Hallo User,
gesetzt den Fall ein Arbeitnehmer hätte unregelmäßige Arbeitszeiten, z.B. Dienstag Donnerstag, Samstag und Sonntag. Der Abeitnehmer wäre von Montag bis Freitag Krank geschrieben. Welche Arbeitszeiten müssten ihm angerechnet werden? Nur der Dienstag und der Donnerstag oder anteilig auch die anderen Arbeitstage mit den durchschnittlichen Stunden?
gesetzt den Fall ein Arbeitnehmer hätte unregelmäßige
Arbeitszeiten, z.B. Dienstag Donnerstag, Samstag und Sonntag.
Der Abeitnehmer wäre von Montag bis Freitag Krank geschrieben.
Welche Arbeitszeiten müssten ihm angerechnet werden? Nur der
Dienstag und der Donnerstag oder anteilig auch die anderen
Arbeitstage mit den durchschnittlichen Stunden?
Das hängt davon ab, was arbeitsvertraglich geregelt ist…
Ist nichts geregelt gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz §4 Absatz 1:
Zitat: „(1) Für den in § 3 Abs. 1 bezeichneten Zeitraum ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.“
Also an den Tagen, an denen er hätte arbeiten müssen bekommt er Entgeltforzahlung an den Tagen wo er frei gehabt hätte natürlich nichts…
Aber im gleichen §4 im Absatz 4 wird festgelegt, dass durch Tarifverträge andere Berechnungsgrundlagen festgelegt werden können…
Les am besten selbst nach z. B. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html