… Hallo, ich hätte eine Frage bezüglich festgelegter Arbeitszeiten. Ich arbeite seit vier Jahren im Einzelhandel mit schriftlich festgelegten Arbeitszeiten. Sprich Montags bis Freitags nur Frühschichten bis 13:00 bzw 15:00h, da ich einen 6 Jährigen Sohn habe. Nun möchte mein Arbeitgeber das ich auch Spätschichten arbeite. Diese würden bis 21:00h gehen. Doch wie soll das mit einem Kind gehen? Ist das überhaupt rechtens, die Zeiten einfach ändern zu wollen, obwohl ich nur aus der Voraussetzung Frühschichten zu haben, bei diesem Betrieb angefangen habe und alles schriftlich festgelegt wurde? Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer? Muss ich mich dem fügen? Was könnte passieren, wenn ich mich der Änderung widersetzte? Wir haben zwar einen Betriebsrat, jedoch Zweifel ich sehr stark daran, dass dieser für die Mitarbeiter einsteht!
Hi!
Wenn Du Dich wunderst, dass niemand (zumindest niemand mit dem notwendigen Hintergrund) antwortet, liegt es daran, dass Du die Vorschaltseite ignoriert hast.
Wenn Du die Frage dann nochmal neutral hier reinstellst, sei so gut, und benutze mal einen Absatz u.ä.
Gruß
Guido