Arbeitszeit /Urlaubs Regelung korrekt?

Hallo Leute und erstmal danke das ihr euch die Zeit nehmt.

Zu meiner Frage:
In einem mir näher bekannten Unternehmen
kursieren zu Zeit verschiede Arbeitsverträge mit verschieden festgelegten Zeiten bzw. gar keine festgelegten Zeiten pro Tag.

Reale Arbeitszeiten im UN Mon-Do. 8,5 Std. Fr. 8 Std.

Bsp.: Arbeitnehmer A. Hat im Vertrag stehen: „Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 42 Stunden. Eventuelle Mehrarbeit richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen“

Allgemein gehalten bis Dato für AN A. war die
Urlaubsregelung 7 Tage Urlaub (Montag bis Sonntag) wurden 5 Tage Urlaub abgezogen (Montag bis Freitag).
Vertraglich ist für AN A. nur die Gesammturlaubstage festgelegt. In diesem Falle 30 Tage.

AN B. Hat Vertraglich festgelegt eine tägliche Arbeitszeit von 7 Stunden, Montag bis Samstag
AN B. arbeitet wie AN A. Mon. bis Do. 8,5 Std. und Freitags 8 Std.
Wird Samstagsarbeit angeordnet, wird AN B. auf seinen Vertrag verwiesen, das er auch Samstags zu Arbeiten hat, obwohl er seine 42 Std. schon abgeleistet hat. Mündlich ist im zugesagt worden, das er die AZ Samstags dann als Überstunden verrechnet bekommt. was aber erst ab der 7ten Stunde dann der fall ist.

Urlaubsregelung 24 Tage gesetzlich plus 6 Tage freiweillig vom AG.
Will AN B. von Montag bis Sonntag Urlaub machen muss er 6 Tage Urlaub anfordern.

Sind die Regelungen für AN B. eigentlich rechtens?
Der Überwiegende Teil der Belegschaft hat Verträge wie AN A.

Mit fragenden Gruss
Schwarzer Drache

Hallo,

steht in den fiktiven Verträgen was von:

a. Tagen
b. Arbeitstagen

oder
c. Werktagen?

LG
Michael

Also zu AN A. kann ich dev. sagen, das da nichts von Tagen/Werktagen oder Arbeitstagen steht.

Weder im Bezug auf Arbeitszeit noch im Bezug zu der Urlaubsregelung.

Zu AN B. wurde nur Bezug genommen auf Werktage im Vertrag was die Arbeitszeit angeht.