Arbeitszeit unklar - Lehrer in Ferien

Guten Abend,
ich bin als Lehrkraft für Physiotherapie bei einem großen öffentlichen Arbeitgeber beschäftigt. Seit einigen Jahren unterstehen wir nicht mehr dem Schulgesetz.
In uneren Arbeitszeitvereinbarungen ist jeder Kollege mit 25 Unterricht / Woche belegt. Die restlichen 15 Stunden werden für Vor-,Nachbereitung…gerechnet.
meine Frage: wie verhält es sich, wenn ich in den Ferien keinen Urlaub nehmen möchte, keine Überstunden habe und am Arbeitsort Schreibtischarbeiten erledigen möchte, der Einrichtungsleiter mir dies aber verwehrt, weil die Schüler ja in den Ferien sind, und ich Minusstunden erhalte?
MfG

Hallo Toolbox,

ich verstehe nicht so ganz, was du damit meinst. Wenn du einen Arbeitsvertrag über 40 Stunden hast (so lese ich es), dann baust du doch im Urlaub keine Minusstunden auf.
Abgesehen davon kann der Arbeitgeber grundsätzlich festlegen, wann der Urlaub genommen wird. Insbesondere dann, wenn er nachweisen kann, dass keine Arbeit anfällt (also in den Ferien der Schüler).

Viele Grüße
Andreas

Hallo Kollege, es kommt auf den Arbeitsvertrag an,wenn dort Ausgemacht wurde, das während der Ferien der Urlaub zu nehmen ist, ist nichts zu machen!Viele Grüsse Betriebsrat

Ein Außenstehender kann ihnen diese Frage schlecht beantworten. Ich würde ihnen empfehlen dies mit dem zuständigen Personalrat zu klären.

Ich muss gestehen, dass das eine sehr schwierige Frage ist, da der Arbeitsvertrag und der genaue Wortlaut in diesem bei einer konkreten Antwort sehr wichtig ist.

Es muss nämlich festgelegt sein, wie genau die Nachbereitungs- bzw. Vorbereitungszeit definiert ist und wenn es keine Ferienverordnung gibt und eben das Institut nicht mehr dem Schulgesetz unterworfen ist, dann ist es schwer da genau was dazu zu sagen.

Theoretisch, wenn es definiert ist im Arbeitsvertrag, dass in den Ferien keine Arbeiten zu leisten sind, dann ist es so, dann kann man da nichts machen. Wenn der Einrichtungsleiter sich quer stellt, dann ist das im Prinzip sein gutes Recht, wobei er auch z.B. Leistungsnachweise fordern könnte - und was vielleicht auch von Ihrer Seite her angeboten werden kann, vielleicht als Argumentationshilfe, denn rein theoretisch kann man auch die Seite des Arbeitgebers verstehen, denn… da könnte ja jeder kommen. Vielleicht nochmal ein Gespräch suchen mit dem Leiter und einen gewissen Zeitrahmen und Leistungsnachweis vereinbaren, dann geht es möglicherweise auch so.

Wie gesagt, ich habe leider nur einen groben Einblick in die Tatsachen hier, aber wenn Sie sich auch an eine rechtlich sichere Seite wenden wollen, die vielleicht auch Ihnen anders helfen kann, dann darf ich vielleicht die webseite „Komnet.nrw.de“ empfehlen, die von staatlicher Seite aus mit einer gewissen Rechtssicherheit ausgestattet ist und auch bei komplexen Themen ohne Anwaltskosten korrekte Antworten gibt in Sachen Arbeitszeit/Arbeitsschutz .

Als erstes wie gesagt: Vielleicht mal nochmal verhandeln um konkrete Stunden und ein Leistungsergebnis, parallel bei Komnet.nrw.de nachfragen, sonst muss der Wortlaut des Arbeitsvertrags offen gestellt werden, da kommt es nämlich auf jedes Wort an. Momentan kann ich da überhaupt nichts konkretes zu sagen.

Hallo,

es gilt wohl eher weniger das Schulgesetz, als die
Dienstverordnung /Beamtengesetz, welches bei Lehrkräften den
Urlaub innerhalb der Ferien vor sieht.
Im Arbeitsvertrag müßte eine Urlaubsregelung vermerkt sein, die dann auch bindend ist.

Wenn ein Betrieb ob öffentlich oder privat Betriebsferien nimmt - Schulferien sind ja im Grunde nichts Anderes- dann wird es schwer wenn ein Einzelner dies nicht möchte.

Genau auf die Situation entsprechend, kann das nur der Personalrat/Gewerkschaft sagen.

Viele Grüße

Hallo,
ich verstehe das Problem nicht wirklich (wobei ich mich fast schon mein ganzes Leben lang frage, was Lehrer in den Schulferien so machen). Die Schulen haben ca. 3 Monate jährlich wegen der Ferien unterrichtsfreie Zeiten. Innerhalb dieser drei Monate hat m.E. ein Lehrer sein sechs - oder hier fünf - Wochen Urlaub zu legen. Die restlichen sechs - hier sieben - Wochen müssen irgendwie mit Arbeit gefüllt werden.
Schöne Grüße
phantomin
PS: Dass ein Lehrer drei Monate unterrichtsfrei hat und dann noch fünf Wochen während der Schulzeit frei macht, kann doch nicht gemeint sein, oder???

Erstens gibt es keine Minusstunden im Arbeitrecht !

Wenn es keinen gülitigen Urlaubsplan gibt?

Stellen sie ihr Arbeitskraft den Arbeitgeber zu verfügung! ( Ferien Hin oder her) Ist der Arbeitgeber nicht in der Lange sie zu beschäfftigen,
drehen sie Däumchen.Sie müssen nur an Arbeitsplatz sein.

Sorry, damit kenne ich mich leider nicht aus.

Hallo,

kann ich nicht genau sagen, wie sich das im öffentlichen Dienst verhält. In der Privatwirtschaft ist der mit dem Betriebsrat vereinbarte Urlaub (bei Zulieferern beispielsweise immer abhängig von den Kunden, also nicht wirklich frei verhandelbar), für alle Beschäftigten bindend, ob es in private Planungen passt oder nicht.

Viele Grüße

Peter

Hallo,
sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Mfg
SN