Arbeitszeitänderung

Hallo zusammen,
wir haben momentan das Problem, dass unser BR mit allen Mitteln versucht bei der GF seine Forderungen durchzusetzen. Dies fabriziert er ohne Rücksicht auf Verluste und lehnt jegliche Anträge ab. Ich für meinen Teil bin Leiter der Instandhaltung und stehe in einem sehr guten Verhältnis zu meinen Mitarbeitern. Nach Rücksprache mit einem meiner Mitarbeiter, wollte dieser für einen Tag um 4:30 Uhr anfangen und den Arbeitstag um 13:30 Uhr beenden (normale Arbeitszeit von 6 Uhr bis 14:30 Uhr). Jetzt stellt sich die Frage, ob man dies beim BR genehmigen lassen muss oder eine Information ausreicht.

Danke für eure Hilfe.

Hallo

Tut mir leid, das weiss ich nicht!
Ich kenne mich „nur“ mit den Arbeitszeitgesetz aus und da spielt der BR (=Betriebsrat nehme ich an) keine Rolle

Fr. Gr.
Der Wanderer

Ja damit war der Betriebsrat gemeint. Trotzdem danke für die schnelle Antwort

Hallo,
nach dem Deutschen Arbeitszeitgesetz beträgt die tägliche Höchstarbeitszeit 10 Stunden.
Wann, bzw, von wann bis wann diese Arbeitszeit erbracht wird, ist völlig egal, darüber hat ein Betriebsrat nichts zu schnabeln, egal, wann die Arbeitszeit beginnt. Entscheidend ist, dass die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden eingehalten wird und dass die Pausenzeiten (abhängig von der Arbeitszeit) eingehalten ist.
Laden Sie sich das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) herunter, es ist recht einfach zu lesen, dann wissen Sie Bescheid.
Die Zustimmung des BR braucht man nur, wenn man von den Ausnahmeregelungen des § 7 Gebrauch machen will.
Gruß
Sel