Arbeitszeitberechnung im Krankheitsfall

Hallo,

vielleicht kann mich hier einer aufklären.
Wie muss denn der Arbeitgeber die Arbeitszeiten im Krankheitsfall berechnen, wenn es keine festen Arbeitszeiten gibt? Damit meine ich, daß es zwar eine festgelegte Anzahl von z.B. 40 Wochenstunden gibt, aber an dem einen Tag mal 9 und am nächsten mal 5 und dann in der nächsten Woche sind die Stunden wieder anders verteilt, teilweise auch in der einen Woche 35 und in der nächsten 45 Stunden.

Wenn jetzt eine Arbeitnehmer krank wird für ein paar Tage, wie werden denn dann die Arbeitszeiten berechnet? So wie es auf dem Arbeitsplan steht? Also, neun Stunden für den Krankheitstag oder 40:6 Arbeitage? Und umgekehrt mit den 5 Stunden natürlich genauso die Frage.

Grüße
Dini

Hallo,
es wird so wie im Gesetz (§ 4 EntGFG) berechnet, nämlich durchschnittlich:
http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html

Grundlage ist die arbeitsvertragliche Verpflichtung (Wochenstunden, Arbeitstage pro Woche) des AN.

&Tschüß

Wolfgang

Hallo,

die Einzelheiten sind strittig, nach herrschender Meinung gilt folgendes:

  • bereits beplante Zeiträume sind zu bezahlen wie beplant (Freizeittage keine Entgeltfortzahlung, Stunden und Zuschläge wie in der Planung)

  • außerhalb der mit Planung belegten Zeiträume ist die regelmäßige Arbeitszeit, das ist bei 6 Arbeitstagen und einer im Durchschnitt erreichten 40h-Woche (Überstunden zählen nicht) 40/6 pro Tag…

VG
EK