Arbeitszeiten

Hallo liebe Experten,

ich habe eine Frage zu den Arbeitszeiten, genauer zu Dienstplänen.

Gibt es eine Pflicht des AG, die Dienstpläne eine bestimmte Zeit im Voraus zu erstellen? Wenn ja, wie lange im Voraus muss es mindestens sein, und vor allem, woraus könnte sich eine solche Pflicht ergeben?
Aus der „Treue- und Fürsorgepflicht des AG“?

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag soll einmal nicht existieren, im Tarifvertrag (Gastronomie, Bayern) wird das wohl auch nicht stehen und gesetzliche Vorschriften habe ich auch nicht gefunden.
Aber vielleicht gibt es ja Urteile, oder es ergibt sich eben - wenn überhaupt - aus den allgemeinen arbeitsrechtlichen Prinzipien?

Für ein paar Hinweise wäre ich dankbar,

liebe grüße,

larymin

Hallo,

das absolute Minimum, wenn kein Notfall vorliegt, definiert § 12 Abs. 2 TzBfG:
http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__12.html

&Tschüß
Wolfgang

Hallo,

ja, aber gilt das nicht nur für Teilzeitarbeit?
Oder kann man das als Richtinie auch verallgemeinern, quasi als Wertung des Gesetzgebers?

Liebe Grüße,

larymin

Hallo,

diese Vorschrift gilt für ALLE AN.

&Tschüß
Wolfgang