Hallo,
in einer GmbH, die in 3 BU’s unterteilt ist gibt es keine Regelung von wann bis wann ein Mitarbeiter anwesend sein muss. Es wird auch nicht gestochen d.h die Arbeitszeit wir nicht protokolliert. Im Vertrag steht nur, dass die wöchentliche Arbeitszeit 40 Stunden beträgt.
Die Mitarbeiter haben somit ihre eigenen Komm- und Gehzeiten. Die meisten kommen gegen 9:00 Uhr. Manche auch schon um 6:30 Uhr.
Die Berührungspunkte mit der Arbeit anderer Kollegen ist gering und hat sich bisher immer während der gemeinsamen Arbietszeit
mit den anderen Kollegen regeln lassen. Durch die unterscheidlichen Komm- und Gehzeiten gab es also bisher keine Reibungsverluste.
Jetzt möchte der Vorgesetzte von Herrn X, der schon um 6:30 mit der Arbeit beginnt, dass dieser zukünftig später anfängt.
Kann der Vorgesetzte dies, ohne dass es eine Firmenregelung gibt verlangen ?
Oder müßte die Firma bzw. die BU dann eine Kernarbeitszeitregelung einführen ?
Danke
Albert