Arbeitszeiten einer Teilzeitbeschäftigung

Ein Teilzeitbeschäftigter arbeitet z.B. 20 Std./Woche. Fällt sein Kollege (Vollzeitkraft) aus, wird erwartet, daß er in diesen Zeiten die Vertretung übernimmt. Das bedeutet dann, daß der Teilzeitbeschäftigte alle anderen Termine die er für sich und seine Kinder hat absagen muß sowie seiner evtl. Nebenbeschäftigung nicht nachkommen kann. Darf der Arbeitgeber das von seinem Teilzeitbeschäftigten verlangen, daß er bei Bedarf zu Zeiten außerhalb der vertraglich vereinbarten Zeiten zur Verfügung steht?

Ein Teilzeitbeschäftigter arbeitet z.B. 20 Std./Woche. Fällt
sein Kollege (Vollzeitkraft) aus, wird erwartet, daß er in
diesen Zeiten die Vertretung übernimmt. Das bedeutet dann, daß
der Teilzeitbeschäftigte alle anderen Termine die er für sich
und seine Kinder hat absagen muß sowie seiner evtl.
Nebenbeschäftigung nicht nachkommen kann.

War denn arbeitsvertraglich dies vorgesehen, dass bei Ausfall anderer Mitarbeiter Sie da einspringen müssen??

Ist dem Arbeitsgeber bekannt, dass Sie eigene Kinder betreuen müssen außerhalb der Teilzeitbeschäftigung?

Ist dem Arbeitgeber bekannt, dass Sie einer Nebentätigkeit nachgehen?

Wenn dies alles dem Arbeitgeber bekannt war, dürfte es schwierig sein, dass er Ihnen die „vorübergehende Vollzeit“ aufbürden kann.

Darf der Arbeitgeber

das von seinem Teilzeitbeschäftigten verlangen, daß er bei
Bedarf zu Zeiten außerhalb der vertraglich vereinbarten Zeiten
zur Verfügung steht?