Hallo liebe Wissenden,
nachdem wir heute im Büro auf eine Frage gestoßen sind, auf die leider keiner eine Antwort wusste, hoffe ich, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.
Angenommen, jemand arbeitet überdurchschnittlich lange an einem Arbeitstag (soll ja gelegentlich vorkommen) und hat auf dem Heimweg einen Unfall. Werden da von allen beteiligten Versicherungen (Kranken-, Haftplicht-, Vollkasko-, Arbeitsunfähigkeits- oder sonstiger Versicherung) immer alle entsprechenden Leistungen bezahlt, oder wird ab einer bestimmten Arbeitsdauer von einer (teilweisen) Fahrunfähigkeit und damit einer (groben) Fahrlässigkeit ausgegangen, sodass bestimmte Leistungen reduziert oder ganz verweigert werden können?
Gibt es da irgendwelche Paragraphen, Urteile, …, die in einem solchen Fall zutreffen würden?
In wieweit spielen da betriebliche Arbeitsanweisungen eine Rolle (z.B. über maximale Arbeitszeit, einzuhaltende Pausen, Regelungen bzgl. Reisezeit,…)?
Irgendwie scheint mir, dass zwar jeder mal länger arbeitet als erlaubt, sich aber keiner über die evtl. Auswirkungen Gedanken zu machen scheint.
nachdenkliche Grüße, Nina