Hallo, bei meinen Reisezeiten wird mir nach 8Std immer nur noch die Hälfte der restlichen zeit erstattet - ok das steht so im AV;
aber angenommen ich starte mon. um 10.00 zu einer Dienstreise nach Indien und komme dort am Die. um 16.00 nach Zeitverschiebung, Inlandsflug und einer Autofahrt zum Kunden.
Dann bekomme ich von 10.00 bis 18.00AZ und von 18.00 bis zum Ziel nur 11Std vergütet.
Müsste um
Mitternacht nicht ein neuer Arbeitstag beginnen und ich zuerst wieder von 0.00 bis 8.00 AZ haben.
Und zur Krönung bekomme ich auch noch Pausen abgezogen.
DANKE für die Antworten…
Sorry, aber für Dein spezielles Problem soltest Du vor Ort einen Rechtsanwalt aufsuchen, denn es müssen Dein AV und möglicher innerbetriebliche Regelungen, sowie Deine Reisetätigkeit als solches geprüft werden, Dies stellt eine Rechtsberatung dar.
gruß, der Lastkutscher
Ok - trotzdem Danke für die schnelle Antwort …
Hallo,
ja, man müsste natürlich wissen, was genau im Arbeitsvertrag steht. Grundsätzlich müssen Reisezeiten keine Arbeitszeiten sein. Vor allem, wenn Du nicht selber steuerst. Du könntest im Flieger oder im Zug ja auch schlafen, lesen, privates machen. Aber, zwei Tage sind natürlich zwei Tage und können nicht, weil es eine Reise ist, auf einen Tag zusammengezogen werden, das wäre für mich klar, wenn sich aus Deinem Arbeitsvertrag nichts anderes ergibt. Der Pausenabzug ist natürlich nich sehr charmant, dagegen ist aber rechtlich auch nichts einzuwenden.
Viele Grüße
Peter