Arbeitszeit Stunden halber Monat

Hallo,

kann mir hier jemand helfen?
Ich hätte gerne gewusst wie man die Monatlichen Arbeitsstunden berechnet, wenn man am 16. eines Monats mit 31 Tagen eingestellt wird.

d.h. angenommen im Arbeitsvertrag stehen 180 Stunden. Wie errechne ich dann die rest-soll-stunden für diesen monat?
einfach geteilt durch 2? —> 180 /2 = 90 Stunden vom 16.-31. ?

Vielen dank schonmal.
Güße Thomz

Da musst Du Deinen Arbeitgeber fragen!
Hi!

2vier Möglichkeiten!

d.h. angenommen im Arbeitsvertrag stehen 180 Stunden. Wie
errechne ich dann die rest-soll-stunden für diesen monat?
einfach geteilt durch 2? —> 180 /2 = 90 Stunden vom
16.-31. ?

Entweder, er teilt die 180 durch 31…
Dann kann er 5,81 Std. mit 16 multiplizieren, und Du kommst auf 92,96 Std

Oder er stellt diese Berechnung mit den tatsächlichen Arbeitstagen an!

LG
Guido

Entweder, er teilt die 180 durch 31…
Dann kann er 5,81 Std. mit 16 multiplizieren, und Du kommst
auf 92,96 Std

Oder er stellt diese Berechnung mit den tatsächlichen
Arbeitstagen an!

das ist ja die Sache. Wenn man mit den tatsächlichen arbeitstagen rechnet kommt man auf 97.8 (BEI 184,8 Std. im Monat - öffentl. Dienst)
wenn man mit den 31 Tagen rechnet kommt man auf 92,4. ist ja fast nen ganzer Arbeitstag. kann ja nicht sein. muss doch igendwo geregelt sein und nicht wie der arbeitgeber lustig ist.

Greetz Thomz

Doch kann das sein!
Hi!

das ist ja die Sache. Wenn man mit den tatsächlichen
arbeitstagen rechnet kommt man auf 97.8 (BEI 184,8 Std. im
Monat - öffentl. Dienst)
wenn man mit den 31 Tagen rechnet kommt man auf 92,4. ist ja
fast nen ganzer Arbeitstag. kann ja nicht sein. muss doch
igendwo geregelt sein und nicht wie der arbeitgeber lustig
ist.

Wenn es überhaupt geregelt ist, dann nur in einem Tarifvertrag!

Der Arbeitgeber ist gehalten, eine einheitliche Regelung diesbezüglich zu praktizieren!
Er kann es sich in der Regel aussuchen!
Er kann allerdings nicht jetzt mit den Arbeitstagen rechnen und beim nächsten Mal mit den Kalendertagen! Somit gleicht sich das in der Regel aus…

LG
Guido

Greetz Thomz

Hallo,

kann mir hier jemand helfen?
Ich hätte gerne gewusst wie man die Monatlichen Arbeitsstunden
berechnet, wenn man am 16. eines Monats mit 31 Tagen
eingestellt wird.

Meines Wissens beides zulässig???: 180/31*16=93 (Kalendertage)
oder 180/Arbeitstage*Arbeitstage (Bspl. Okt. und 5-Tage Woche: 180/21*10=86

Deine durchschnittliche Monatsstundenzahl liegt jedenfalls über 40 Std.
Wenn du nur eine 5-Tage Woche hast, hast du jede Woche 1 Überstunde, für die dir ein Zeitausgleich zusteht.

Maximale, zulässige wö. Arbeitszeit OHNE Anspruch auf Zeitausgleich = 48 Std., bzw. 8 Std. je Arbeitstag.

Berechnung Arbeitszeit: Wochenarbeitszeit* 4,35 = Monatsarbeitszeit (Berechnung Finanzamt) Gewerkschaften nehmen Faktor 4,33 (52 Wochen/12 Monate).

!! Angaben ohne Gewähr. Dies ist keine Rechtsberatung. Äußerungen erfolgten auf Grund persönlicher Einschätzung !!!

Gruß Jadzia

Ich hab was gefunden. Lesen musst du selbst :wink:

http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb09/s…

LG Jadzia

???
Hi!

Was hat die Berechnung des für Schwerbehinderte relevanten Regelentgelts mit der Frage zu tun?

LG
Guido

Schon wieder?
Huhu!

Deine durchschnittliche Monatsstundenzahl liegt jedenfalls
über 40 Std.
Wenn du nur eine 5-Tage Woche hast, hast du jede Woche 1
Überstunde, für die dir ein Zeitausgleich zusteht.

DAS IST FALSCH! UND ES WIRD AUCH NICHT RICHTIGER, WENN DU ES DAUERND WIEDERHOLST!

Maximale, zulässige wö. Arbeitszeit OHNE Anspruch auf
Zeitausgleich = 48 Std., bzw. 8 Std. je Arbeitstag.

Im ArbZG steht WERK tag, nicht ARBEITS tag!!!

Gruß
Guido

Guten Tag Herr Goldwaage.

Du hast vergessen zu bemängeln, dass ich

Deine durchschnittliche Monatsstundenzahl liegt jedenfalls
über 40 Std.

Wochenarbeitszeit hätte schreiben müssen, statt Monats…, oder wenn man nicht so haarspalterisch ist, zumindest hinter der 40 Std. ein wöchentlich eingefügt hätte.
Schade eigentlich, dadurch entging dir jetzt ja echt enorm viel *bg*.

Aber jetzt muss ich mich leider doch auf dein Niveau begeben und auch mal persönlich werden :frowning:(

Halt du mal die Finger still mit deinen Behauptungen, oder lese den §3 Arbeitsgesetz mal richtig durch.
Ok ich habe Arbeitstag geschrieben statt Werktag. Allerdings, wenn man über einen Hauch Kombinationsgabe verfügt, da ich zw. 5-Tage und 6-Tage Woche differenzierte, kann man, sofern man nicht auf Kampf aus ist und ein ausgeprägtes Bedürfnis hat, andere als unfähig zu titulieren, das durchaus richtig verstehen.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/
ArbZG § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Verlängerungen sind möglich, aber NIE OHNE ZEITAUSGLEICH !!!
NUN BEWEIS MAL DAS GEGENTEIL HERR EXPERTE!!
Also was willst du 5*8=40 6*8=48

Und im obigen Beispiel 180 Std. / 4,35 = 41,37 Std = + 1,37 Stunden mehr als die „erlaubte“ AZ und somit Anspruch auf Zeitausgleich bei einer 5-Tage Woche.

Dann BRÜLL hier also bitte nicht rum das wäre falsch.

So nun bin ich aber gespannt… Ich lerne gerne dazu :wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Thomz,

ich habe weiter unten etwas von öffentlichem Dienst gelesen. Dort wirst du ja mehr Urlaub haben, als der Mindesturlaub ist. Bei uns (AVR - ähnlich öffentlichem Dienst) hast du bei Urlaubs-Zwölftelung nur Urlaubsanspruch für jeden vollen Monat - Teilmonate zählen nicht. Orginalsatz aus den AVR „Beginnt oder endet das Dienstverhältnis im Laufe des Urlaubsjahres, so beträgt der Urlaubsanspruch ein Zwölftel für jeden vollen Beschäftigungsmonat.“ - Habe jetzt im BAT nicht nachgesehen, dort wird es aber wohl ähnlich lauten.

Liebe Grüße

Karin

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Begriffsresistent!
Hi!

Schade eigentlich, dadurch entging dir jetzt ja echt enorm
viel *bg*.

Muss echt belustigend sein, Leuten hier falsche Hinweise zu geben - oder warum grinst Du so breit?

Aber jetzt muss ich mich leider doch auf dein Niveau begeben
und auch mal persönlich werden :frowning:(

Wenn ich den von Dir verzapften Humbug hier lese, fällt mir dazu nur ein: Mein Niveau (zumindest das fachliche) wirst Du vorerst nicht erreichen!
Persönlich werde ich immer, wenn ich einen Menschen persönlich anspreche - ist nicht anders möglich!

Halt du mal die Finger still mit deinen Behauptungen, oder
lese den §3 Arbeitsgesetz mal richtig durch.

Ich brauche ihn nicht zu lesen! Ich kann ihn Dir sogar auswendig zitieren! Es ist einer der eher einfachen aus dem Bereich des Arbeitsrechts…

Ok ich habe Arbeitstag geschrieben statt Werktag. Allerdings,
wenn man über einen Hauch Kombinationsgabe verfügt, da ich zw.
5-Tage und 6-Tage Woche differenzierte, kann man, sofern man
nicht auf Kampf aus ist und ein ausgeprägtes Bedürfnis hat,
andere als unfähig zu titulieren, das durchaus richtig
verstehen.

Man kann diesen § eigentlich nicht falsch verstehen - ok, Du magst da eine Ausnahme sein!

Verlängerungen sind möglich, aber NIE OHNE ZEITAUSGLEICH !!!

Der Zeitausgleich findet doch am arbeitsfreien Werktag (idR Samstag) statt!

NUN BEWEIS MAL DAS GEGENTEIL HERR EXPERTE!!

Ich muss hier kein Gegenteil beweisen! Deine Behauptung ist lt. ArbZG falsch! Wenn man dieses Gesetz versteht, dann ist es Beweis genug!

Also was willst du 5*8=40 6*8=48

Bist Du derart begriffsresistent, oder trollst Du hier rum?

Und im obigen Beispiel 180 Std. / 4,35 = 41,37 Std = + 1,37
Stunden mehr als die „erlaubte“ AZ und somit Anspruch auf
Zeitausgleich bei einer 5-Tage Woche.

Komm mal von der 5-Tage-Woche weg, oder beweise mir, dass sie irgendwo im relevanten Gesetz erwähnt ist!

Mal eine Rechnung für Idioten:
5 Tage x 9 Std = 45 Wochenstunden
45 Wochenstunden x 24 Wochen = 1080 Arbeitsstd. im Berechnungszeitraum
6 Werktage/Woche x 24 Wochen = 144 rechnungsrelevante Tage (tun wir mal so, als gäbe es keine Feiertage)
1080 Arbeitsstunden / 144 Werktage = 7,5 Std durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit

Und genau diese 7,5 Std sind der Durchschnitt, der im § 3 ArbZG nicht 8 Std übersteigen darf!

Wenn Du es jetzt immer noch nicht begreifst, dann tust Du mir einfach nur leid!

Dann BRÜLL hier also bitte nicht rum das wäre falsch.

OK, dann sage ich halt leise:
Es ist falsch!

Nimm zur Begrifflichkeit des Werktags doch mal das BUrlG! Da steht auch: Mindestanspruch=24 Tage! Es wird nicht extra auf die Arbeitstage eingegangen, da die Woche nun mal aus 6 Werktagen besteht - völlig egal, ob man 5 oder 6 oder 3 Tage arbeitet!
Oder behauptest Du etwas auch, dass jeder Arbeitnehmer 24 Arbeitstage Mindesturlaub im Jahr hat?

Gruß
Guido

P.S. Wenn ich mal richtig Zeit habe, bombe ich Dich mit Urteilen zu, ok?

Lies es bitte und lerne daraus!
Hi!

Da Du mir ja nicht glaubst…

http://www.jobpilot.de/content/journal/recht/arbeits…

http://www.marburger-bund.de/bundesverband/aktuelles…

ganz deutlich hier
http://www.vnr.de/vnr/recht/arbeitsrecht/praxistipp_…

und wenn Du es dann noch nicht glaubst:
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406468659/rec…

Ist ein sehr guter Kommentar! Habe ich mir auch zugelegt…

Gruß
Guido

Äääh Guido,
also jetzt erkläre mir mal, was an meinen Behauptungen falsch gewesen sein soll. Ist doch genau das, was ich die ganze Zeit „angeblich falsch behaupte“!!!
—>>>>>
Regelarbeitszeit = max. 48 Std/wö, alle Std. darüber hinaus zwingender Zeitausgleich innerhalb 24 Wo. (Verweis auf Außnahmen Beeitschaftsdienste, Ärzte, besondere Branchen, wie z.B. Transport, da gelten nämlich EU und deutsches Recht z.T. nebeneinander und auch ohne Genehmigung des gga dürfen 12Std. Schichtzeiten „gearbeitet“ werden)

Steht doch in deinem schlauen Link genau so drin:
>>Die Mehrarbeit, die über die vertraglich, tariflich oder aufgrund einer Betriebsvereinbarung geschuldeten Arbeitszeit hinaus geleisteten Arbeit, ist grundsätzlich zu vergüten wie die Dienstleistung während der regelmäßigen Arbeitszeit. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich gebe es auf!
Hi!

Äääh Guido,
also jetzt erkläre mir mal, was an meinen Behauptungen falsch
gewesen sein soll. Ist doch genau das, was ich die ganze Zeit
„angeblich falsch behaupte“!!!

NEIN! Du verwirrst da einige Feinheiten, die Du offensichtlich selbst nicht zu erkennen scheinst!

Regelarbeitszeit = max. 48 Std/wö, alle Std. darüber hinaus
zwingender Zeitausgleich innerhalb 24 Wo.

Wo anders erzähst Du: max. 48 Stunden in der Woche oder 8 Std je Arbeits tag! Und das ist definitiv falsch, weil das Werk tag stehen müsste!

Dazu kam Deine Äußerung (Zitat):

Deine durchschnittliche Monatsstundenzahl liegt jedenfalls über 40 Std.

Wenn du nur eine 5-Tage Woche hast, hast du jede Woche 1 Überstunde,
für die dir ein Zeitausgleich zusteht.

Wie kommst Du auf den Trichter, dass das so ist?
Wenn er sagt, dass er einen Vertrag über 180 Std im Monat hat, dann wird da zeitmäßig nichts ausgeglichen!

Prinzipiell kann ich Deiner Argumentation zwar folgen, allerdings findet der Zeitausgleich am arbeitsfreien Werktag (Samstag vermutlich) statt!
Mit Deiner Äußerung suggerierst Du, dass er eine Stunde Zeitguthaben erwirtschaftet, welches er vergütet bekommen müsste oder aber an einem (Achtung) Arbeits tag abbauen kann, was nicht so ist!

Steht doch in deinem schlauen Link genau so drin:
>>Die Mehrarbeit, die über die vertraglich , tariflich
oder aufgrund einer Betriebsvereinbarung geschuldeten
Arbeitszeit hinaus geleisteten Arbeit, ist grundsätzlich zu
vergüten wie die Dienstleistung während der regelmäßigen
Arbeitszeit. gesetzlich zulässigen nicht extra ausgleichspflichtigen Arbeitszeit!

Wenn ich ne 40
Std. Woche habe, ist jede Std. darüber eine Überstunde, auf
die ich Anspruch auf Zeitausgleich habe. Genau das habe ich
gesagt. Also was willst du jetzt von mir?

Wenn es sich um eine vereinbarte 40 Std.-Woche handelt, hast Du ja recht! Im Ursprungsfall ging es aber um eine 41 Std.-Woche (wenn Du richtig gerechnet hast - ich habe nicht nachgerechnet, sondern einfach mal Deine Ergebnisse als Fakt hingenommen)!

Meinst du wirklich ich muss die Arbeitsgesetzte nochmal lesen
und bin begriffsresistent?

Sorry für das „Begriffsresistent“! Das war beleidigend und befindet sich eigentlich unterhalb meines Niveaus!

HANDREICH Jadzia

Ich habe jetzt ehrlich auch keine Lust mehr, das Thema noch weiter zu vertiefen, da die rechtliche Seite von mir absolut korrekt dargestellt wurde, was mir genügt!

Friedenspfeife reich
LG
Guido