Arbeitszeitänderung bei Auszubildenden

Hallo,

wollte mal nachfragen ob jemand bescheid weiß wie das bei Azubis geregelt ist mit den Arbeitszeiten. Klar das Arbeitszeitgesetz ist in diesem Fall gültig und das kenne ich auch, aber es betrifft vielmehr die Änderung der Arbeitszeiten.

Wenn nun z.B. ein volljähriger Azubi 2 1/2 Jahre seiner Ausbildung schon rum hat und am Anfang der Ausbildung eine tägliche Zeit von 8:00 - 17:00 Uhr (inkl. 1 Std. Pause) angesagt wurde, nicht nur bei einem, sondern allen Azubis. Ist es dann möglich das der Geschäftsführer von einem verlangen kann z.B. von 14:00 - 23:00 Uhr zu kommen, um z.B. in die Buchhaltung eingeführt zu werden?

Gibt es da nicht auch eine Regelungen für Nachtschichtenzuschlag, oder fängt dies erst ab 23:00 Uhr an?

Aber wie ist das gernell gehandhabt, kann man so einfach die täglichen Zeiten ändern (vorallem in solche Extremen), ohne Einverständnis des Azubis… schließlich schränkt das sein Privatleben ja sehr ein!

Danke!

Mit freundlichen Grüßen

Chris

Hallo,

Ist es dann möglich das der Geschäftsführer von einem verlangen
kann z.B. von 14:00 - 23:00 Uhr zu kommen, um z.B. in die
Buchhaltung eingeführt zu werden?

Wenn eine konkrete Arbeitszeitlage (ohne zusätzliche andere Regelungen dazu) vereinbart ist, nicht.
Warum gerade von 14-23 Uhr? Wie lange soll die Phase von 14-23 Uhr eigentlich gehen?

MfG

Danke für die Antwort.

Eine konkrette Arbeitszeit ist vertraglich nicht geregelt. Es existiert lediglich ein normaler Azubi-Vertrag, von und für die IHK.

Den Azubis wurde aber bei Ausbildungsbeginn gesagt das ihre tägliche Arbeitszeit von 8:00 bis 17:00 Uhr ist. Es gibt Ausnahmen, die aber in direktem Zusammenhang mit dem Themenfeld steht was sie machen.

Nun wäre es grundsätzlich ja vorstellbar, eine Arbeitszeit von 14:00 bis 23:00 Uhr wenn es in das Themenfeld passt. Aber Buchhalt von 14:00 bis 23:00 Uhr kann wohl schlecht ein Themenfeld für diese Zeiten sein.

Gesagt wurde, dass die Zeit die nächsten zwei Freitage gelten (den Rest der nächsten zwei Wochen sind die Azubis in der Berufsschule), und dannach auch zwei weitere Wochen. Da weiß man aber bei dieser Firma das es nicht die nächsten zwei Wochen werden sondern eher bis Ausbildungsende!

Grüße
Chris

Es gibt Ausnahmen, die aber in direktem Zusammenhang mit dem
Themenfeld steht was sie machen.

Das sagt mir leider gar nichts. Wie wäre es mit etwas mehr Infos? Z.B. Art der Ausbildung, gibts konkrete Regelungen zu diesen Ausnahmen oder sonstige Fakten, die für einem absolut Außenstehenden etwas mehr Licht ins Dunkel bringen(?)

Aber Buchhalt von 14:00 bis 23:00 Uhr kann wohl schlecht ein
Themenfeld für diese Zeiten sein.

Ähm … deswegen hatte ich vorhin schon die Frage ‚‚Warum gerade von 14-23 Uhr?‘‘ gestellt.

Da weiß man aber bei dieser Firma das es nicht die nächsten zwei
Wochen werden sondern eher bis Ausbildungsende!

Woher weiß ‚‚man‘‘ das?

Ok, entschuldigung dachte man kann allgemein darauf reagieren.

Es ist eine Ausbildung zum Kaufmann für Kurier-, Express- und Postdienstleistungen (ähnlich dem Speditionskaufmann).

Es ist also ein kleiner Postbetrieb. Bei den Themenfeldern wo andere Zeiten gelten, ist eben ein logischer Sinn darin zu erkennen. Wenn ein Azubi beispielsweise in der Sendungsbeladung ist, muss er um 5:00 oder 6:00 Uhr anfangen, da die Sendungen in dem Zeitpunkt auf die Zusteller beladen werden.

Nun, nach 2 1/2 Jahren in diesem Betrieb, weiß man eben wie es kommen wird. Die für diese Ausbildung vorgegebenen Lernfelder haben die Azubis nie durchlaufen (soetwas kennt man ja in vielen Betrieben). Und nun sollen zwei Azubis in die Buchhaltung, hintenrum weiß man aber das dies nicht geschieht damit die etwas lernen, sondern viel mehr um die Buchhaltung zu machen! Wie schon erwähnt gibt es nur eine Halbtagskraft die, dies macht (über das logische in dieser Firma muss man gar nicht reden… das kann man sich ja denken *g*).

Nun wurde die Zeit von 14:00 - 23:00 Uhr damit begründet, dass die Buchhalterin von ca. 14:00 - 19:00 Uhr da ist und in diesem Zeitraum etwas erklären kann. Dannach sollten die Azubis selbst noch in der Buchhaltung alleine was machen (ich zitiere: „dannach kann man selbst noch etwas rumbuchen“). Damit ist aber nach meinem Verständnis nicht begründet warum man von 14:00 - 23:00 Uhr in der Buchhaltung sein sollte.

Da muss es doch etwas geben, was dagegen spricht.

Grüße
Chris

Die für diese Ausbildung vorgegebenen Lernfelder
haben die Azubis nie durchlaufen (soetwas kennt man ja in
vielen Betrieben).

Ähm … das kann aber bei der Zulassung zur Prüfung (oder bei der Prüfung selbst) ziemlich in die Hose gehen.

Nun wurde die Zeit von 14:00 - 23:00 Uhr damit begründet, dass
die Buchhalterin von ca. 14:00 - 19:00 Uhr da ist und in
diesem Zeitraum etwas erklären kann.

Das wäre ja noch nachvollziehbar.

Dannach sollten die
Azubis selbst noch in der Buchhaltung alleine was machen (ich
zitiere: „dannach kann man selbst noch etwas rumbuchen“).

Ist die Buchhaltung ein Spiel- oder ein Arbeitsplatz? Wenn es nicht ernst gemeint wäre, könnte man denken, der AG macht Späßle.
Azubis sollen lernen, das ist ihre Aufgabe. Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__14.html

Hallo,

Dannach sollten die
Azubis selbst noch in der Buchhaltung alleine was machen (ich
zitiere: „dannach kann man selbst noch etwas rumbuchen“).

Ist die Buchhaltung ein Spiel- oder ein Arbeitsplatz? Wenn es
nicht ernst gemeint wäre, könnte man denken, der AG macht
Späßle.
Azubis sollen lernen, das ist ihre Aufgabe.
Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__14.html

zudem könnte man ja argumentieren, dass man mal ein bisschen rumbucht, bevor die Buchhalterin kommt, also bis 14 Uhr und sie einem dann den Mist den man gebucht hat erklären und berichtigen kann *g*

Dann hat es wenigstens einen Lerneffekt an praktischen Beispielen :wink:

TM

1 „Gefällt mir“