hoffe, daß die Frage jetzt nicht zu „simpel“ ist …
Angenommen der letzte Arbeitstag im Monat ist der 31. und beginnt um 22:00 (endet am 01. um 06:00) … ist dieser letzte Arbeitstag dann für die vollen 8 Stunden im alten Monat zu berechnen, oder nur die 2 Stunden bis 0:00 Uhr?
Angenommen der letzte Arbeitstag im Monat ist der 31. und
beginnt um 22:00 (endet am 01. um 06:00) … ist dieser letzte
Arbeitstag dann für die vollen 8 Stunden im alten Monat zu
berechnen, oder nur die 2 Stunden bis 0:00 Uhr?
Wenn im Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder per Betriebsvereinbarung nichts anderes vereinbart wurde (was ich pers. bisher erst einmal erlebt habe), endet der Monat am 31. um 24:00 Uhr…
…also wie von Dir beschrieben 2 Std. im Januar, 6 Stunden im Februar…
dieses „Verfahren“ wird i. d. R. auch bei der Berechnung von Sonn- oder Feiertagszuschlägen angewendet…