Arbeitszeit Vertrag 36std. tatsächlich nur 20 Std

Hallo,
wer kann mir helfen,ich habe aufgrund eines Arbeitsvertrages mit 36 Std.die Woche bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt da ich dort nur sehr unregelmäßig und nach "Bedarf " eingesetzt wurde.Jetzt arbeite ich aber wieder nur höchstens 20 Wochenstunden.
Kann ich verlangen mehr eingesetzt zu werden und was wenn ich krank werde wie wird dann gerechnet.
Danke für alle Antworten
Gruß Megara

du hast gekündigt und arbeites nun woanders?
Und dort sollst du wie eingesetzt werden?
Ich verstehe dein Problem grad nicht.
Neuer Arbeitgeber, neuer Vertrag, neue Bedingungen…so einfach ist das.
Wende dich doch mal an deinen neuen Chef…ist das einfachste

Sagt ihr Vertrag, daß Sie 36 Stunden arbeiten sollen, oder sagt er max. 36 Stunden, ansonsten nach Bedarf?
Bei Krankheit wird der Durchschnitt der letzten 3 Monate gerechnet.

Hallo Megara,

es gilt die vereinbarte Arbeitszeit von 20 Stunden. Mehrarbeit kann auf Wunsch des AG geleistet werden. Es besteht kein Anspruch. Der Urlaub ist wie in einer Vollzeitbeschäftigung zu gewähren.

Herzliche Grüße aus Illertissen
efuessl

Dein neuer Arbeitgeber hat dir einen Arbeitsvertrag von 36 Stunden gegeben und setzt dich nur 20 ein?
Bezahlt er dich auch nur für 20 Stunden?
Natürlich kannst du verlangen für 36 Stunden eingesetzt zu werden, wenn er es nicht tut ist es sein Pech, bezahlen muß er dich dafür.
Vertrag ist Vertrag.
Annahmeverzug nennt man das auch. Google mal danach.

Krümel

Ahoi megara,
1., was steht denn zu " Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt derzeit …… Stunden" in Deinem neuen AV?
2., AN haben heute nicht nur ein Recht auf Verringerung der AZ, sie haben unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Recht auf Erhöhung der Arbeitszeit.
3., Entgeltfortzahlung …

lies mal hier

http://www.ikk-classic.de/arbeitgeber/arbeitshilfen/…

Jack

Hallo Megara,
was genau steht in deinem Arbeitsvertrag? Wenn dort steht du wirst 36 Stunden beschäftigt, solltest du auch so lange eingesetzt werden.
Da sind noch einige Fragen offen: wie und wann erfährst du deinen Dienst? Hast Du eine regelmäßige tägliche/wöchentliche Arbeitszeit? Wirst Du Stundenweise angefordert? Was arbeitest Du, gibt es da einen Tarifvertrag? Wie wird beschrieben wie dein Verdienst ist? Wenn im AV steht, Dein Verdienst ist monatlich die Summe x, dann musst Du das unabhängig von der Arbeitszeit kriegen, ev machst Du dann sogenannte Minusstunden,die im Folgemonat ausgeglichen werden dadurch, dass Du sehr vielmehr arbeiten musst. Was sagt Dein Vorgesetzter dazu?
Wenn Du das alles beantwortest, kann ich viell. mehr sagen.

Liebe Grüße
Susanne

Was steht denn genau in dem Vertrag ? Ist da eine mindsteinsatzzeit geregelt oder eine Verteilung ?
Beim normalen 36 Std Vertrag müssten 36 bezahlt werden, aber ohne den Vertrag genau zu kennen ist das schwer zu beantworten

Alles Gute

Hallo Megara,
ich habe das leider noch nicht so ganz verstanden, tut mir leid. Du hast jetzt einen neuen Arbeitsvertrag. Wieviele Stunden und welche Bezahlung ist dort vereinbart? Nur das gilt für Dich UND den Arbeitgeber. Du hast eine Pflicht, aber auch einen ANSPRUCH darauf, so viele Stunden zu arbeiten. Und bezahlt zu werden! Das heißt, wenn Du krank bist (und auch Anspruch auf Entgeltfortzahlung hast)
musst Du entsprechend dieser Vereinbarung Dein Entgelt bekommen. Das gleiche gilt natürlich auch für den vereinbarten Urlaub. Melde Dich bitte, wenn Du dazu noch mehr Informationen brauchst. Beste Grüße Iris

Die erste Frage ist leider so, ohne Kenntnis des Vertrages, nicht zu beantworten.

Im Krankheitsfalls wird in den ersten sechs Wochen der durchschnittliche Lohn weiter gezahlt und danach gibt es Krankengeld, ebenfalls auf Basis des Durchschnittslohnes.

Hallo Megara,
das ist relativ einfach:
Der Arbeitsvertrag verpflichte Sie, eine bestimmte Stundenzahl zu arbeiten.
Gleichzeitig verpflichtet sich der Arbeitgeber, da Verträge immer zweiseitig gelten, Sie eine bestimmte Stundenzahl arbeiten zu lassen.
Wenn Sie diese Arbeitsleistung aufgrund von Gründen, die bei Ihrem Arbeitgeber liegen, nicht erbringen können, befindet sich der Arbeitgeber im Annahmeverzug. Das bedeutet, wenn Sie die Arbeitsleistung anbieten, der AG Sie aber nicht arbeiten lässt, muss er trotzdem bezahlen.
Am Besten setzen Sie ihn dann sofort schriftlich in Annahmeverzug.
Aus solch einem Arbeitsvertrag, der eine bestimmte Stundenzahl festlegt, kann normalerweise kein „Arbeiten auf Abruf“ gemacht werden.
Oder -um die Verwirrung komplett zu machen- wenn Arbeit auf Abruf vereinbart wurde MIT einer bestimmten Stundenzahl, so schuldet der AG das Gehalt in jedem Fall, auch wenn er die Arbeitsleistung nicht abgerufen hat.
Ich hoffe das hilft erstmal, aber ggf. sollten Sie überlegen, einen Anwalt hinzuzuziehen.

Freundliche Grüße
Paul

Hallo, megara,

wenn eine bestimmte Wochenarbeitszeit vereinbart ist, muss der AG den AN für diese Zeit beschäftigen. Es kann auch auf den Monat umgelegt werden, z. B. eine Woche 20 Std. die nächste dafür 25 etc. Wichtig, dass am Monatsende 144 Stunden bezahlt werden.
Gruß tueffi

Guten Tag,

wenn Sie einen Vertrag über 36 Std./ Woche haben, dann haben Sie Anspruch auf einen Abruf von 36 Stunden. Das kann je nach Vertrag als Durchschnittswert über einen längeren Zeitraum zu sehen sein, aber letztlich muss der AG die 36 Stunden bezahlen.
Sie teilen nicht mit wieviele Stunden Sie beim neuen Arbeitgeber vereinbart haben. Wenn das mehr als 20 Stunden sind, gilt das zuvor gesagte entsprechend.
Im Falle von Urlaub und Krankheit ist der Durchschnitt nach Vertrag zu bezahlen, es sei denn sie haben tatsächlich regelmäßig mehr gearbeitet (hier wohl eher nicht).
Schönen Tag noch

Hallo megara,

ziemliches Durcheiander!

Bitte informiere uns über: Branche, Manteltarifvertrag ja/nein (ggf. Bundesland).

Ich verstehe, Du hattest bei einem AG einen Arbeitsvertrag über 36 Std./Wo., hast dort gekündigt und arbeitest jetzt bei einem anderen max. 20 Std./Wo… Was steht denn in dem AV, den Du unterschrieben hast? Steht dort, dass Du nur bei Bedarf eingesetzt wirst?

Gruß Fredo

Hallo,
die im Arbeitsvertrag angegebene Zeit ist die Arbeitszeit, die abgerechnet und gearbeitet werden muss. Wenn Sie nur 20 Stunden arbeiten müssen - wichtig ist, dass Sie arbeiten wollen! - dann muss Ihr Arbeitgeber Ihnen dennoch 36 Stunden zahlen.
Einen Arbeitsvertrag in dem steht: Bis zu 36 Stunden ist übrigens nicht gültig!