Arbeitszeit nach Elternzeit

Guten Tag,
haben Arbeitnehmerinnen, die aus der Elternzeit zurückkehren und Vollzeit arbeiten, das Recht, ihre Arbeitszeit im Bezug auf die Uhrzeit individuell anzupassen wegen der Kinderbetreuung? Und wie ist die Lage, wenn Kernarbeitszeiten bestehen? Gibt es gesetzliche Regelungen hierzu?
Vielen Dank. Susu

Hi!

haben Arbeitnehmerinnen, die aus der Elternzeit zurückkehren
und Vollzeit arbeiten, das Recht, ihre Arbeitszeit im Bezug
auf die Uhrzeit individuell anzupassen wegen der
Kinderbetreuung?

Nein

Und wie ist die Lage, wenn Kernarbeitszeiten
bestehen?

Dann kommt es auf die genaue Vereinbarung der Arbeitszeitregelung im Wortlaut an

Gibt es gesetzliche Regelungen hierzu?

Wenn Du meinst, ob es eine gesetzliche Regelung gibt, die die Neuverteilung der Arbeitszeit in einem solchen Fall regelt, dann „Nein“.

Gruß
Guido

Wenn Du meinst, ob es eine gesetzliche Regelung gibt, die die
Neuverteilung der Arbeitszeit in einem solchen Fall regelt,
dann „Nein“.

Eine gesetzliche Regelgung gibt es was die Neuverteilung der Arbeitszeit betrifft:
Sobald man einen Teilzeitantrag nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) stellt (sofern der AG in den Geltungsbereicht fällt) und z.B. 1 Stunde/Woche weniger arbeiten möchte.

Grüße Bröselchen

Hi

Eine gesetzliche Regelgung gibt es was die Neuverteilung der
Arbeitszeit betrifft:

Aber nicht hier.

Zitat UP
haben Arbeitnehmerinnen, die aus der Elternzeit zurückkehren und Vollzeit arbeiten

Meine Antwort:

Wenn Du meinst, ob es eine gesetzliche Regelung gibt, die die
Neuverteilung der Arbeitszeit in einem solchen Fall regelt,
dann „Nein“.

Gruß
Guido