darf ein Arbeitgeber eine Putzfrau (450 €) im Klärwerk (nur Büros, Aufenthalts- und Waschräume) nach 20 Jahren Arbeitszeit abends oder am Wochenende (ohne irgendwas festgelegtes) wegen angeblich gefährlicher Arbeit nach § 8 DGUV, die sie seit 20 Jahren macht, von heute auf morgen feste Arbeitszeiten vorschreiben, ohne eine Begründung für die Gefährlichkeit der Arbeit abzugeben?
darf ein Arbeitgeber eine Putzfrau (450 €) im Klärwerk (nur
Büros, Aufenthalts- und Waschräume) nach 20 Jahren Arbeitszeit
abends oder am Wochenende (ohne irgendwas festgelegtes) wegen
angeblich gefährlicher Arbeit nach § 8 DGUV,