Arbeitszeitauflistung - Lohnbüro

Hallo an alle

Mal eine Frage an die Lohnbüro-Experten:

Reicht es (auch im Hinblick auf eine Lohnsteuerprüfung) für die Dokumentation der Arbeitszeiten eines Angestellten aus, wenn man die tägliche Arbeitszeit in Stunden erfasst?

Konkret also:
Hans Mustermann
13.01.13: 5 Stunden
anstelle
13.01.13: 09:00 - 14:00 Uhr - 5 Stunden

Danke und Gruß,
LeoLo

Hallo LeoLo,

sofern es sich um die Aufzeichnungspflicht des § 16 Abs. 2 ArbZG handelt, muß die Aufzeichnung Beginn und Ende der tägl. Arbeitszeit beinhalten.
Dabei ist zu beachten, daß dies werktags zwar nur dann nötig ist, wenn 8 Std. überschritten werden, Sonn- und Feiertags aber immer - unabhängig von der Länge der ArbZ.
So zB der ErfK/Wank, § 16 ArbZG, Rn 6.

Was steuerlich nötig ist, müssen andere Fachleute beantworten.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

Was steuerlich nötig ist, müssen andere Fachleute beantworten.

ich tangiere zwar nur das Steuerrecht, aber nichtsdestotrotz muss ich mich ja auch ab und zu durchhangeln.

Interessant wird Arbeitszeit mit Auflistung der tatsächlichen Stunden vorallem dann, wenn es um Zuschläge für Arbeit zu begünstigten Zeiten geht oder etwa um Verpflegungsmehraufwendungen. Ohne Nachweis der tatsächlich erbrachten Arbeitszeit kann man hier arge Probleme bekommen und die Rechtsprechung ist vorallem bei SFN-Zuschlägen in dieser Hinsicht auch sehr sehr streng.

Sonst wüsste ich adhoc auch nicht, was bei einem leitenden Angestellten an der Arbeitszeit mit Angaben der Uhrzeiten so brisant wäre, was zu Problemen bei einer Prüfung führen sollte.

Mir fallen etliche andere Sachverhalte ein, aber nicht bei dieser Personengruppe und deren übliche Lohnbestandteile.

LG
S_E