Hallo,
ist es grundsätzlich möglich in einem Arbeitsvertrag eine Arbeitszeit von „mindestens 39 Stunden“ auszuweisen?
Gesetzt den Fall, das wäre möglich - gibt es dann bestimmte Fristen die eingehalten werden müssen, um die festgelegten Arbeitszeiten zu erhöhen? Oder kann man von heute auf morgen festlegen, dass beispielsweise an einem Freitag bei dem bisher bis 15 Uhr gearbeitet werden musste, jetzt bis 16 Uhr gearbeitet wird?
Vielen Dank,
Sonja
Hallo
ist es grundsätzlich möglich in einem Arbeitsvertrag eine
Arbeitszeit von „mindestens 39 Stunden“ auszuweisen?
Ja
Gesetzt den Fall, das wäre möglich - gibt es dann bestimmte
Fristen die eingehalten werden müssen, um die festgelegten
Arbeitszeiten zu erhöhen?
Jein. Der Rechtssprechung folgend, wird von einer Überstundenankündigungsfrist von 4 Tagen ausgegangen, aber das ist zumeist nur graue Theorie. Insbesondere, wenn die Lage der Arbeitszeit nicht konkret definiert ist (sei es im AV oder eventuell auch durch betrieblich ausreichende Übung), kann man kaum etwas gegen soclh eine Anweisung machen. Zudem kann auch bei entsprechend dringender betrieblicher Notwendigkeit eine weitaus kürzere Ankündigungsfrist rechtens sein.
Oder kann man von heute auf morgen
festlegen, dass beispielsweise an einem Freitag bei dem bisher
bis 15 Uhr gearbeitet werden musste, jetzt bis 16 Uhr
gearbeitet wird?
Auf der „sicheren Seite“ ist der AG, wenn er das entsprechend vorher (siehe oben) ankündigt. „Bisher“ ist aber ein relativer Begriff. „Bisher“ seit zehn Jahren ist da schon etwas anders zu werten als „Bisher“ seit drei Monaten.
Da die Rechtslage wie immer sehr einzelfallbezogen ist, kann man von hier aus sicher nichts absolut Definitives sagen.
Das beste Mittel gegen die zumindest „kollektive“ Willkür eines AG bleibt in diesem Zusammenhang ein Betriebsrat, den man jederzeit wählen kann (bei ausreichender Betriebsgröße).
Gruß,
LeoLo
Hallo,
vorab vielen Dank für die Antwort.
Mir reicht schon die ungefähre Antwort von 4 Tagen. Ich hatte nur gar keine Ahnung und wollte eine eventuelle Frist von 4 Wochen oder dergleichen ausschließen, von daher braucht es keine differenzierte Antwort mehr.
Vielen Dank,
Sonja