Hallo User,
gesetzt den Fall ein Arbeitnehmer hätte unregelmäßige Arbeitszeiten, z.B. Dienstag Donnerstag, Samstag und Sonntag. Der Abeitnehmer wäre von Montag bis Freitag Krank geschrieben. Welche Arbeitszeiten müssten ihm angerechnet werden? Nur der Dienstag und der Donnerstag oder anteilig auch die anderen Arbeitstage mit den durchschnittlichen Stunden?
meines WIssens wird gar nichts angerechnet. Wenn man von Montag bis Freitag krank ist, dann ist an diesen Tagen die Arbeitsleistung nicht zu erbringen und für die einzelnen Tage wird ein Krankheitstag eingetragen. Also in diesem Fall für Dienstag und Donnerstag (der Rest „verfällt“). Am Samstag und Sonntag müsste der AN wieder arbeiten, weil er da anscheind keine Krankmeldung hat.