Hallo,
muss ein Arbeitgeber die Arbeitszeiten seines Arbeitnehmers
nachweisen können bzw. müssen Änderungen am Dienstplan
nachvollziehbar sein?
beweisen muss immer der, der etwas will, nämlich die ihm „günstigen“, also für seinen Anspruch erforderlichen Tatsachen.
Bei Überstunden ist es also so, wenn der AN meint, er hätte welche geleistet, und der AG bestreitet dass, dann muss AN sie beweisen. Dazu muss er selbst zunächst im einzelnen darlegen, wann diese Stunden angefallen sein sollen. Erst im zweiten Schritt kommt man dazu, ob die Überstunden angeordnet waren.
Nehmen wir mal an, ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer
geraten in einen Streit über bestehende Überstunden,
Urlaubstage, Zuschläge.
Muss der Arbeitgeber Nachweise über diese führen, falls es zu
einer Gerichtsverhandlung kommt?
Nur begrenzt, nämlich wenn über 8 h hinaus gearbeitet wird.
http://www.bundesrecht.juris.de/arbzg/__16.html
Müssen Urlaubsanträge und -ablehnungen archiviert werden?
Nein, aber über einen gewissen Zeitraum wird sie ein vernünftiger Arbeitgeber sicher aufbewahren, zumindest bis zum Ende des Übertragungszeitraums.
Hat der Arbeitnehmer ein Recht auf Einsicht in die Unterlagen?
Wenn der AG es aufbewahrt hat, ja, als Teil seines Einsichtsrecht in die „Personalakte“ (selbst wenn die darin nicht abgeheftet wären, es geht um die Akte im materiellen, nicht formellen Sinne)
Kann ein Arbeitgeber flexibel entscheiden ob er für einen
freien Tag Überstunden abbaut oder Urlaub gewährt? Macht es
einen Unterschied ob vorher ein Urlaubsantrag gestellt wurde?
Wie Überstunden abgebaut werden, kann unterschiedlich geregelt sein, wenn nicht geregelt, hat der AG das Bestimmungsrecht, ob durch Freizeit oder Bezahlung und wann der Abbau stattfindet. Wie bei allen einseitigen Bestimmungsrechten geht das nur nach „billigem Ermessen“, doch ist ja das eine grds. so gut wie das andere.
Wenn der AN einen Urlaubsantrag stellt, dann kann der AG den nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Hat der AG allerdings für den Tag Überstundenabbau angeordnet, dann geht der Urlaubsanspruch ins Leere.
Danke!
Bitte
EK