Darf ein Feuerwehrmann nach diesem Einsatz zu Hause bleiben oder kann der Arbeitgeber die Arbeit verlangen, auch wenn man nach dem Einsatz übermüdet ist.
Hi,
muss sich der Feuerwehrmann hier Urlaub/ZA nehmen oder haut er einfach ab?
lg Birgit
Servus Christian
Für Bayern: Schau mal nach BayFwG Art. 9.
Lernt man das nicht in der Grundausbildung? Ich hab da sowas in Erinnerung: Die Arbeit um die Stunden später aufgenommen werden, solange der Einsatz gedauert hat.
Dem Arbeitgeber werden auf Antrag Kosten von der Gemeinde erstattet. Aber nur Lohnkosten, nicht z.B. der Produktionsausfall, weil der Mitarbeiter seine Maschine nicht bedienen konnte.
Aber da das Bundesland, in dem der fiktive Fall sein soll, nicht bekannt ist, kann ein anderes Recht gelten.
Der Feuerwehrmann muß unbedingt mit seinem Kommandanten über das Thema reden, aber auch mit dem Arbeitgeber. Das Recht ist hier schon auf Seiten des Feuerwehrdienstleistenden, aber es nützt nicht viel, wenn der Arbeitgeber dafür verständnislos ist. Der AG sitzt nun mal am langen Hebel, auch wenn manche Fälle unverständlich sind.
Hans