Hi,
habe eine Frage betreff der Arbeitszeit und Überstunden.
Wenn eine Zahnarzthelferin einen Tarifvertrag von 38 Stunden hat, fallen alle Stunden darüber in die Sparte „Überstunden“.
Eine Freundin hat so einen Vertrag, kommt jedoch in der Woche meist auf 10 Überstunden, die sie zum teil abfeiern kann.
Mittlerweile habe sich bei ihr jedoch so viele Stunden angesammelt das sie, sie garnicht mehr abfeiern kann.
Nun meine frage ist der Chef verpflichtet die Überstunden auszuzahlen, wie sollte man sich verhalten???
LG Nicole
hallo nicole,
beim auszahlen fallen die
lohnabzüge an.
der chef sollte einmal seinen
steuerberater fragen,was sich
lohnt.
das abbummeln wär am einfachsten.
mfg
kunde3
Hallo Nicole,
aufgrund des Jobs deiner Freundin gehe ich mal davon aus, dass es keinen Betriebsrat gibt, der hier mitreden könnte.
Also gibt es zwei Möglichkeiten:
Überstunden auszahlen oder abfeiern. Dies kann auch für einen Teil so für den anderen Teil so gehandhabt werden.
Es ist also alle eine Frage was der Chef mit deiner Freundin ausmacht.
Wenn tatsächlich jede Woche 10 Überstunden anfallen, sollte sich der Chef vielleicht auch überlegen, ob er eventuell zu wenig Personal hat und er nicht wenigstens einen geringfügig Beschäftigten einstellt um nicht alle paar Wochen in der selben Situation zu sein.
Das ist dann allerdings Sache des Chefs alleine 
Gruß Ivo
Hallo Nicole,
als gebranntes Kind hierzu
wie sollte man sich verhalten???
die Gegenfrage: Wer hat die Überstunden angeordnet und wie sind sie dokumentiert?
Auch für zurückliegende Überstunden kann man mit etwas Geschick eine schriftliche oder unter Zeugen gemachte Äußerung erhalten, dass sie unstrittig aufgelaufen sind. Begreiflicherweise geht das aber leichter, bevor das Ganze kontrovers wird.
Wenn die Überstunden weder angeordnet noch dokumentiert sind, geht das ganze gefährlich in Richtung Privatvergnügen. („in Richtung“ heißt hier nicht „muss so sein“)
Schöne Grüße
MM