Hallo
Das wird dann einfach umgangen in dem ein geteilter Dienst
angeordnet wird, wohl wissend das der Kollege während der
Freizeit nicht die reguläre Möglichkeit hat das Theater zu
verlassen ohne die Vorstellung zu gefährden.
Entweder es ist eine Pause, dann ist die Zeit selbstbestimmt und der AN kann tun und lassen, was er will. Muß er aber im Theater auf Abruf bleiben, wäre das eher Bereitschaftsdienst und damit Arbeitszeit und auch vergütungspflichtig.
Aber wie gesagt,
das Thema ist die Reisezeit die dann auch noch dazu kommt.
Das verstehe ich nicht.
Drei Stunden Anfahrt sind nicht hoch gerechnet!
Das mag bei solchen Reisezeiten aus Sicht des AN hart sein, aber die Reisezeit ist (von Ausnahmen mal abgesehen) idR eben keine Arbeitszeit.
Ein Arbeitstag der durch die Fahrten deutlich länger wie
10Stunden ist
zusätzlich endet eine vom Vortag vorgeschriebene Ruhezeit
schon während der Hinfahrt, und die nächste Ruhezeit beginnt
schon während der Rückfahrt weil diese nicht als Arbeitszeit
gilt.
Wie kann das gehen wenn dieses kein Einzelfall sondern die
Regel ist?
Für die Regel würde ich das nicht halten. Es mag branchenüblich sein, aber dazu fehlen die Details. Ich nehme mal an, die Einsatzorte des AN wechseln regelmäßig, so daß eine Wohnortsverlegung das Problem nicht löst? Oder hat der AN ein festes Theater, an dem er eingesetzt wird?
Gruß,
LeoLo