Arbeitszeit - Teilzeit als Lehrer (Wochenarbeitsstunden)

Person A ist als Lehrer in einer Schule in Teilzeit mit 24h/Woche angestellt. Durch Schulferien ist es nicht möglich durchgehend Unterricht zu halten, wodurch die anfallenden Stunden „aufgestaut“ - und in der regulären Schulzeit abgehandelt werden. Entsprechend hat A eine ca. 32h Woche + aller Anfallenden Vorbereitungs- und Nachbereitungszeiten, Klausurkontrollen, Recherchearbeiten etc. die nicht bezahlt werden. Ebenso sind in den 24h/Woche keine weiteren notwendigen Aufgaben (Klassenbuch nachtragen, Noten einschreiben, Prüfungen einreichen etc.) beinhaltet.

Die Frage ist, ob ein „aufstauen“ der Stunden in dieser Form überhaupt möglich ist, wodurch sich deutlich längere effektive Wochenarbeitsstunden ergeben (ohne Berücksichtigung der Mehrarbeit)?

Hallo,
also ich kenne das nur so, dass für die Lehrer die Unterrichtsstunden vorgegeben werden (das sind bei Dir die erwähnten 24 Stunden?). Vorbereitung, Nachbereitung, alles Drumherum erhöht natürlich die Arbeitszeit insgesamt, werden dabei aber nicht berücksichtigt, sondern sind dafür mit den Ferien abgegolten. Andersherum werden aber auch die durch die Ferien ausgefallenen Stunden nicht auf die vorhandenen Unterrichtsstunden draufgeschlagen.

http://www.gew.de/Arbeitszeit_und_Unterrichtszeit.html

Beatrix

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Es handelt sich dabei nicht um eine öffentliche, sondern eine private Schule, die dennoch der „Sächsischen Bildungsagentur“ untergeordnet ist.
Die Frage ist also, ob hier ein vergleich mit dem Vorgehen in öffentlichen Schulen überhaupt möglich ist.

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Es handelt sich dabei
nicht um eine öffentliche, sondern eine private Schule,

dann regelt die auch ihre arbeitsvertraglichen Angelegenheiten selbst, solange keine Tarifbindung besteht.

die
dennoch der „Sächsischen Bildungsagentur“ untergeordnet ist.

Diese Agentur hat mit Arbeitsvertragsinhalten nichts zu tun

Die Frage ist also, ob hier ein vergleich mit dem Vorgehen in
öffentlichen Schulen überhaupt möglich ist.

Ein Vergleich dürfte nicht möglich sein. Der individuelle Arbeitsvertrag sollte evtl. von einem Fachmenschen vor Ort (Gewerkschaft, Fachanwalt) geprüft werden.

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