Arbeitszeitänderung

Hallo zusammen!

Angenommen, der Arbeitgeber verlängert einfach die Arbeitszeit um 1,5 Stunden täglich. Es wird also aus einer 40- eine 47,5-Stunden-Woche.
Die Überstunden werden nicht vergütet, es wird angeblich eine Gelegenheit geben, diese Stunden im Zeitraum vom Juli bis September abzufeiern.

Meine Fragen:

  • Dürfen die Arbeitszeiten einfach so geändert werden?
  • Muss eine schriftliche Arbeitszeitenänderung erfolgen? Was sollte darin stehen?
  • Kann in dem Fall evtl. die Pause von einer halben auf eine ganze Stunde verlängert werden?
  • Wieviele Stunden / Woche darf überhaupt gearbeitet werden?

Ich bedanke mich jetzt schon ganz herzlich für die Antworten

Lena

-es darf nicht mehr als 10 Stunden pro Tag gearbeitet werden.

-Ruhepausen. Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Vgl. § 4 Arbeitszeitgesetz. => die Pause ist aber keine Arbeitszeit!

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Hallo michah!

Danke für die ausführliche Antworten, damit ist mir schon mal geholfen!

Liebe Grüße

Lena

Hallo

  • Dürfen die Arbeitszeiten einfach so geändert werden?

Ohne Kenntnis des AV nicht zu sagen. Wenn nicht vertraglich etwas wirksam vereinbart wurde, was dies ermöglicht, kann er das nicht. Aber die Vereinbarung eines Arbeistzeitkontos oder aber entsprechende Regelungen zu Überstunden könnten hier schon ausreichen. Kann der AG es per Vertrag nicht machen, bedarf die einseitige Änderung des AV einer schriftlichen fristgerechten Änderungskündigung.

  • Muss eine schriftliche Arbeitszeitenänderung erfolgen? Was
    sollte darin stehen?

Siehe oben.

  • Kann in dem Fall evtl. die Pause von einer halben auf eine
    ganze Stunde verlängert werden?

Seitens des AG? Ja.

  • Wieviele Stunden / Woche darf überhaupt gearbeitet werden?

48 im Durchschnitt. Bei alledem sind natürlich auch tarifvertragliche Regelungen zu beachten, soweit ein TV Anwendung findet.

Gruß,
LeoLo