Arbeitszeit nach Anreise zum Dienstort

Hallo zusammen,
würde gerne mal eure Einschätzung dazu haben:

Darf ein/eine ArbeiterIN im öffentlichen Dienst [TV-L] tatsächlich nach einer längeren Fahrt zum Dienstort noch 10Std Arbeiten um dann anschließend die Rückreise anzutreten wenn er/sie nicht selbst fährt?

Nach TV-L gilt die Fahrtzeit ja nicht als Dienstzeit.

Danke dafür
Holger

Hi!

Darf ein/eine ArbeiterIN im öffentlichen Dienst [TV-L]
tatsächlich nach einer längeren Fahrt zum Dienstort noch 10Std
Arbeiten um dann anschließend die Rückreise anzutreten wenn
er/sie nicht selbst fährt?

Grundsätzlich ja.

Nach TV-L gilt die Fahrtzeit ja nicht als Dienstzeit.

Nicht nur nach TV-L ist das so.

Gruß
Guido

hallo Guido,
danke für deine Einschätzung.
dann sind aber andere Regelungen die Ruhezeiten bestimmen absurd.

Mal ein fiktives Beispiel,
ein „normaler Arbeitstag“ würde dann so aussehen:
3Std Anreise, 11Std. Arbeit 3/4h Pause, 3Std. Rückreise.

Nach 17,75!Stunden unterwegs, eine Ruhephase von weiteren 8 Stunden
erneut Dienstbeginn.

Gruß Holger

Hi!

dann sind aber andere Regelungen die Ruhezeiten bestimmen
absurd.

Nein, sind sie nicht.

Ruhezeit im Sinne des ArbZG ist die Zeit, die zwischen den ARBEITSzeiten liegen muss, die Anreise hat den Arbeitgeber erstmal nicht zu interessieren.

Mal ein fiktives Beispiel,
ein „normaler Arbeitstag“ würde dann so aussehen:
3Std Anreise, 11Std. Arbeit 3/4h Pause, 3Std. Rückreise.

11 Stunden Arbeitszeit sind für einen „normalen“ Arbeitnehmer nicht statthaft.

Gruß
Guido

11 Stunden Arbeitszeit sind für einen „normalen“ Arbeitnehmer nicht statthaft. … mehr auf http://w-w-w.ms/a46s0t

Das nennt sich „verkürzte Ruhezeit“ und gehört zum Alltag in einem Theater.

11 Stunden Arbeitszeit sind für einen „normalen“ Arbeitnehmer nicht statthaft. … mehr auf http://w-w-w.ms/a46s0t

Das nennt sich „verkürzte Ruhezeit“ und gehört zum Alltag in
einem Theater.

Wenn Du mir jetzt noch den Zusammenhang zwischen nicht erlaubten 11 Stunden Arbeitzeit und der verkürzten Ruhezeit (sind es 9 Stunden? Ich bin da nicht so informiert) erklärst …

Hallo und erst mal danke für deine Antworten.

Eigentlich geht es bei meiner Frage ja nicht um die reguläre Arbeitszeit die wohl 10 Std. ohne Pause nicht überschreiten darf.
Das wird dann einfach umgangen in dem ein geteilter Dienst angeordnet wird, wohl wissend das der Kollege während der Freizeit nicht die reguläre Möglichkeit hat das Theater zu verlassen ohne die Vorstellung zu gefährden.

Aber wie gesagt,
das Thema ist die Reisezeit die dann auch noch dazu kommt.
Das verstehe ich nicht.
Drei Stunden Anfahrt sind nicht hoch gerechnet!

Ein Arbeitstag der durch die Fahrten deutlich länger wie 10Stunden ist
zusätzlich endet eine vom Vortag vorgeschriebene Ruhezeit schon während der Hinfahrt, und die nächste Ruhezeit beginnt schon während der Rückfahrt weil diese nicht als Arbeitszeit gilt.

Wie kann das gehen wenn dieses kein Einzelfall sondern die Regel ist?

Grüße und danke
Holger

Hallo

Das wird dann einfach umgangen in dem ein geteilter Dienst
angeordnet wird, wohl wissend das der Kollege während der
Freizeit nicht die reguläre Möglichkeit hat das Theater zu
verlassen ohne die Vorstellung zu gefährden.

Entweder es ist eine Pause, dann ist die Zeit selbstbestimmt und der AN kann tun und lassen, was er will. Muß er aber im Theater auf Abruf bleiben, wäre das eher Bereitschaftsdienst und damit Arbeitszeit und auch vergütungspflichtig.

Aber wie gesagt,
das Thema ist die Reisezeit die dann auch noch dazu kommt.
Das verstehe ich nicht.
Drei Stunden Anfahrt sind nicht hoch gerechnet!

Das mag bei solchen Reisezeiten aus Sicht des AN hart sein, aber die Reisezeit ist (von Ausnahmen mal abgesehen) idR eben keine Arbeitszeit.

Ein Arbeitstag der durch die Fahrten deutlich länger wie
10Stunden ist
zusätzlich endet eine vom Vortag vorgeschriebene Ruhezeit
schon während der Hinfahrt, und die nächste Ruhezeit beginnt
schon während der Rückfahrt weil diese nicht als Arbeitszeit
gilt.

Wie kann das gehen wenn dieses kein Einzelfall sondern die
Regel ist?

Für die Regel würde ich das nicht halten. Es mag branchenüblich sein, aber dazu fehlen die Details. Ich nehme mal an, die Einsatzorte des AN wechseln regelmäßig, so daß eine Wohnortsverlegung das Problem nicht löst? Oder hat der AN ein festes Theater, an dem er eingesetzt wird?

Gruß,
LeoLo

Hallo,
ich habe gerade im Netz eine Frage/Antwort gefunden die auch zu meiner Frage passt.
Es ist eigentlich exakt unsere Situation deshalb mal hier den Link.
Bewertung von Dienstreisezeiten

Bin jetzt doch verwirrt.
Grüße Holger

Hallo LeoLo

Ich nehme mal an, die Einsatzorte des AN wechseln regelmäßig, so daß eine Wohnortsverlegung das Problem nicht löst? Oder hat der AN ein festes Theater, an dem er eingesetzt wird? … mehr auf http://www.wer-weiss-was.de/app/article/write

Der Ausgangspunkt ist eine festes Theater mit Spielbetrieb. Die Situation entsteht, wenn das Theater Stücke nicht auf der eigenen Bühne aufführt, sondern ein Gastspiel tätigt.

Am Vortag wird alles was benötigt wird eingepackt und auf mehrere LKW verladen.

Am Aufführungstag:
Hinfahrt > kompletter Bühnenaufbau > Vorstellung > danach abbaut, verpacken und verladen. Dann keine Übernachtung sondern sofort Rückreise weil die angeblich keine Arbeitszeit ist.

Wie viele Stunden das sind habe ich ja schon geschrieben.
Ich habe ja einen Beitrag gefunden
Weil sich dort alles wieder findet was relevant ist habe ich in oben verlinkt

Danke allen für die Mühe
Holger