Arbeitszeit und Versicherungsschutz

Hallo liebe Wissenden,

nachdem wir heute im Büro auf eine Frage gestoßen sind, auf die leider keiner eine Antwort wusste, hoffe ich, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.

Angenommen, jemand arbeitet überdurchschnittlich lange an einem Arbeitstag (soll ja gelegentlich vorkommen) und hat auf dem Heimweg einen Unfall. Werden da von allen beteiligten Versicherungen (Kranken-, Haftplicht-, Vollkasko-, Arbeitsunfähigkeits- oder sonstiger Versicherung) immer alle entsprechenden Leistungen bezahlt, oder wird ab einer bestimmten Arbeitsdauer von einer (teilweisen) Fahrunfähigkeit und damit einer (groben) Fahrlässigkeit ausgegangen, sodass bestimmte Leistungen reduziert oder ganz verweigert werden können?
Gibt es da irgendwelche Paragraphen, Urteile, …, die in einem solchen Fall zutreffen würden?

In wieweit spielen da betriebliche Arbeitsanweisungen eine Rolle (z.B. über maximale Arbeitszeit, einzuhaltende Pausen, Regelungen bzgl. Reisezeit,…)?

Irgendwie scheint mir, dass zwar jeder mal länger arbeitet als erlaubt, sich aber keiner über die evtl. Auswirkungen Gedanken zu machen scheint.

nachdenkliche Grüße, Nina

Hallo,
also von Seiten der Krankenkasse gibt es da keine Einschränkungen.
Ob das die Berufsgenossenschaft anders sieht, vermag ich nicht zu
sagen.
Fest steht, wenn die BG nicht zahlt, zahlen wir.
Wir verweigern nur bei vorsätzlich zugezogenen Erkrankungen
oder Verletzungen.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Günter,

danke schonmal für Deine Antwort. Weißt Du auch, wie das z.B. mit der Arbeitsunfähigkeitsversicherung aussieht? Zahlt die auch in jedem Fall, oder haben die da irgendwelche Hintertüren?

Danke und Grüße, Nina

Hallo Nina103,
was verstehst du unter einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung ??
Wenn es sich um eine Zusatzversicherung bei einer Privatkasser
handelt, kann ich dir leider dazu nix sagen.

Gruss

Günter Czauderna