Arbeitszeit und Minusstunden

Liebe/-r Experte/-in,
Mein Mann und seine Kollegen, wurden mehrmals wegen fehlender Arbeit, früher nach hause geschickt und ihnen dann Minusstunden geschrieben. Meines Wissens ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, dass genügend Arbeit da ist. Wenn das nicht der Fall ist, kann man doch den Arbeitern keine Minusstunden schreiben, um dann später das Nacharbeiten zu verlangen, oder Lohnabzug zu machen.
Was ist denn nun richtig? Gibt es dazu einen oder mehrer §§ im Gesetzestext?
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für jede Antwort.
Gruß Hummel2011

Hallo,

der Arbbeitgeber kann den Mitarbeiter früher nach Hause schicken, er muß jedoch dem Mitarbeiter die Möglichkeit einräumen, die Zeit wieder nach arbeiten zu können. Bei Firmen mit Zeitkonten ist das kein Problem. Anders sieht es aus wenn auf Stundenlohnbasis gearbeitet wird. Ist der Mitarbeiter noch zuhause und wird angerufen, dass er nicht kommen braucht, gibt es für diesen Tag auch kein Geld. Befindet sich der Mitarbeiter schon auf dem Weg zur Arbeit, oder wird während des Tages nach Hause geschickt, gibt es den Stundenlohn für die Zeit der Anwesenheit.
siehe §9 manteltarifvertrag der Metal und Elektroimdustrie

hej,
das ist so einfach nicht zu beantworten. Da gibt es i.d.R. eine Arbeitszeitvereinbarung im Betrieb oder einen Tarifvertrag. Denkbar wäre es aber schon, dass das in Ordnung ist.
Im Zweifel mal an den Betriebsrat wenden!
Viel Erfolg C.

mehrmals wegen fehlender Arbeit, früher nach hause geschickt und Minusstunden geschrieben.

Guten Tag,

  1. es gilt die Lehre vom Betriebsrisiko a) und die Regeln zum Annahmeverzug b).
    a) es ist das Problem des AG für die Auslastung der Leute zu sorgen. Wenn auf Sicht nicht genug Arbeit da ist, muss der AG durch die betriebsbedingte Kündigung reagieren
    b) Die AN bieten ihre Arbeitsleistung an. Dadurch kommt der AG, wenn er diese Arbeit nicht annimmt, sondern die Leute nach Hause schickt, in Annameverzug. Er muss also die angebotene Arbeit bezahlen
  2. Das ist das Grundprinzip. Nun könnte es aber im Betrieb durch Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung eine Arbeitszeitregelung mit einem Stundenkonto geben. Dadurch kann es sein, dass saisonale Schwankungen durchaus in Minusstunden gehen und dann mit saisonalen Spitzen später ausgeglichen werden. Das führt dann aber im Augenblick nicht zu Lohnabzug, sondern nur zur Verpflichtung zur Nacharbeit.
  3. Richtig spannend wird das Stundenkonto mit Minusstunden beim Ausscheiden aus dem Betrieb. Dann kann ja der Ausgleich nicht mehr erfolgen. Hier müsste - wenn es keine klare Regelung im Betrieb gibt -nach dem Annahmeverzug gehen und es darf auch dann nichts gekürzt werden
    Wenn es nicht einvernehmlich geht und Sie nichts im Vertrag finden, werden Sie den Weg zum Anwalt gehen müssen.
    Grüße

Liebe/-r Experte,
Mein Mann und seine Kollegen, wurden mehrmals wegen fehlender
Arbeit, früher nach hause geschickt und ihnen dann
Minusstunden geschrieben. Meines Wissens ist der Arbeitgeber
dafür verantwortlich, dass genügend Arbeit da ist. Wenn das
nicht der Fall ist, kann man doch den Arbeitern keine
Minusstunden schreiben, um dann später das Nacharbeiten zu
verlangen, oder Lohnabzug zu machen.
Was ist denn nun richtig? Gibt es dazu einen oder mehrer §§ im
Gesetzestext?
Ich bedanke mich schon mal im Voraus für jede Antwort.
Gruß Hummel2011

Hallo,

Ich gehe mal davon aus, dass es sich hier um Zeitarbeit bzw. Leiharbeit, handelt. Wenn im Arbeitsvertrag die Zahl x (z.B. 80 Stunden) ausgehandelt worden, dann muß der AG die 80 Stunden auch bezahlen. Egal ob man Urlaub hat oder Krank ist oder wegen fehlender Aufträge zu Hause war. Gesetzliche Grundlage für dieses Handeln, sind u.a. die vereinbarten Tarifverträge der Arbeitgeberseite und der Arbeitnehmervertretung. Der einzelne Mitarbeiter hat keinen unmittelbaren bzw. direkten Einfluß darauf.
Wurde ein Zeitkonto in den Tarifverträgen ausgehandelt bzw. wurde mit Abschluß des Arbeitvertrages ein Zeitkonto vereinbart, dann ist das Handeln des AG hier korrekt. Die im Arbeitsvertrag erwähnten Tarifverträge müssen durch den Arbeitgeber zur Einsichtnahme ausgelegt werden. Wenn nicht, dann geht man zu seiner Gewerkschaft und lässt sich kostenlos Rechts-beraten.

So ist es in Deutschland klar geregelt.

Hallo Hummel2011,

Sie haben Recht. Das geht nicht. Der Abzug/ die Minusstunden sind rechtswidrig. Das steht leider nirgendwo so direkt.

Die Norm ist § 293 BGB, der da lautet:
"§ 293 Annahmeverzug

Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt."

Was heißt das übersetzt? Sie sind da und bieten sich an. Der Arbeitgeber muss Sie beschäftigen. Wenn er das nicht kann, trägt er das Risiko.

Abweichungen von dieser Risikoverteilung sind (ggf. teilweise) durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung möglich.

Lassen Sie sich das nicht bieten. Sollte es einen Betriebsrat geben, suchen Sie diesen bitte auf.

Viel Erfolg!

Ivailo Ziegenhagen

  • Fachanwalt für Arbeitsrecht -

PS: Über eine Bewertung freute ich mich.
_________________________________
Waitschies & Ziegenhagen
Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht

Taubenstraße 20 - 22
10117 Berlin (Gendarmenmarkt)

Tel.: 030 / 288 78 - 600
Fax: 030 / 288 78 - 601

http://www.wz-anwaelte.de

Werter Herr Ziegenhagen,
vielen Dank für Ihre Antwort. Genau so was haben wir gebraucht. Denn dem Chef meines Mannes muss man die Paragraphen schwarz auf weiß unter die Nase halten können, sonst hält er sich an keine Regeln. Sein liebster Spruch: „Ich mache die Gesetze hier.“
Sie haben uns mit dieser Antwort sehr geholfen! Noch mals, vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Hummel2011