Arbeitszeit Messe/Dienstreise

Hallo,

mal angenommen ein Arbeitnehmer besucht geschäftlich eine Fachmesse:
Zählt die Reisezeit (also hin und zurück) mit öffentlichen Verkehrsmitteln (z. B. Zug) als Arbeitszeit ähnlich wie bei einer Dienstreise? Wie ist es wenn die Person privat mit dem Auto anreist? Immer vorrausgesetzt dass die Anreise länger dauert, d. h. die Anreisedauer zur Arbeitsstätte deutlich überschreitet.

Wie verhält es sich in einem solchen Fall mit der gesetzlich zugelassen maximalen Arbeitszeit von 12 Stunden, die ja in einem solchen Fall leicht überschritten werden kann?

Gilt z. B. ein (Geschäfts-)Essen dort mit Kollegen oder Kunden/Partnern als Pause oder fallen diese in den Bereich geschäftlich da Dienstreise?

Zählt die Reisezeit (also hin und zurück) mit öffentlichen
Verkehrsmitteln (z. B. Zug) als Arbeitszeit ähnlich wie bei
einer Dienstreise? Wie ist es wenn die Person privat mit dem
Auto anreist? Immer vorrausgesetzt dass die Anreise länger
dauert, d. h. die Anreisedauer zur Arbeitsstätte deutlich
überschreitet.

Es zählt nur die Reisezeit als Arbeitszeit, die „anstrengend“ ist, wenn also selbst gefahren wird, oder währenddessen gearbeitet wird (Mobiltelephon, Laptop, PDA, Weiterbildung).

Quelle: Aktueller Zeitungsartikel (VDI Nachrichten?)

Wie verhält es sich in einem solchen Fall mit der gesetzlich
zugelassen maximalen Arbeitszeit von 12 Stunden, die ja in
einem solchen Fall leicht überschritten werden kann?

Diese ist ebenfalls einzuhalten. Ist natürlich etwas schwierig. 5 Uhr Abfahrt, 13:00 Ankunft, dann Aufbau und Problembehebung bis 22:00.

Gilt z. B. ein (Geschäfts-)Essen dort mit Kollegen oder
Kunden/Partnern als Pause oder fallen diese in den Bereich
geschäftlich da Dienstreise?

Nein, nicht im Sinne der Arbeitszeit, aber z.B. im Sinne des Versicherungsrechts (hätte ohne dienstlichen Anlass nicht stattgefunden).

Gruß

Stefan

Hallo.

Quelle: Aktueller Zeitungsartikel (VDI Nachrichten?)

Dieser: http://www.vdi-nachrichten.com/vdi_nachrichten/aktue…
? Immerhin referenziert man sich auf das BAG.

mfg M.L.

Hallo,

es empfiehlt sich, den Artikel komplett zu lesen und die Themen Arbeitszeitgesetz bzw. Vergütungspflicht zu trennen. Eine Zugfahrt muß dann nicht zwingend Arbeitszeit iSd Arbeitszeitgesetzes sein.
Liegt die Reisezeit innerhalb der normalen Arbeitszeit des AN, ist sie zu vergüten. Mit dieser Differenzierung befindet sich das BAG allerdings auf Konfliktkurs mit der Rechtsprechung des EuGH. M. W. liegt dem EuGH bereits ein Verfahren aus Deutschland zu diesem Problem zur Prüfung vor. Leider läßt sich der EuGH mit seinen Urteilen 2-3 Jahre Zeit.

&Tschüß

Wolfgang

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Es zählt nur die Reisezeit als Arbeitszeit, die „anstrengend“
ist, wenn also selbst gefahren wird, oder währenddessen
gearbeitet wird (Mobiltelephon, Laptop, PDA, Weiterbildung).

Danke für Ihre Antworten.

Nur zur Bestätigung an Hand einer Beispielrechnung:
Angenommen Abfahrt Hinfahrt um 7 Uhr, Ankunft Rückfahrt 20 Uhr. Reisedauer jeweils 2 Stunden, und 2 Stunden Geschäftsessen, d. h.: 13-(2x2)-2 = 7 Stunden Arbeitszeit und 6 Stunden unvergütete „Pause“?
Spielt es eine Rolle ob man mit Kollegen unterwegs ist mit denen man eventuell mindestens teilweise Themen der Arbeit diskutiert?

Liegt die Reisezeit innerhalb der normalen Arbeitszeit des AN,
ist sie zu vergüten.

Wenn man davon ausgeht das die normale Kernzeit zwischen 9 und 17 Uhr liegt, befindet sich die Reisezeit außerhalb, ist also unvergütet. (?)

Es zählt nur die Reisezeit als Arbeitszeit, die „anstrengend“
ist, wenn also selbst gefahren wird, oder währenddessen
gearbeitet wird (Mobiltelephon, Laptop, PDA, Weiterbildung).

Danke für Ihre Antworten.

Nur zur Bestätigung an Hand einer Beispielrechnung:
Angenommen Abfahrt Hinfahrt um 7 Uhr, Ankunft Rückfahrt 20
Uhr. Reisedauer jeweils 2 Stunden, und 2 Stunden
Geschäftsessen, d. h.: 13-(2x2)-2 = 7 Stunden Arbeitszeit und
6 Stunden unvergütete „Pause“?

Hallo,

wird der Termin des „Geschäftsessens“ vom AG vorgegeben und die Teilnahme ist Pflicht, ist das m. E. Arbeitszeit.
Mit welchem Verkehrsmittel ist denn der AN gereist?

Spielt es eine Rolle ob man mit Kollegen unterwegs ist mit
denen man eventuell mindestens teilweise Themen der Arbeit
diskutiert?

Kommt darauf an, ob dies zur Abwicklung des Reiseauftrags zwingend notwendig ist.

Liegt die Reisezeit innerhalb der normalen Arbeitszeit des AN,
ist sie zu vergüten.

Wenn man davon ausgeht das die normale Kernzeit zwischen 9 und
17 Uhr liegt, befindet sich die Reisezeit außerhalb, ist also
unvergütet. (?)

Nein, nur der Teil, der außerhalb der Kernzeit liegt (in deinem Beispiel 7:00 - 9:00) ist wohl lt. BAG nicht zu vergüten.
Allerdings sind da nicht die normalen Gepflogenheiten des AN maßgebend, sondern der der volle Arbeitszeitrahmen, in dem sich der AN üblicherweise bewegen kann.

&Tschüß

Wolfgang

Mit welchem Verkehrsmittel ist denn der AN gereist?

öffentlich, z. B. Zug oder Flugzeug

Wenn man davon ausgeht das die normale Kernzeit zwischen 9 und
17 Uhr liegt, befindet sich die Reisezeit außerhalb, ist also
unvergütet. (?)

Nein, nur der Teil, der außerhalb der Kernzeit liegt (in
deinem Beispiel 7:00 - 9:00) ist wohl lt. BAG nicht zu
vergüten.
Allerdings sind da nicht die normalen Gepflogenheiten des AN
maßgebend, sondern der der volle Arbeitszeitrahmen, in dem
sich der AN üblicherweise bewegen kann.

wenn also z. B. der AN die Möglichkeit hat von 8-19 Uhr jeden Tag zu arbeiten können die Zeiten außerhalb (evtl.) nicht vergütet werden? Interessant.

Mit welchem Verkehrsmittel ist denn der AN gereist?

öffentlich, z. B. Zug oder Flugzeug

Dann wird wohl keine „Arbeit“ bzw. Tätigkeit vorliegen, die eine Vergütung außerhalb der regelmäßigen ArbZ des AN rechtfertigt (s.u.).

Wenn man davon ausgeht das die normale Kernzeit zwischen 9 und
17 Uhr liegt, befindet sich die Reisezeit außerhalb, ist also
unvergütet. (?)

Nein, nur der Teil, der außerhalb der Kernzeit liegt (in
deinem Beispiel 7:00 - 9:00) ist wohl lt. BAG nicht zu
vergüten.
Allerdings sind da nicht die normalen Gepflogenheiten des AN
maßgebend, sondern der der volle Arbeitszeitrahmen, in dem
sich der AN üblicherweise bewegen kann.

wenn also z. B. der AN die Möglichkeit hat von 8-19 Uhr jeden
Tag zu arbeiten können die Zeiten außerhalb (evtl.) nicht
vergütet werden? Interessant.

Ich formuliere es lieber andersherum: Die Reisezeit, die innerhalb des Arbeitszeitrahmens (in deinem Beispiel 8 - 19 Uhr) liegt, ist m. E. grundsätzlich vergütungspflichtig.

&Tschüß

Wolfgang