Angenommen, der Arbeitgeber verlängert einfach die Arbeitszeit um 1,5 Stunden täglich. Es wird also aus einer 40- eine 47,5-Stunden-Woche.
Die Überstunden werden nicht vergütet, es wird angeblich eine Gelegenheit geben, diese Stunden im Zeitraum vom Juli bis September abzufeiern.
Meine Fragen:
Dürfen die Arbeitszeiten einfach so geändert werden?
Muss eine schriftliche Arbeitszeitenänderung erfolgen? Was sollte darin stehen?
Kann in dem Fall evtl. die Pause von einer halben auf eine ganze Stunde verlängert werden?
-es darf nicht mehr als 10 Stunden pro Tag gearbeitet werden.
-Ruhepausen. Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden. Vgl. § 4 Arbeitszeitgesetz. => die Pause ist aber keine Arbeitszeit!
siehe http://www.ratgeberrecht.de/fragen/view/rf00594.html
Auch ohne vertragliche Regelung hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Vergütung seiner Überstunden (Grundvergütung), da er eine quantitative Mehrleistung erbringt Eine solche Grundvergütung gilt gemäß § 612 Abs. 1 BGB als stillschweigend vereinbart.
Quelle: Bundesarbeitsgericht
17.3.1982
AP BGB § 612 Nr. 33
Dürfen die Arbeitszeiten einfach so geändert werden?
Ohne Kenntnis des AV nicht zu sagen. Wenn nicht vertraglich etwas wirksam vereinbart wurde, was dies ermöglicht, kann er das nicht. Aber die Vereinbarung eines Arbeistzeitkontos oder aber entsprechende Regelungen zu Überstunden könnten hier schon ausreichen. Kann der AG es per Vertrag nicht machen, bedarf die einseitige Änderung des AV einer schriftlichen fristgerechten Änderungskündigung.
Muss eine schriftliche Arbeitszeitenänderung erfolgen? Was
sollte darin stehen?
Siehe oben.
Kann in dem Fall evtl. die Pause von einer halben auf eine
ganze Stunde verlängert werden?