Wir als nicht eheliche Eltern haben gemeinsames Sorgerecht für unsere Tochter. Die Mutter geht jetzt wieder arbeiten im Einzelhandel. Ihre Arbeitszeit enden meist gegen 19:00 oft sogar gegen 20:00 Uhr.
Unsere einjährige Tochter hole ich dann immer um 16:00 Uhr bei der Tagesmutter ab. In 14 Tagen ist dies meist 8 mal der Fall 5 mal bis 19:00 Uhr und 3 mal bis 20:00 Uhr meine Ex ist dann eine Stunde später erst zu Hause.
So das sie die kleine morgens zur Tagesmutter bringt und Abends wen sie nach Hause kommt ist die Tochter schon im Bett. Selbst kann ich sogut, wie keine eigene Termine wahrnehmen. Kenne es das die Väter alle 14 tage am Wochenende das Kind haben und nach Absprache. Hier ist es aber so das ich mich nach dem Dienstplan meiner Ex richten soll ohne Ausnahme. Kann doch nicht sein. Möchte nur wissen ob dies seitens des Arbeitgeber nicht berücksichtig werden muss. Möchte meine Tochter sehr oft sehen aber sicherlich nicht nach Dienstplan meiner Ex. Für Qualifizierte Antworten bin ich sehr Dankbar.
Hallo,
das solltest du eher mit der Mutter deiner Tochter als hier im Forum besprechen.
Wenn ihr beide das Sorgerecht habt, könnt ihr da zusammen auch kreative Lösungen finden. Eine Regelung a la 14-tägig gibt es nicht.
Wenn die Kommunikation mit deiner Ex schwierig ist, kannst du ja z.B. über eine Erziehungsberatungsstelle oder über das Jugendamt einer neutralen Person die Moderation überlassen.
Ich kenne auch keine Regelung, dass der Arbeitgeber da irgendwelche Bestimmungen einhalten muss. Ich denke, dass kommt auf die Größe des Betriebes, die Stellung deiner Frau und die Kulanz des Chefs an. Die Frage ist, ob deine Frau bereit ist, darüber mit ihren Vorgesetzten zu spreechen.
Aber das alles musst du mit ihr persönlich klären.
LG
Stefan
das ist das Los alleinerziehender Mütter
da kann sie froh sein, dass du da (noch) so mitziehst und die beiden derart unterstützt.
Der Arbeitgeber ist da völlig aus der Verantwortung.
Das interressiert den auch nicht.
Der hat volle Arbeitskraft eingekauft und fordert die ein.
Er wird argumentieren: kannst du nicht?, dann brauch ich dich nicht!
so is lebbe
Gruß von seute
hallo Vater,
also rechtlich ob das erlaubt ist oder nicht, diese Frage kann und darf dir hier nicht beantwortet werden. Da gibts aber auch glaube keinen Zwang. Wer einen Arbeitsvertrag zu bestimmten Konditionen unterschreibt, dann isses so - gerade was die Arbeitszeiten angeht, das wusste deine Ex vorher und irgendwie musst du ja in der Planung mit drin gewesen sein.
Und was deine Abholzeiten angeht: wenn du dich mit alle-zwei-Wochenend-Vätern vergleichst kann der klar nicht mithalten. Der Papa meines Sohnes holt ihn eine Woche 2x vom Kindergarten ab, nächste Woche 3x. Am Wochenende eine oder zwei Übernachtungen, halbe Ferien, gemeinsame Zeit auch mit mir und ihm mit Sohn zu dritt (bald viert) und viel Zeit mit seinem Sohn. Und ich als Mutter richte mich in unserem Fall wöchtenlich flexibel nach ihm, da auch er seine Arbeitszeiten hat, ich kann ihn auch mal fragen, ob hier oder der Tag durch ihn abgedeckt werden kann - aber ich frage ihn jedes Wochenende, wie er nächste Woche mit Sohn verplant hat.
Wenn dich die Regelung so annervt, musst du das mit der Mutter persönlich klären. Das hat auch nichts mit gemeinsamen Sorgerecht zu tun, und nichts mit der Arbeitszeit und dem Chef, sondern an deinem Interesse an der gemeinsamen Tochter und an deiner Zeit. Warum du in 6 von 14 Tagen nichts eigenes unternehmen kannst verstehe ich nicht so recht. Du gibst die Kleinean deinen 8 Tagen ja spätestens um 20 Uhr ab und hast dann den gesamten Abend für dich, Erholung von deiner Arbeit und von der Zeit mit Tochter. Da kannst du, wenn Interesse, auch Hobby unterbringen. Und 6 Tage hast du ja komplett freie Hand, ich finde das nicht so schlimm (als alleinerziehende Mutter, die bis auf an den meisten Wochenende jeden Abend gebunden ist).
Wenn dich einfach die Häufigkeit annervt, klär das mit der Mutter, dass sie an soundsoviel Tagen jemand anderes finden muss. Ich finde es allerdings nicht übertrieben, dass du dich diese Zeit um sie kümmerst, sie ist ja auch noch klein und sollte nicht so viel „rumgeschoben“ werden. Als Vater sollte das in deinem Interesse liegen - außer, du möchtest der 14-Tage-Wochenend-Papa sein. Aber das wirkt sich dann auch auf dein Vater-Tochter-Verhältnis aus.
Ich glaube, du siehst mehr, was du „für deine Ex“ tust, als „für deine Tochter“. Vllt hilft dort ein Blickwinkel-Wechsel, oder einfach nur ein Gespräch mit deiner Ex. Immerhin sollte es auch in deinem Interesse sein, dass deine Tochter in einem Haushalt aufwächst, in dem Arbeit noch geschätzt wird. Vllt kannst du deiner Ex aber auch helfen, eine angemessenen Stellung mit anderen Arbeitszeiten zu finden, wenn dir daran so viel liegt.
lg, Dany
Hallo,
Kenne es das die Väter alle 14 tage am Wochenende das Kind
haben und nach Absprache.
Wie bitte? Ich kenne es so, dass die Väter sich um die Kinder kümmern - und zwar unabhängig von einem Kalender!
Hier ist es aber so das ich mich
nach dem Dienstplan meiner Ex richten soll ohne Ausnahme. Kann
doch nicht sein. Möchte nur wissen ob dies seitens des
Arbeitgeber nicht berücksichtig werden muss. Möchte meine
Tochter sehr oft sehen aber sicherlich nicht nach Dienstplan
meiner Ex. Für Qualifizierte Antworten bin ich sehr Dankbar.
Nein, es gibt kein Gesetz, das die Arbeitszeiten einer alleinerziehenden Mutter regelt oder reglementiert. Sie könnte ja auch weniger oder gar nicht arbeiten. Dann müsstest Du halt (mehr) Unterhalt zahlen. Auch 'ne Lösung.
Viele Grüße
Hallo,
Wir als nicht eheliche Eltern haben gemeinsames Sorgerecht für
unsere Tochter.
Für Qualifizierte Antworten bin ich sehr Dankbar.
Meine Antwort ist sicher keineswegs qualifiziert.
Aber stell Dir mal vor Du wärst mit der Mutter Deiner Tochter „zusammen“ (ich glaube, so sagt man). Was wäre dann? Du würdest (müsstest) einspringen, wenn Deine Frau arbeitet, das wäre doch überhaupt keine Frage.
Und jetzt geh davon aus, daß Du der Vater Deiner Tochter bist. Und nicht der Babysitter, den ihre Mutter aus Arbeitszeitgründen bestellt.
Deine Tochter hat ein Recht auf ihren Vater. Gerade dann, wenn ihre Mutter keine Ziet hat.
Wozu hast Du denn eigentlich das gemeinsame Sorgerecht? Doch sicher, damit Du für Deine Tochter sorgen kannst. Wenn es so ist, dann tu es auch. Das Kind braucht Dich, nicht ihre Mutter.
Deine Argumentation klingt für mich nach „wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“.
Gruß
Jörg Zabel
Moin!
Was soll denn die Mutter deines Kindes machen, wenn sie einen Job mit unterschiedlichen Zeiten hat? Soll sie kündigen, damit du auch mal der Bestimmer bist?
Ich finde dein Verhalten unkooperativ. Für sie ist es sicher schlimm genug, dass sie ihre Tochter so wenig sieht, da musst du ihr nicht auch noch Steine in den Weg legen. Denk doch einfach nur an das Wohl deiner Tochter.
Gruß, noi
Moin,
da MUSS vom Arbeitgeber überhaupt nichts berücksichtigt werden. Es KANN. Ich habe es im direkten Umfeld erlebt, dass eine alleinerziehende Mutter umgehend gekündigt wurde - von einem großen deutschen Discounter - weil sie nicht mehr 5 x in der Woche die Spätschicht übernehmen konnte.
Klage hat NICHTS gebracht.
Wenn Du also möchtestl, dass Deine Ex noch ihr eigenes Geld verdient, dann solltest Du sie, so gut es geht, unterstützen. Es gibt - so hab ich in Erinnerung - die Möglichkeit für solche Fälle eine bezahlte Betreuung beim Jugendamt zu beantragen, vielleicht sollte sie sich dahingehend mal schlau machen.
Gruß
A.A.
Bedürfnisse der Kinder im Vordergrund?
Hallo!
Seh es doch mal anders: Du bist für die Kinder da, wenn sie Dich brauchen. Wärst Du noch mit der Mutter verheiratet, wäre das doch nicht anders. Es sind ja immer noch Deine Kinder und um deren Wohlergehen sollte es gehen und nicht um Zickereien a la „ich richte mich doch nicht nach meiner Ex“
Einerseits sollen Alleinerziehende früh wieder arbeiten gehen um den eigenen Unterhalt bestreiten zu können, andererseits ist genau das häufig schwer wegen der Kinderbetreuung.
Unsere einjährige Tochter hole ich dann immer um 16:00 Uhr bei
der Tagesmutter ab. In 14 Tagen ist dies meist 8 mal der Fall
5 mal bis 19:00 Uhr und 3 mal bis 20:00 Uhr meine Ex ist dann
eine Stunde später erst zu Hause.
So hast Du doch auch ein Stück Alltag mit den Kindern, ist doch eigentlich optimal. Bei einem Betreuungsanteil 50/50 seid ihr damit ja noch lange nicht, nebenbei bemerkt…
Selbst kann ich sogut, wie keine eigene Termine wahrnehmen.
Nunja, so ist das eben mit Kindern. Nimm Deine Tochter mit oder organisiere Dich besser.
Kenne es das die Väter alle 14 tage am Wochenende das Kind
haben und nach Absprache.
Ja wie einfach soll das Vater-sein denn sein?
Hier ist es aber so das ich mich
nach dem Dienstplan meiner Ex richten soll ohne Ausnahme.
Natürlich ist das nicht schön, ich verstehe Deinen Ärger durchaus. Aber vielleicht hilft es Dir, wenn Du Dir vorstellst, dass Du damit Deiner Tochter etwas Gutes tust und nicht in erster Linie Deiner Ex.
: Möchte nur wissen ob dies seitens des
Arbeitgeber nicht berücksichtig werden muss.
Das ist eine Frage fürs Rechtsbrett. Meine Einschätzung: Nein.
Grüße
kernig
Hallo,
willkommen in der Elternwelt.
Ich kenne eure Probleme. Ich war auch alleinerziehend mit engagiertem Papa an der Seite. Zwar habe ich zu den üblichen Bürozeiten tagsüber gearbeitet. Aber es gab Zeiten mit Überstunden, oder ich war auf Tagungen und Fortbildungen auswärts unterwegs. In der Zeit ist, wenn es irgend machbar war, der Vater eingesprungen und hat das Kind übernommen. Da er auch berufstätig war, war es nicht immer leicht für ihn, das hinzubekommen. Aber ich kann mich an keine einzige Situation erinnern, wo er deswegen gemeckert hätte. Die Mutter ist nicht da, das Kind braucht Betreuung, fertig. Wenn es bei ihm gar nicht klappte, haben wir uns im Freundeskreis umgesehen oder seine Eltern, die vor Ort lebten, wurden aktiviert. Aber eine Lösung gab es immer. Selbst ganz spontan von heute auf morgen. Weil er sich um sein Kind kümmern WOLLTE!
Deshalb verstehe ich dich nicht so ganz. Was heißt, du willst das Kind nicht nach Dienstplan der Mutter sehen? Entweder bringst du dich ein, was ich gut finde. Ich hoffe, du kannst und willst dich auch in Zukunft so arrangieren, dass du für das Kind da bist. Oder du machst nicht mehr mit. Was macht die Mutter dann? Kündigen? Oder zahlst du ihr einen Babysitter, der sich an deiner Stelle um das Kind kümmert? Was willst du hören? Ihr steht den ganz normalen Zwängen arbeitender Eltern gegenüber. Du bist nicht der einzige, der sich verknoten muss, um die Betreuung des Kindes hinzubekommen. Auch für die Mutter wird die Situation nicht rosig sein, auch sie wird auf viel Freizeit verzichten, weil sie auf das Kind aufpasst.
Ach, um die Regelungen alle 14 Tage ein paar Stunden sind absolute Minimalregeln. Ich hoffe für das Kind, dass du das nicht auf Dauer ernst meinst.
Ändere deine Einstellung. Du bist jetzt erwachsen und hast ein Kind. Das ist eine Last, aber auch eine Chance.
LG Barbara
Hallo AA
Es gibt - so hab ich in Erinnerung - die Möglichkeit für
solche Fälle eine bezahlte Betreuung beim Jugendamt zu
beantragen, vielleicht sollte sie sich dahingehend mal schlau
machen.
Ja, die nennt sich dann Tagesmutter die sie schon haben.
Gruß
Hallo,
etwas wurde noch von keinem der Antwortenden angesprochen:
Unsere einjährige Tochter hole ich dann immer um 16:00 Uhr bei
der Tagesmutter ab.
hat die Tagesmutter keine Möglichkeit, auch mal flexibel das Kind zu behalten?
In 14 Tagen ist dies meist 8 mal der Fall
5 mal bis 19:00 Uhr und 3 mal bis 20:00 Uhr meine Ex ist dann
eine Stunde später erst zu Hause.
So könnten evtl. die Tage, die bis 19 Uhr gehen, abgedeckt werden.
Selbst kann ich sogut, wie keine eigene Termine wahrnehmen.
Dann hättest Du wieder mehr Zeit für eigene Termine.
Klar, das kostet etwas extra, aber wenn Dir Deine Freizeit so wichtig ist, kannst Du doch sicher das Geld für Tagesmutter-Überstunden locker machen.
Gruß, Karin
Hallo,
wie würdet ihr denn das Problem regeln, wenn ihr noch zusammen wärt?
Oder zahl der Mutter mehr Unterhalt, dann kann sie weniger arbeiten.
Grüße
miamei