Arbeitszeit und Urlaub in der Gastronomie

Folgendes problem.
Ich bin 40 und arbeite seit 3 Jahren in ein Restaurant in Göttingen ( Niedersachsen )
Ich arbeite
Dienstags von 10.30-14.00 und von 17.30-22.00=8h
Mittwoch-Samstag 11.00:14.00 und von 17.30-22.00=30h
Und Sonntags 11.00-15.00=4h
Zusammen 42Stunden an 5,5 Arbeitstagen.
In meinem Vertag stehen 45 Stunden
Im Manteltarifvertrag stehen aber 39Stunden mache ich Überstunden von 3Stunden ?
Desweiteren bekomme ich 30 Tage Urlaub.
Bekomme ich nicht mehr wegen den halben Tag am Sonntag ?

Hallo,
schwer zu sagen. Individuell kann immer eine andere Arbeitszeit als im MTV vereinbart werden. Es gilt, was im Arbeitsvertrag steht. Insofern würde ich das mit den Überstunden verneinen. Genau lässt dich das ohne Kenntnis der kompletten Regelungen nicht sagen. Auch, warum du 3 Stunden weniger arbeitest als im Arbeitsvertrag steht. Ist denn das Gehalt auf die 45 Stunden bemessen? Vielleicht sind dann die drei Stunden der Ausgleich für den halben Tag am Sonntag.

Urlaubsanspruch in der Gastronomie nutzen - so geht’s
http://www.helpster.de/urlaubsanspruch-in-der-gastro…

Bitte hier nachlesen bzw. hier nachfragen http://www.dehoga-nrw.de/155.html
oder hier
http://www.ngg.net/recht_tarif/urlaub/

solltest Du Dich mit dem PC auskennen und damit Geld verdienen wollen - schau mal hier rein - http://aniger12.mailtrader24.com/ - würde gern deine Meinung zu diesem Thema erfahren - ansonsten weg werfen

Mein Bruder arbeitet in der Gastronomie seit sehr langer zeit. Er bekommt nur 25 Tage Urlaub und seine Zeiten sind ähnlich. Jetzt verstehe ich nicht so ganz dein Problem. Wenn in deinem Vertrag 45 Std. stehen und du aber 42 arbeitest , machst du ein Minus von 3 Std.
Die Gastronomie tickt echt ein bischen anders. Hast du schon mal mit deinem Chef gesprochen? Oft gibt es sonntags diesen sonntagszuschlag. Muss aber vertraglich erkämpft werden. Ich hoffe dir etwas geholfen zu haben. Machs gut.

Folgendes problem.n
Ich bin 40 und arbeite seit 3 Jahren in ein Restaurant in
Göttingen ( Niedersachsen )
Ich arbeite
Dienstags von 10.30-14.00 und von 17.30-22.00=8h
Mittwoch-Samstag 11.00:14.00 und von 17.30-22.00=30h
Und Sonntags 11.00-15.00=4h
Zusammen 42Stunden an 5,5 Arbeitstagen.
In meinem Vertag stehen 45 Stunden
Im Manteltarifvertrag stehen aber 39Stunden mache ich
Überstunden von 3Stunden ?
Desweiteren bekomme ich 30 Tage Urlaub.
Bekomme ich nicht mehr wegen den halben Tag am Sonntag ?

Wenn du einen Vertrag hast in dem 45 Wochenstunden stehen und du nur 42 arbeitest, versteh ich die Frage nach den Überstunden nicht so richtig - der Manteltarifvertrag ist da eher zweitrangig (bist Du Gewerkschaftsmitglied?) - zusätzlichen Urlaub wegen des Sonntages gibt es grundsätzlich nicht, außer es wäre irgendwo explizit vereinbart.
Wenn du Gewerkschaftsmitglied bist könntest du mit deinem Arbeitsvertrag zu einer kostenlosen Rechtsberatung gehen - aber nur wenn der Vertrag explizit gegen den Tarifvertrag verstoßen würde könnte man was machen und das seh ich anhand der Infos so nicht.

Alles Gute

Hallo Fingerpflaster,
folgendes zu Ihren Fragen:

  1. Hat sich das Restaurant dem Mateltarifvertrag angeschlossen, d.h. bezahlt es nach Tarif und erkennt den Vertrag als verbindlich an?
  2. Wenn im Arbeitsvertrag 45 Stunden stehen, dann würden Sie immer zu wenig arbeiten. Werden Sie nach gearbeiteten Stunden bezahlt, oder bekommen Sie immer den gleichen Lohn?
  3. Was sagt denn der Tarifvertrag zum Thema Urlaub bei Sonntagsarbeit usw.? Das müsste da geregelt sein.

Also ziemlich undurchsichtig das alles. Einzelvertraglich kann der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer viel vereinbaren, solange nicht ein verbindlicher Tarifvertrag gilt.

Gruß
Paul

Hallo,

grundsätzlich gelten die Regelungen des Arbeitsvertrages, denn inhaltlich haben sich dabei beide Partner beim Vertragsabschluss darauf geeinigt.

Der Tarifvertrag ist natürlich auch eine bindende Regelung, dennoch muss man hierzu wissen, dass die Inhalte nur gelten, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitgeberverband angehört. Gehört er keinem Verband an, dann sind die Inhalte des Arbeitsvertrages bindend. Gehört Ihr Arbeitgeber einem Verband an? In den meisten Fällen wissen dies die Arbeitnehmer nicht und Ihr Arbeitgeber wird Ihnen das auch nicht freiwillig beantworten. In der Gastronomie gehören erfahrungsgemäß die wenigsten Arbeitgeber einem Verband an um eben den grundsätzlichen Vereinbarungen aus dem Weg zu gehen.

Zum Thema Urlaub: Wenn Ihre regelmäßige Arbeitszeit wöchentlich mit 5,5 Tagen auf den Punkt (Arbeitsvertrag) gebracht ist, dann werden Ihnen auch hierfür die Tage in Abzug gebracht bzw. ein höherer Anspruch vorenthalten.

Nur am Rande:

Das Bundesurlaubsgesetz sieht vor, dass bei einer regelmäßigen Fünftagewoche ein Anspruch von 20 Tagen gegeben ist. Ist eine Sechstagewoche vereinbart, dann muss Ihr Arbeitgeber 24 Tage zur Verfügung stellen. Mit 30 Tagen Anspruch sind Sie also weit über den gesetzlichen Vorgaben.

Ich hoffe, dass ich ein wenig weiterhelfen konnte und verbleibe mit einem freundlichen Gruß

Holger Müller

Hallo,
da kann ich leider nicht helfen.
Gruß
Cress

Hallo,

„Im Manteltarifvertrag stehen aber 39Stunden mache ich Überstunden von 3Stunden“
Wenn Ihr Betrieb kein Tarifpartner ist,(also z.b. einem AG-Verband angehört) ist dies für Sie völlig unerheblich. Tarife werden zwischen den Tarifparteien z.b. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, abgeschlossen. Sie sind damit nicht automatisch gültig für den kompletten Gewerbebereich. Maßgeblich für Sie ist Ihr Arbeitsvertrag.

2.)
„Desweiteren bekomme ich 30 Tage Urlaub.“ Hier müssen Sie bitte abklären ob 30 Tage Urlaub für Ihren Betrieb üblich sind und nicht evtl. nur der Mindestanspruch oder 26 - 28 Tage o.Ä. Müsste auch aus Ihrem Vertrag hervorgehen.

VG
Milan

Prinzipell sind im Tarifvertrag die Urlaubstage festgelegt, da es sich im eine Branche handelt, die auch Sonntags arbeitet ist dieses berücksichtigt.
Während der Urlaubszeit wird die Anzahl der Tage berücksichtigt, die im TV vorgesehen sind. Ich gehe von einer 6-Tage-Woche aus. Montag ist der Ruhetag, also hast du auch lt. Arbeitsplan eine 6-T-W.
Wenn der TV eine 39 Stunden-Woche vorsieht, dann machst du tatsächlich immer Überstunden, dieses müsste auch auf deinen Abrechnungen ersichtlich sein.
Auch die Sonntagszuschläge müssten dementsprechend abgerechnet werden. Während der Urlaubszeit muß das abgerechnet werden, was man ansonsten lt. Dienstplan gearbeitet hätte. LG.

Hallo Fingerpflaster,

was zunächst einmal die Überstundenansprüche in Bezug aus die tarifliche Wochenarbeitszeit von 39 Stunden angeht, so kommt es auf den Arbeitsvertrag an.
Werden die 45 Stunden über ein monatliches Festgehalt bezahlt, ist schlichtweg zu unterstellen, daß die Überstundenprozente eingerechnet wurden.

Werden die geleisteten Stunden - hier 42 - jedoch über einen Stundenlohn abgerechnet, bestünden vordergründig sicherlich Ansprüche auf Überstundenprozente für die 3 Stunden.
Aber auch hierzu kann im Arbeitsvertrag etwas anderes vereinbart sein, z. B. bis 45 Stunden kein Anspruch auf Überstundenprozente.

Was den Urlaub angeht, ist das eine etwas „krumme“ Denkensweise! Der Manteltarifvertrag sieht eine betriebliche Anpassung der Arbeitszeit vor.
Auch in anderen Gewerken gibt es regelmäßig Sonntagsarbeit, ohne das dafür zusätzliche Urlaub gewährt werden müsste.

Die 30 Tage stellen ab auf eine 5 Tage-Woche, woraus sich insgesamt 6 Wochen ergeben.
Bei tageweisem Urlaub, wären von dienstags bis samstags jeweils 1 ganzer Urlausbtag und für Sonntag 1/2 Urlaubstag anzusetzen.

Beste Grüße
maasterp

Sorry, kann Dir leider nicht helfen!

Susanne

Hallo,
zuerst solltest du mal prüfen, ob du einen Tarifvertrag hast oder einen Einzelvertrag. Nur, wenn es explizit drin steht oder dein Arbeitgeber im Arbeitgeberverband ist und du Gewerkschaftsmitglied bist, hast du automatisch einen Tarifvertrag. Ansonsten hast du einen freien Vertrag.

Mit den Arbeitszeiten in der Gastronomie kenne ich mich leider nicht aus, kann daher zu den anderen Themen nichts sagen.

Ich arbeite
Dienstags von 10.30-14.00 und von 17.30-22.00=8h
Mittwoch-Samstag 11.00:14.00 und von 17.30-22.00=30h
Und Sonntags 11.00-15.00=4h
Zusammen 42Stunden an 5,5 Arbeitstagen.
In meinem Vertag stehen 45 Stunden
Im Manteltarifvertrag stehen aber 39Stunden mache ich
Überstunden von 3Stunden ?
Desweiteren bekomme ich 30 Tage Urlaub.
Bekomme ich nicht mehr wegen den halben Tag am Sonntag ?

Hallo Fingerpflaster,
die Gastronomie ist nicht mein Gebiet. Wenn ich das richtig Lese arbeitest Du weniger als in deinem Vertrag steht. Das kann als Ausgleich für die Sonntagsarbeit sein. Ohne genaue Kenntnis deines Vertrags, sind auch keine weiteren Klärungen möglich.

Gruß
Ricko

Ausschlaggebend ist, was im Arbeitsvertrag steht. Dazu müsste man den ganzen Text kennen. Am besten ist es, sich bei der zuständigen Gewerkschaft zu erkundigen.
wannsee

Hallo Fingerpflaster,

über die Regelungen im Gastgewerbe bin ich nicht in der Tiefe informiert.

Aber:
Wenn der angesprochene Manteltarifvertrag für Ihren Beschäftigungsbereich gilt und nicht durch andere Tarife bzw. Öffnungsklauseln für andere Arten von Regelungen (Betriebsvereinbarung etc.) geöffnet ist - sollte das auch gelten.

Die 30 Tage beziehen sich auf die regelmässigen Arbeitstage pro Woche (siehe Tarifvertrag), Sonderschichten und -Einsätze werden entweder per Bezahlung oder Zeitausgleich ausgeglichen je nachdem wie das geregelt ist.

Sollte ein Betriebsrat in Ihrem Betrieb existieren würde ich mich an den als meine Interessenvertretung wenden.

Wenn nicht, gibt es sicher in der Nähe ein Büro der zuständigen Gewerkschaft mit dem man zur Beratung Kontakt aufnehmen kann. Eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft schadet nie und ist oft hilfreich (insbesonder zur Durchsetzung und Verbesserung von Arbeitnehmerinteressen wie Lohn, Urlaub, Arbeitszeit etc.).

Gruss

Hallo Fingerpflaster,

wenn du dir den MTV §5 Nr 5.2 durchliest, siehst du, dass von der regelmäßigen Arbeitszeit gemäß § 5.1. unter Voraussetzung einer entsprechenden schriftlichen einzelvertraglichen Vereinbarung abgewichen werden kann, wenn ein 12monatiger Arbeitsplanungszeitraum vereinbart wurde, der in zwei Ausgleichszeiträume zu je sechs Monaten gegliedert ist. Im MTV heißt es auch: „Die monatliche Arbeitszeit beträgt im 3-Monatsdurchschnitt 169 Stunden.“

Demnach gibt es Mehrarbeitsvergütung erst, wenn die Mehrarbeit nicht im Ausgleichszeitraum abgefeiert werden kann. Es steht alles klar im MTV. Du musst dich aber darum kümmern, dass dein Arbeitszeitkonto gut gepflegt wird.

30 Tage Urlaub ist in Ordnung, Du bist 40 und mehr steht dir nach dem MTV nicht zu. Halbe Sonntage spielen in der Gastronomie keine besondere Rolle.

Ich nehme an, du bist nicht in einer Gewerkschaft, wo du mal fragen könntest, oder?

Gruß Fredo

In diesem Manteltarifvertrag kenne ich mich nicht aus.
Meiner Meinung nach müssten sich aber alle Fragen aus dem MantelTV ergeben.
Robby1