Arbeitszeit und Ruhezeiten

nehmen wir mal an…

eine Person hat eine Wochenarbeitszeit von 37,5 Stunden (5 Tage Woche). Sein Arbeitgeber ist nun der Meinung, daß er immer an diesen 4 Arbeitstagen jeweils bis zu 10 Stunden Arbeiten muß und am 5.Tag 7,5 Stunden (Bei 5 Arbeitstagen wären dies 47,5 Stunden). Da er aber keine 6 Tage Woche hat, rechnet der Arbeitgeber die gesammte geleistete Arbeitszeit auf 6 Tage um und ist somit der Meinung die gestzliche maximale reguläre Wochenarbeitszeit von 48 Stunden nicht zu überschreiten. Diese Arbeitszeiten möchte er nun dauerhaft, der er der Meinung ist, daß in diesem Fall nicht das Gesetz greift, daß …innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden dürfen…
Wer Weiss Was?

Im ArbZG steht

Die werk tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden , wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werk täglich nicht überschritten werden.

Mal unbeachtet der Frage, ob es arbeitsvertraglich so einfach möglich ist, interpretiert der AG das Ganze absolut korrekt.Der Begriff des Arbeits tags taucht im gessamten ArbZG nicht auf.

Ebenfalls ohne Anrede oder Gruß