Hallo,
gibt es im Arbeitszeitgesetz eine Sonderregelung was die Arbeitszeiten bei Veranstaltungen oder Messen regelt.
Ich als MA eines Unternehmen werde für eine Fachmesse oder eine Fachveranstaltung abgestellt und komme über meine 10h. Meine mal gehört zu haben das bei Veranstaltungen dienstlicher Art es eine gesonderte Regelung gibt.
Habe dazu leider nicht gefunden.
Hallo.
§ 3 ArbZG kann durch tarifliche Regelungen aufgeweicht werden, siehe § 7 Abs. 1 (1) ArbZG
http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__7.html
Ist aber nur anzuwenden, wenn „wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,“.
Im Übrigen ist die Regelarbeitszeit, bei einer 6-Tage Woche, max. 8 Stunden pro Tag. 10 Stunden sind nur erlaubt, wenn innerhalb einer bestimmten Frist, normalerweise 6 Monate, auf durchschnittlich 8 Stunden ausgeglichen wird.
Ob das auf Ihre Tätigkeit zutrifft, müssen Sie selbst prüfen.
Zuständig für den Vollzug des ArbZG sind i.d.R. die Gewerbeaufsichtsämter (soweit es diese in Ihrem Bunedsland noch gibt). Informationen dazu finden Sie unter
Mit freundlichen Grüßen
Torben