Arbeitszeitangleichung

Hallo!

Angenommen eine GmbH-Gruppe kauft eine kleinere Firma auf und integriert diese in die Firmengruppe (diverse Standorte, gleiche Geschäftsführung, Personalpolitik wird von Mutterwerk erledigt).
Arbeitsverträge wurden per Vereinbarung übernommen; Neue Arbeitsverträge gibt es nicht.

Im Mutterwerk (über 150 Mitarbeiter) gilt eine geringere Wochen-Arbeitszeit (37,5) als in dem neuen, dazuerworbenen Standort (40).

Haben die Mitarbeiter (unter 10 Mitarbeiter) des neuen Standortes ein Recht auf Arbeitszeitanpassung?

Wenn ja, mit welchen Vorschriften/Gesetzen läßt sich das belegen?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Haben die Mitarbeiter (unter 10 Mitarbeiter) des neuen
Standortes ein Recht auf Arbeitszeitanpassung?

Hallo,

der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt hier nicht.

Allenfalls aus dem § 613a BGB könnte hier wegen Betriebsübergangs unter einer Voraussetzung eine Änderung der Referenzarbeitszeit eintreten, nämlich in dem Fall, dass die Wochenarbeitszeit bei Vollzeit in dem alten Betrieb durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung geregelt war und nun durch eine andere ebensolche Regelung im neuen Betrieb abgelöst wird.

Grüße
EK

Mal eine Gegenfrage zum Nachdenken: Was würden denn die Mitarbeiter sagen, wenn die Wochenarbeitszeit im Erwerberunternehmen HÖHER wäre? Richtig: Was geht mich das an, ich habe doch einen Vertrag über XY Stunden.