Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage zu einem Passus in meinem Arbeitsvertrag.
Dort steht:
Die wöchentliche Arbeitszeit des Arbeitnehmers beträgt 37,5 Stunden.
Der Arbeitsbeginn ist 8:00 Uhr und endet um 16:30 Uhr. Die Mittagspause
beträgt 1 Stunde. Der Arbeitgeber setzt vom Arbeitnehmer die Bereitschaft
voraus, im Rahmen seiner Tätigkeit Mehrstunden zu leisten. Mehrstunden
entstehen für Arbeitseinsätze vor 7:30 und nach 17:00 Uhr. Für Mehrstunden
wird ein Freizeitausgleich gewährt der zeitnah genommen werden muss.
Könnten Sie mir bitte mal sagen, ob das so wirksam ist und wie ich das
zu verstehen habe.
Ich verstehe dass so:
- Ich muss immer mindestens 1 Stunde Mittagspause machen.
- Jegliche Arbeitszeit die nach 7:30 und vor 17:00 geleistet wird
ist keine Mehrarbeit, sind also keine Überstunden, die mit Frei-
zeitausgleich (oder gar finanziell) ausgeglichen würden.
Bedanke mich im Voraus für eure Antwort.
Hallo,
das mit der Mittagspause verstehe ich auch so. Du musst 1 Stunden machen. Wahrscheinlich gilt das für alle Kollegen, so dass man für dich auch keine Ausnahme machen wird.
Das mit der Mehrarbeit verstehe ich auch so wie du. Ich würde an Deiner Stelle einfach noch mal nachfragen. Wie das ist mit diesen Zeiten passiert.
Das würde also bedeuten, wenn ich täglich von 7:30 bis 17:00 arbeite, und eine Stunde Mittagspause abegezogen würde, hätte ich täglich 8,5 Stunden von denen aber nur 7,7 bezahlt würden. Der Rest ist dann persönliches Pech. Damit wäre dann auch der der Satz: „Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37,5 Stunden“ Unsinn, da ich ja dann 42,5 Stunden arbeiten würde.
Da ich Servicetechniker im Aussendienst bin kommt das öffter vor, dass ich länger arbeite.
Nehmen wir einmal folgenden Fall
Ich fahre morgens um 6:00 zum Kunden und komme um 18:00 Uhr zurück
Dann wären dass
6:00 - 7:30 1,5 Stunden
7:30 - 17:00 (9,5 Stunden - 1 Std Mittag = 8,5 Stunden) aber nur 7,7 Stunden bezahlt, oder sagen wir besser berechnet.
17:00 - 18:00 1 Stunde
Wären also 10,2 Stunden statt 11,00 Stunden
Ausserdem läßt die Arbeit oftmals 1 Stunde Mittag nicht zu.
Hallo Elopas!
Die Frage lässt sich mit dem Arbeitszeitgesetz nicht beantworten; und nur damit kenne ich mich aus. Wenn aber ein Vertrag zwischen zwei Parteien geschlossen wird, dann ist der bindend. Will heißen, Zeiten zwischen 07:30 und 08:00 und zwischen 16:30 und 17:00 sind keine Mehrarbeit, sondern ein „Geschenk“ an den Chef.
1h Mittagspause im Vertrag heißt dann auch tatsächliche 1h Pause.
Ich hatte mal einen Vertrag da stand drin, die Reisen zum Dienstort sind Arbeitszeit, die Heimfahrt nicht.
Das ist so ähnlich.
Hoffe geholfen zu haben,
freundliche Grüße
Der Wanderer
Hallo Elopas,
du hast es im großen und ganzen schon richtig verstanden. Ich gehe mal davon aus, dass ihr eine Zeiterfaasung in Form von Zeitchips oder ähnlichem für die Arbeitszeit habt.
Ich würde mich an deiner Stelle im Personalbüro bei der Sachbearbeiterin erkundigen was mit den Zeitguthaben nach 7:30 und vor 17 Uhr passiert.