß doch, wenn ich Überstunden mache. Und wenn euch das sogar so einfach gemacht wird,

wo ist das Problem, das einfach zu machen? Hast du Angst, noch eine Minute „Überstunden“ zu machen?

Gruß
Christa

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Hi,

nein, habe keine Angst davor. Mache es sogar, im Sinne des Unternehmens, sehr oft. Die einzige „Problematik“ die sich bei dieser Situation aufgetan hat, dass die Arbeitgeberin sich einfach sagt: „Wenn ihr mir das mitteilt, alles prima, wenn ihr es vergesst, bekommt ihr kein Geld.“

Heißt im Umkehrschluss, und so wird es ja auch teilweise passieren, dass jede Mitarbeiterin die es vergisst, obwohl sie ja länger bleiben muss, das entsrepchende Geld nicht bekommt.

Noch mal anders formuliert: Cheffin sagt man muss länger bleiben und rechnet damit, dass die Mitarbeiterinnen es vergessen und somit für geleistete Arbeit, Geld einfach einbehalten werden kann.

Also muss die Mitarbeiterin, die länger bleiben MUSSTE, auch noch davor sorgetragen, dass sie das Geld bekommt.

Finde ich aberwitzig, aber wie ich nun mehr und mehr erfahren habe, soll es sogar rechtens sein.

Ja nun, sowas nennt sich Arbeitszeiterfassung und ist für Millionen von Arbeitnehmern vollkommen normal.

Allerdings stellt sich mir schon die Frage, ob man die vergessene Meldung nicht durch anderweitigen Nachweis der Mehrarbeit ersetzen kann.

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Was ja auch nicht ganz verkehrt ist,

denn Überstunden müssen angeordnet werden, oder vom vorgesetzten gebilligt werden. Einfach nur länger auf der Arbeit zu bleiben ist nicht, da muss schon ein Grund vorliegen, bzw der Arbeitgeber dies billigen, und genau wegen dieser Billigung musst du deinen vorgesetzten eben Informieren.

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Hallo,

die Konsequenz dieser verschwurbelten Bestimmung im Arbeitsvertrag ist, daß der Feierabend absolut pünktlich gemacht wird - unabhängig davon, ob eine „Ablösung“ da ist oder nicht. Der AG will das offensichtlich so.

&tschüß
Wolfgang

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Abseits der rechtlichen Bewertung: Ich halte es auch für etwas fragwürdig, wenn der Arbeitgeber den flexibleren Arbeitnehmern noch etwas aufbürdet. Ist für mich eine nur auf den ersten Blick einfache Vorgehensweise. Am Ende zeigt es, dass der Vorgesetzte zu feige ist, die eigentlichen Verursacher anzusprechen und den vermeintlich leichten Weg geht.

Hatte ich auch mal etwas ähnliches und dem Vorgesetzten nach der Mitteilung im Vier-Augen-Gespräch o. g. (mit schönerer Wortwahl) gesagt und angekündigt, dass ich unter den Umständen nicht bereit bin, die Flexibilität weiter aufrecht zu erhalten. Die Regel wurde nie aufgehoben, aber auch nie angewendet … und die auslösenden Kollegen haben ihr Verhalten kurz darauf auch geändert.

Am Ende hat der Arbeitgeber zwar das Recht, vorher gefragt zu werden, aber der Arbeitnehmer hat auch das Recht, zur vereinbarten Zeit Feierabend zu machen.

So ganz nebenbei bezweifle ich, dass der Arbeitgeber die Datenschutzrechte des Arbeitnehmers berücksichtigt, wenn er eine Meldung per WhatsApp einfordert … und ich tippe auch mal, dass das keine Firmenhandys sind, von denen aus ihr ihn informieren sollt.

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und genau darum geht es ja … dieses „länger bleiben“ ist in diesem Fall (wenn die Ablöse zu spät kommt) ja genau so angeordnet und vorgeschrieben, aber trotzdme MUSS die Mitarbeiterin danach noch dafür sorgen diese Zeit bezahlt zu bekommen.
Vielleicht kommen wir ja langsam dem Kern des Pudels näher.

das ist ziemlich genau meine Auffasung des ganzen … aber die Aussagen vom AG sind unterschiedlich und unklar, bzw widersprüchlich.

die Arbeitszeit wird ja auch genaustens, digital, erfasst.

Na ja, ich kenne mich nicht mit Kassensystemen aus, aber die ursprüngliche Aussage war

Wie sagt man so schön „Ich bin kein Anwalt und ich spiele auch keinen im Fernsehen“ und Ahnung habe ich auch nicht. Aber meinen darf man ja dieser Tage so viel man möchte. Darum würde ich mal losmeinen, dass das natürlich so gar nicht geht. Ich meine, was wäre, wenn jemand kein Whatsappt nutzt?

Gehe ich recht in der Annahme, dass wir von einem Job an einer (Supermarkt-)Kasse reden?

Habt Ihr sowas wie nen Betriebsrat? Denn ich fürchte, wenn Du da allein dagegen vorgehst bist Du halt bei nächster Gelegenheit leider-leider ohne Job. Und „alle“ ziehen bei sowas ja meist nicht mit.

Was ich Dir also raten würde: spar Dir Deine Puste, spiel das kranke Spiel mit, mach wo immer möglich pünktlich Feierabend - und mit der gesparten Zeit und Energie suchst Dir nen anderen Job.

Na ja, da steht „etc.“, ich gehe davon aus, dass auch andere Wege der Kommunikation möglich sind, um die Überstunden mitzuteilen.

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Gastronomie :slight_smile:

Ja, ist richtig, Gibt auch mehr. Wollte nur nicht alle aufzählen, Deshalb etc :wink:

Ja, könnte aber relevant sein, wenn es dabei auch datenschutzrechtlich unbedenklicke Möglichkeiten gibt.

Richtig, diese muss sich Melden, dass dieser Fall gerade eingetreten ist. Da sehe ich gar kein Problem darin.

Das hatte ich vergessen.

Bleibt also eine Zeiterfassung, die bereits korrekt bedient wird und die Mehrarbeit ebenso korrekt erfasst. Damit ist diese angeordnet, erfasst und auch zu bezahlen.

Die Verpflichtung, Mehrarbeit zusätzlich über irgendwelche Dienste dem Arbeitgeber mitzuteilen, halte ich für eine (zulässige) Arbeitsanweisung, die auch zu befolgen ist.

Wenn diese Anweisung nicht befolgt wird, dann muss die Mehrarbeit natürlich trotzdem bezahlt werden - allerdings kann der Mitarbeiter wegen dieses Fehlers abgemahnt werden.

erfasst ja, aber ob diese durch die Stunden angeordnet wurden geht durch eine Erfassung nicht hervor.

Nein dem ist nicht so, zumidest gab es dazu schon einige Urteile die zu Ungunsten des Arbeitnehmers ausgingen. Dazu gab es erst neulich auch eine Bestätigung durch das Bundesgericht

Hallo,

entgegen landläufiger Meinung kann das hier

sehr wohl ein Problem sein.
Wenn der AG rechtswirksam - wofür der im UP angeführte Passus aus dem Arbeitsvertrag sprechen könnte - Mehrarbeit bzw. Überstunden ohne ausdrückliche Einzelfallgenehmigung ablehnt, muß er diese auch nicht vergüten.
Deswegen mein Hinweis auf notwendige Klärung in meinem ersten Posting

Es wäre in dieser Branche kein Einzelfall, wenn der AG darauf spekuliert, unbezahlte Mehrarbeit zu provozieren.

&tschüß
Wolfgang

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