Guten Tag,
haben Arbeitnehmerinnen, die aus der Elternzeit zurückkehren und Vollzeit arbeiten, das Recht, ihre Arbeitszeit im Bezug auf die Uhrzeit individuell anzupassen wegen der Kinderbetreuung? Und wie ist die Lage, wenn Kernarbeitszeiten bestehen? Gibt es gesetzliche Regelungen hierzu?
Vielen Dank. Susu
Hi!
haben Arbeitnehmerinnen, die aus der Elternzeit zurückkehren
und Vollzeit arbeiten, das Recht, ihre Arbeitszeit im Bezug
auf die Uhrzeit individuell anzupassen wegen der
Kinderbetreuung?
Nein
Und wie ist die Lage, wenn Kernarbeitszeiten
bestehen?
Dann kommt es auf die genaue Vereinbarung der Arbeitszeitregelung im Wortlaut an
Gibt es gesetzliche Regelungen hierzu?
Wenn Du meinst, ob es eine gesetzliche Regelung gibt, die die Neuverteilung der Arbeitszeit in einem solchen Fall regelt, dann „Nein“.
Gruß
Guido
Wenn Du meinst, ob es eine gesetzliche Regelung gibt, die die
Neuverteilung der Arbeitszeit in einem solchen Fall regelt,
dann „Nein“.
Eine gesetzliche Regelgung gibt es was die Neuverteilung der Arbeitszeit betrifft:
Sobald man einen Teilzeitantrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) stellt (sofern der AG in den Geltungsbereicht fällt) und z.B. 1 Stunde/Woche weniger arbeiten möchte.
Grüße Bröselchen
Hi
Eine gesetzliche Regelgung gibt es was die Neuverteilung der
Arbeitszeit betrifft:
Aber nicht hier.
Zitat UP
haben Arbeitnehmerinnen, die aus der Elternzeit zurückkehren und Vollzeit arbeiten
Meine Antwort:
Wenn Du meinst, ob es eine gesetzliche Regelung gibt, die die
Neuverteilung der Arbeitszeit in einem solchen Fall regelt,
dann „Nein“.
Gruß
Guido