Begriffsresistent!
Hi!
Schade eigentlich, dadurch entging dir jetzt ja echt enorm
viel *bg*.
Muss echt belustigend sein, Leuten hier falsche Hinweise zu geben - oder warum grinst Du so breit?
Aber jetzt muss ich mich leider doch auf dein Niveau begeben
und auch mal persönlich werden
(
Wenn ich den von Dir verzapften Humbug hier lese, fällt mir dazu nur ein: Mein Niveau (zumindest das fachliche) wirst Du vorerst nicht erreichen!
Persönlich werde ich immer, wenn ich einen Menschen persönlich anspreche - ist nicht anders möglich!
Halt du mal die Finger still mit deinen Behauptungen, oder
lese den §3 Arbeitsgesetz mal richtig durch.
Ich brauche ihn nicht zu lesen! Ich kann ihn Dir sogar auswendig zitieren! Es ist einer der eher einfachen aus dem Bereich des Arbeitsrechts…
Ok ich habe Arbeitstag geschrieben statt Werktag. Allerdings,
wenn man über einen Hauch Kombinationsgabe verfügt, da ich zw.
5-Tage und 6-Tage Woche differenzierte, kann man, sofern man
nicht auf Kampf aus ist und ein ausgeprägtes Bedürfnis hat,
andere als unfähig zu titulieren, das durchaus richtig
verstehen.
Man kann diesen § eigentlich nicht falsch verstehen - ok, Du magst da eine Ausnahme sein!
Verlängerungen sind möglich, aber NIE OHNE ZEITAUSGLEICH !!!
Der Zeitausgleich findet doch am arbeitsfreien Werktag (idR Samstag) statt!
NUN BEWEIS MAL DAS GEGENTEIL HERR EXPERTE!!
Ich muss hier kein Gegenteil beweisen! Deine Behauptung ist lt. ArbZG falsch! Wenn man dieses Gesetz versteht, dann ist es Beweis genug!
Also was willst du 5*8=40 6*8=48
Bist Du derart begriffsresistent, oder trollst Du hier rum?
Und im obigen Beispiel 180 Std. / 4,35 = 41,37 Std = + 1,37
Stunden mehr als die „erlaubte“ AZ und somit Anspruch auf
Zeitausgleich bei einer 5-Tage Woche.
Komm mal von der 5-Tage-Woche weg, oder beweise mir, dass sie irgendwo im relevanten Gesetz erwähnt ist!
Mal eine Rechnung für Idioten:
5 Tage x 9 Std = 45 Wochenstunden
45 Wochenstunden x 24 Wochen = 1080 Arbeitsstd. im Berechnungszeitraum
6 Werktage/Woche x 24 Wochen = 144 rechnungsrelevante Tage (tun wir mal so, als gäbe es keine Feiertage)
1080 Arbeitsstunden / 144 Werktage = 7,5 Std durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit
Und genau diese 7,5 Std sind der Durchschnitt, der im § 3 ArbZG nicht 8 Std übersteigen darf!
Wenn Du es jetzt immer noch nicht begreifst, dann tust Du mir einfach nur leid!
Dann BRÜLL hier also bitte nicht rum das wäre falsch.
OK, dann sage ich halt leise:
Es ist falsch!
Nimm zur Begrifflichkeit des Werktags doch mal das BUrlG! Da steht auch: Mindestanspruch=24 Tage! Es wird nicht extra auf die Arbeitstage eingegangen, da die Woche nun mal aus 6 Werktagen besteht - völlig egal, ob man 5 oder 6 oder 3 Tage arbeitet!
Oder behauptest Du etwas auch, dass jeder Arbeitnehmer 24 Arbeitstage Mindesturlaub im Jahr hat?
Gruß
Guido
P.S. Wenn ich mal richtig Zeit habe, bombe ich Dich mit Urteilen zu, ok?