Arbeitszeit /Wechselnde Schichten

Guten Tag zusammen,

ich arbeite in einem ständig wechselnden Rhytmus.
Früh/Mitte/Spätdienst/Früh/Mitte/Spätdienst…

Schicht 1: 8:00h - 16:15h
Schicht 2: 9:00h - 17:15h
Schicht 3: 10:15h - 18:30h

ist das als Schichtdienst zu entlohnen oder ist das Reguläre Dienstzeit?

Ich tätige meinen Dienst im AVR Tarif.

Sorry, kenne mich mit dem AVR TV nicht aus, könnte nur googeln :smile:

Hallo,
was steht denn im Vertrag und im Tarif?
MfG

Hallo,

das tut mir wirklich leid, weil ich keinerlei Kenntnisse hinsichtlich der Tarifbindung kenne. Ebenso würde auch die betriebliche Vereinbarung zählen, insofern eine besteht.
Hier wäre die Verdi, oder der Personal/Betriebsrat der richtige Ansprechpartner.

Viel Glück

Hallo Ralf,

wie immer an dieser Stelle: Meine Antwort ist als Rat zu verstehen, nicht als Rechtsberatung und ersetzt möglicherweise nicht den Gang zum Profi.

Aber ich denke eine Antwort geben zu können.

Der Begriff Schicht ist, anders als der der Wechselschicht zunächst nur wenig definiert und fordert ganz allgemein nur einen Wechsel zwischen 2 nicht näher beschriebenen Schichten.
Von daher denke ich, dass es sich um Schichtarbeit handelt.

Da die Frage ist, ob das Schichtzulagen zur Folge hatt muss ich negativ beantworten. Hierfür wäre es erforderlich, dass zwischen dem Beginn der 1. möglichen Schicht (8:00) und dem Ende der letzten Schicht (18:30) eine Zeitspanne von 13 Stunden läge. Das ist nicht der Fall.

Mit freundlichem Gruß

Andi

(Verdi-Mitglied)

Hallo, da kenne ich mich nicht aus. Ich gehe aber davona aus, dass dies reguläre Dienstzeit ist.

Hallo, da kenne ich mich nicht aus. Ich gehe davon aus, dass es normale Dienstzeit ist. Als Schicht wird etwas anderes verstanden.

Gruss Siegfried

Hallo,
Von Schichtarbeit spricht man, wenn es in einem Betrieb versetzte Arbeitszeiten, mit mehr oder weniger Überlapp, gibt. Ziel ist es Ansprechzeiten für Kunden oder Laufzeiten von Anlagen zu erhöhen. Daher spricht man in Ihrem Fall auch von Schichtdienst. Oder andere Definition: Schichtarbeit im weitesten Sinne liegt vor, wenn (mindestens zwei) Arbeitnehmer eine übereinstimmende Arbeitssaufgabe erledigen, indem sie sich regelmäßig nach einem feststehenden Schichtplan ablösen oder ergänzen.
Du arbeitest daher definitiv in einem Schichtmodell.
Jetzt zum Tarifvertrag:
Stellungnahme der AGMAV:
Voraussetzung für den Anspruch auf Schichtzulage nach § 20 Abs. 3 AVR-Württemberg ist, >>daß Schichtarbeit innerhalb einer Zeitspanne von mindestens 13 Stunden geleistet wird.
Diese Vorschrift ist der entsprechenden Regelung des Bundesangestellten-tarifvertrages - BAT - für den Bereich des Öffentlichen Dienstes (§ 33a BAT) nachgebildet, so dass die hierzu ergangene Rechtsprechung auf unsere AVR-Regelung übertragen werden kann.
Dein Arbeitgeber ist daher sehr klever, da er nur 12:30 Stunden als Schichtrahmen angelegt hat, daher kannst du keine Schichtzulage verlangen.

Grüße

Hallo, das wird im AVR geregelt sein. Liegt mir leider nicht vor. Ohne tarifliche Regelung: hier handelt es sich nicht um Schichtdienst sondern um zeitversetzte Arbeitszeiten, die nicht gesondert zu entlohnen sind. Es fallen keine Nachstunden an und auch sonst ist „echte“ Schicht nicht zu erkennen. Echte Schicht bedeutet Tag/Nacht oder 3-Schicht-System in 24 Stunden.
Gruß
Brigitte

Hallo,

das Direktionsrecht des Arbeitgebers ist in letzter Konsequenz die zu erbringend Arbeitszeit des Arbeitnehmers.
Die konkrete Ausgestaltung von Beginn bis Ende der Arbeit ggf. in einen Schichtmodell obliegt ebenfalls dem Arbeitgeber, allerdings unter Mitbestimmung des Betriebsrates.
Schichten sind deshalb selbstverständlich Arbeitzeit.

Bei der Vergütung sind allerdings schicht- und Wochenendezulagen in der Entlohnung zu beachten.

Das Schichtmodelle als Arbeitszeitgelten ist unabhängig vom bestehenden Tarifgefüge.

Beste Grüße

Hallo Ralf,

wenn Du die AVR der Diakonie meinst, so leistest Du gemäß § 9e Abs. 3 AVR zwar Schichtdienst, bekommst nach den Regelungen des § 20 Abs. 3 Buchstabe b AVR aber leider keine Schichtzulage bezahlt, da der Zeitraum der Schichten insgesamt nicht mehr als 13 Stunden ist. Bei Dir sind es genau 12,5 Stunden.
Das hat Dein Arbeitgeber schlau eingerichtet.

LG Wolfgang

Hallo Ralf,

ich lese in AVR Anlage 5 Arbeitszeitregelung
§ 2 Nacht-, Wechselschicht- und Schichtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit

„Schichtarbeit ist die Arbeit nach einem Schichtplan (Dienstplan), der einen regelmäßigen Wechsel der täglichen Arbeitszeit im Zeitabschnitt von längstens einem Monat von einer Schichtart in eine andere (so z.B. von der Frühschicht in die Spätschicht oder gegebenenfalls in die Nachtschicht) vorsieht.“

Wo ist das Problem? Du sagst selbst, dass das Kriterium „ständiger Wechsel“ erfüllt ist. Also bist Du im Schichtdienst eingesetzt.

Gruß Fredo

Hallo,
ein regulärer Schichtdienst (Wechselschicht)ist ein 24h Rhytmus, hier ist es eher Gleitzeit.
Was steht im AVR dazu?
LG
SN

hallo,
keine Ahnung.tut mir leid.
gruß