Hallo!
habe zwar schon gegoogelt, bin aber nicht sonderlich schlau geworden .-(
wo steht was aktuell bezüglich der Arbeitszeit von Praktikanten/innen (studienbegleitendes Praktikum, TU Muenchen, Landschaftsarchitektur/Umweltplanung, alte Studienordnung) gilt?
kann es sein, das das 42 Std/Woche sind, mehr als das, was der/die Betreuer/in arbeiten muss???
danke
cu
kai
Hallo
wo steht was aktuell bezüglich der Arbeitszeit von
Praktikanten/innen (studienbegleitendes Praktikum (…) gilt?
Hier findet das Arbeitsrecht evtl keine Anwendung! Zumindest findet nach bisheriger Rechtssprechung des BAG das Arbeitsrecht dann keine Anwendung auf das Praktikantenverhältnis,wenn das Praktikum Bestandteil des Studiums ist. Es kann im Einzelfalle natürlich je nach konkreter Vertragsgestaltung auch anders aussehen, aber erst einmal muß man von oben gesagtem ausgehen.
kann es sein, das das 42 Std/Woche sind,
Zumindest ist 42 Stunden pro Woche nicht illegal.
Ob irgendwelche Studienordnungen da etwas vorschreiben, kann ich nicht sagen.
Gruß,
LeoLo
Hallo Kai,
ich vermute mal, Du bis weiterin eingeschriebener Student und absolvierst ein in das Studiem integriertes praktisches Studiensemester?
Da gibt es doch sicherlich Verträge zwischen Hochschule/Institution und Dir?
Da müßte es eigentlich drinstehen. In dem Vertrag, den ich kenne, wird der Studierende ausdrücklich auf die in dem Unternehmen geltende Arbeitszeitordnung verpflichtet.
Im Klartext: Was für die anderen gilt, gilt auch für Dich.
Viele Grüße
Gordie
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Hallo
ich vermute mal, Du … absolvierst ein in
das Studiem integriertes praktisches Studiensemester?
nicht ich selbst - aber ja so isses…
Da gibt es doch sicherlich Verträge zwischen
Hochschule/Institution und Dir?
ja schon, aber es kam eben die Frage wegen den 42 Stunden auf…
Im Klartext: Was für die anderen gilt, gilt auch für Dich.
… gerade weil das mehr als das ist, was der/die Betreuer/in arbeiten muss???
(die wussten es selber nicht so genau…)
aber Deiner Info (*Sternchen bekommen hast!*) entnehme ich, dass
- es a) keine generelle Praktikanten-Arbeitszeitregelung gibt
- und b) im Prinzip das gleiche wie fuer die Betreuer gilt (es ist ein Amt)
Danke
cu
kai
cu
kai
Hallo Kai,
Da gibt es doch sicherlich Verträge zwischen
Hochschule/Institution und Dir?
ja schon, aber es kam eben die Frage wegen den 42 Stunden
auf…
Na und, was steht da drin bezüglich der gegenseitigen Rechte und Pflichten???
Da müßte etwas eingetragen sein!!!
Im Klartext: Was für die anderen gilt, gilt auch für Dich.
… gerade weil das mehr als das ist, was der/die
Betreuer/in arbeiten muss???
Und wo steht das mit den 42 Stunden? Wo steht, daß Du mehr arbeiten sollst als Dein Betreuer?
Ich vermute mal, mit Betreuer meinst Du jemanden in der Firma und nicht Deinen betreuenden Hochschullehrer?
(die wussten es selber nicht so genau…)
Woher sollen die das auch wissen, wenn Du (bzw. die Hochschule oder der Praxissemesterbeauftragte es ihnen nicht sagen!)
aber Deiner Info (*Sternchen bekommen hast!*) entnehme ich,
dass
- es a) keine generelle Praktikanten-Arbeitszeitregelung gibt
- und b) im Prinzip das gleiche wie fuer die Betreuer gilt (es
ist ein Amt)
Es gibt keine generelle Regelung bezüglich der Arbeitsszeiten im praktischen Studiensemester. Es gibt aber ganz sicher so etwas ähnliches wie einen Praxissemesterbeauftragten, eine Praxissemesterordnung und auf jeden Fall Verträge - alles von der Hochschule gestaltet und verabschiedet.
Ich hab mir gerade mal eure Verträge rausgesucht http://www.praktikantenamt-weihenstephan.de/document… - dort ist alles geregelt!
Grüße
Gordie
Hallo!
kann es sein, das das 42 Std/Woche sind, mehr als das, was
der/die Betreuer/in arbeiten muss???
warum nicht ? Muss er Dir dein Händchen halten, damit du nicht allein bist ?
Kurz und knapp: Die Arbeitszeit deines Betreuers ist m.E. kein Massstab. Massstab ist nur die Studienordnung deines Studienganges. Was steht dennn da bzgl. des Praktikums drin ? Gesamtarbeitszeit (1600 Arbeitsstunden), Dauer (x KW), Zielerreichzung (Umsetzung eines Projektes), Praktikumsbericht/Beleg.
Es kann natürlich sein, dass es an eurer Hochsuchule Rahmen-/Musterverträge existieren. Bei meinem Bruder (Automatisierungstechnik [FH]) gab es seitens der Uni nur die Vorgabe bzgl. der dauer. Der Rest hat der AG (ggf. der für ihn gültige TV) geregelt.
Ciao maxet.