ich habe folgendes Dilemma.
ich musste 2 Monate im Ausland arbeiten (Südliches Frankreich) übers we war ich im Hotel.
weiss evtl. jemand ob es eine gesetzliche Regelung gibt ob ich für den Samstag und Sonntag einen ausgleichtag bekomme oder nicht.
ich war am we nur im habe also nicht wirklich gearbeitet war aber zwangsläufig fern der Heimat.
umgekehrt darf darüber nachgedacht werden, ob nicht ein geldwerter Vorteil daraus erwächst, wenn man die Möglichkeit hat, dort zu arbeiten, wo andere Ferien machen, und der Einsatz lang genug dafür ist, dass auch arbeitsfreie Wochenenden eingeschlossen sind.
ganz so abwegig finde ich das mit dem geldwerten Vorteil nicht. Wenn der Fragende im Hotel Essen und Trinken bekommen hat, muss man das auch versteuern.
Und natürlich bin auch für einen geldwerten Vorteil für Urlaub in Südfrankreich
Sowas wird üblicherweise in den Regularien der Firma abgehandelt. Bei uns ist es beispielsweise so, dass erwartet wird, dass wir das Wochenende durcharbeiten, dafür können die beiden freien Tage dann später als Urlaub abgesetzt werden.