Hallo Ralf,
wie immer an dieser Stelle: Meine Antwort ist als Rat zu verstehen, nicht als Rechtsberatung und ersetzt möglicherweise nicht den Gang zum Profi.
Aber ich denke eine Antwort geben zu können.
Der Begriff Schicht ist, anders als der der Wechselschicht zunächst nur wenig definiert und fordert ganz allgemein nur einen Wechsel zwischen 2 nicht näher beschriebenen Schichten.
Von daher denke ich, dass es sich um Schichtarbeit handelt.
Da die Frage ist, ob das Schichtzulagen zur Folge hatt muss ich negativ beantworten. Hierfür wäre es erforderlich, dass zwischen dem Beginn der 1. möglichen Schicht (8:00) und dem Ende der letzten Schicht (18:30) eine Zeitspanne von 13 Stunden läge. Das ist nicht der Fall.
Mit freundlichem Gruß
Andi
(Verdi-Mitglied)