Mal angenommen ein Arbeitnehmer möchte seine Arbeitszeit aus persönlichen Gründen von 40 auf 35 Stunden (wöchentlich) dauerhaft reduzieren: Hat er darauf einen Rechtsanspruch und muss er Gründe angeben?
Die betriebliche Situation würde eine Anpassung der Stunden nach unten durchaus zulassen.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antwort und
viele Grüße,
Syl
Hi Syl!
nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) hat jede/r einen Anspruch auf
Teilzeit, wenn die Voraussetzungen vorliegen:
http://bundesrecht.juris.de/tzbfg/__8.html
In Deinem Falle wäre die Reduzierung um 12,5% auf 87,5% durchaus denkbar.
Klar wird dann das Gehalt entsprechend reduziert werden.
Herzliche Grüße, Jogi
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Hallo Jürgen,
vielen Dank für Deine schnelle Antwort.
Von einer Angabe von Gründen steht da so wie ich das sehe ja nichts…
Vielen dank nochmals und einen schönen Abend noch!
Viele Grüße,
Syl
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