Hallo an Alle!
Ich bin im Einzelhandel vollzeit beschäftigt. Mein Arbeitsvertrag ist auf 45 Std./Woche vereinbart. Von Montag bis Freitag je 9 Std., Samstags wird auf Überstunden gearbeitet. Mein freier Tag unter der Woche wird mit -9Std. abgerechnet, so dass ich mit den Stunden am Samstag nie auf meine 45 Std./Woche komme. Es wird automatisch eine halbe Stunde für Pausen abgezogen, Mittagspause ist nicht, weil ich alleine im Geschäft bin. Ob mein Arbeitgeber an den Tarifvertrag im Einzelhandel gebunden ist, weiss ich leider nicht. Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen,dass diese Stundenabrechnung legal ist, da die anderen Mitarbeiter der restlichen Filialen auch so denken. Bitte um Antworten und bedanke mich schon mal im Voraus.
MfG Neidzibube
Hallo, Guten Tag, hierzu kann ich leider nicht weiterhelfen. Viel Erfolg und freundliche Grüße
Hallo,
laut deutschem Recht max 40 Std. Dass heisst vor DEUTSCHEM Arbeitsgericht liegt der AG da schon falsch. Wenn er den europäischen Gerichtshof anruft, bekommt er allerdings Recht, in Europa gilt max 45 Std. regelmäßige Arbeitszeit.
In so fern gilt dies auch für den freien Tag; hier dürfte er nach deutschem Recht max die regelmäßige Arbeitszeit verrechnen- also 8 Std. So oder so, der Samstag muss auf das normale Arbeitszeitkonto gebucht werden. Alle Stunden über 40 nach deutschem bzw 45 nach europäischem Recht sind dann automatisch Überstunden. Wenn die Pause nicht genommen werden kann ist das letztlich auch nicht Deine Schuld. Ich rate hier dringend Gespräch mit der Verdi. Dass was du da an Geld verschenkst kommt bei weitem nicht an den Mitgliedsbeitrag ran. Ausserdem hast du dann Rechtschutz und wenn du im Gespräch etwas verändern willst, muss das Hand und Fuss haben. Sonst lieber was neues suchen und dann kündigen. Der AG wird bei den Diskussionen schon eine Grund finden um Dich loszuwerden. VORSICHT.
Hallo,
also bei Ihrer Stundenabrechnung und auch den Arbeitszeiten bin ich etwas skeptisch.
Leider kenne ich mich mit dem Einzelhandel nicht so gut aus.
Ich möchte Ihnen aber empfehlen sich mal bei einer Gewerkschaft schlau zu machen. Die beraten häufig auch Nichtmitlieder und können Ihnen bei Ihren Fragen denke ich gut weiterhelfen.
Viele Grüße
Hallo Neidzibube,
kann nichts zum Thema beitragen.
Sorry und viel Erfolg.
Gruß
Wagner
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Hallo,
ich passe: Der Einzelhandel ist mir völlig fremd, da kann ich nur raten - und das hilft nicht weiter
Gruss
rambam
Arbeitszeiten sind im Arbeitszeitgesetz festgeschrieben. Nur Krankenhäuser und Unternehmen die wegen besonderen Gründen Ausnahmen wünschen, können welche beantragen.
Grundsätzlich gilt, wenn nicht anders vereinbart:
8 Stunden Arbeit an allen Werktagen. Dies ergibt eine Wochenarbeitsstundenanzahl von 48 Stunden in der Woche. Wird diese überschritten, darf dies nur ab und zu mal passieren, aber nicht durchgehend.
Bei 8 Stunden gilt es 30 Minuten Pause zu haben. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass 30 Minuten ununterbrochen Pause gemacht wird. Bei 9 Stunden erhöht sich automatisch die gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeit um 15 Minuten auf 45 Minuten.
Zum eigentlichen Fall:
Leider kenne ich den genauen Vertragswortlaut nicht. Im Grunde ist dies aber ein Problem, weil für 5*9Stunden muss gerechnet werden (dies wären allein schon 45 Stunden), aber einen Tag „minus“ zu rechnen ist aus meiner Sicht vollkommen unverständlich. Wenn ich am Sonntag nicht arbeite, dann wird mir dafür nichts abgezogen. Es wirkt eher höchst illegal.
Mittagspausen (30Minuten pro Tag, eher 45 Minuten) müssen abgezogen werden. Das ist korrekt - nur dass man kein Mittag machen kann, das ist wiederum inkorrekt.
Hier in diesem Fall ist es höchst egal, ob der Arbeitgeber an den Tarifvertrag gebunden ist. Hier zählt das Gesetz.
Einige Tipps von mir:
- Rechtsschutzversicherung, Anwalt, klagen.
- Sich mit anderen zusammenschließen, Anwalt nehmen, Sammelklagen.
- Und das würde ich zuerst machen: Eine (anonyme) Beschwerde bei der Arbeitsschutzverwaltung angeben. Je nach Bundesland unterscheiden sich die Stellen:
http://lasi.osha.de/de/gfx/systems/dienststellen_asv…
Hier muss der Ansprechpartner zu finden sein. Anrufen oder eine Mail schicken, den Fall schildern und dann sollte ein Beamter herauskommen und dies überprüfen - meist auch so intelligent, dass es im Rahmen einer „Systemkontrolle“ erfolgt, selten sagt jemand, dass sich jemand beschwert hat.
Was dann kommt, Mahnung, Bußgeld entscheidet dieser. In allen Fällen würde ich dennoch mir Rechtsschutz suchen und die verlorenen Stunden der letzten Monate(?) irgendwie einklagen (und vielleicht zwischendurch sich mal umsehen, nach einem besseren Arbeitgeber).
Wie gesagt zusammengefasst: Legal erscheint mir es nicht. Falsch ebenso und mein dringender Rat: Informieren Sie die Behörde! Die hilft Ihnen weiter.
Viel Erfolg - und denken Sie daran: Arbeiten tut man um zu leben, nicht für den Arbeitgeber zu sterben. Auf Dauer schadet diese Art des Verhaltens des Arbeitgebers nur Ihnen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg!
Hallo,
über EH Tarife o.ä. kann ich leider nichts sinnvolles sagen aber…
Bei über 8 Stunden Arbeitszeit täglich müssen 45 Minuten Pause (unbezahlt) gewährt werden. Mittagspause ist nicht verpflichtend. Die Pause kann auch in 2 Teilen (30 + 15 Minuten) genommen werden.
Meiner Meinung nach sind 45 Stunden über der tariflichen Regelarbeitszeit - da sollten eigentlich Überstunden und Mehrarbeitszuschlag fällig sein.
Diese Verfahrensweise (45 Stunden Vertrag, aber geringere tatsächliche Arbeitszeit) hat meiner Meinung nach nichts illegales an sich. Sondern ist wohl eher mangelnder Aufmerksamkeit des AG geschuldet. Ich denke hier ist ein uralter Arbeitsvertrag mit 6 Tagen/Woche im Einsatz. Wobei der AG ja offensichtlich nicht auf die Einhaltung der 45 Stunden Woche besteht. Bevor ich Druck aufbaue, würde ich als Mitarbeiter mit meinem Chef das Gespräch suchen.
Hallo,
ab in die Gewerkschaft!
Gruß
Hallo,
lauf Arbeitszeitgesetz darf die werktägliche Arbeitszeit 8 Std. nicht überschreiten und 30 Minuten Pause müssen Sie auch einhalten. Notfalls den Laden abschliessen. Ihr Arbeitgeber dürfte Ihren freien Tag nur mit 8 Stunden berücksichtigen. Wenden Sie sich an Ihren Betriebsrat, wenn es einen gibt. Oder an die Gewerkschaft.
Viele Grüße
Hallo,
egal, ob Ihr Arbeitgeber tarifrechtlich gebunden ist, es gilt auf alle Fälle das Arbeitszeitschutzgesetz.Danach steht Ihnen die Pause zu. Ist schließlich unbezahlte Zeit. Das wären dann9,5 Std. tägliche Anwesenheit, aber „nur“ 45 Std. Arbeitszeit. Laut Arbeitszeitschutzgesetz sind täglich bis zu 10 Std. Arbeitszeit, also ohne Pause an sechs Tagen in der Woche erlaubt, wenn zeitnah Freizeitausgleich gewährt wird und damit durchschnittlich nicht mehr als 48 Std, gearbeitet wird.
Ich denke, dass ist bei Ihnen o.k., so wie Sie das geschildert haben.
Aber ab jetzt: Pause machen:smile:
Gruß
Iris
Ahoi Neidzibube,
Tarifvertrag…ob oder ob nicht kann Dir Deine GEWerkschaft beantworten, alles weitere zu Deinen Fragen auch.
Jack
hallo,
einfach mal bei der gewerkschaft nachfragen, dort gibt es fach- und sachkundige hilfe, gerade bei einer solchen problematik.
mfg
sn
Hallo,
bedaure, kann dies nicht beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo,
es ist schon extrem wichtig zu wissen, welcher Tarifvertrag zur Anwendung kommt. Höchstarbeitszeiten werden ja nicht überschritten. Gibt es einen Betriebsrat, was bzw. wie ist die Arbeitszeitverteilung im Arbeitsvertrag geregelt.
Gruß
Klaus
Es gibt eine Arbeitszeitgesetz, das auch die Pausen regelt. Kannst Du googeln.
Hallo,
diese Rechnung der Arbeitszeiten ist korrekt. Wenn ein Arbeitstag unter der Woche neun stunden hat, wird auch der Urlaubstag so abgerechnet. Und eine Pause ist gesetzlich vorgeschrieben bei der Arbeitslänge.
Was nicht korrekt ist, ist, dass die Pause gar nicht genommen werden kann.