Arbeitszeiten so ok?

Hallo!
Mal angenommen da ist eine Auszubildende ( ca. 24 Jahre) im 2. Lehrjahr, diese wird öfters aus der Schule gelassen, damit diese arbeiten kommt. Jetzt hat diese Auszubildene auch neue Arbeitszeiten , von 7:00 Uhr - 17:30 Uhr. Ihr wurde gesagt, das Ihr eine Pause von 1 Stunde zusteht. Da sich die Auszubildene in der Schule etwas verschlechtert hat, soll sie jetzt in IHRER Mittagspause lernen.
Das ist doch nicht Rechtens oder?
Kann der Chef denn verlangen das die Auszubildene in Ihrer Pause die Schulsachen auspackt und lernt?
Und die Arbeitszeiten sind die so auch ok?
Wäre lieb wenn Ihr der Auszubildenden weiterhelfen könntet.

Hallo Vanessa,

da ist so ziemlich gar nix ok !

Deine „neue“ Arbeitszeit beträgt abzgl. 1 Stunde Pause 9 1/2 h !!!
das ist IMO etwas heftig für eine Auszubildende auch wenn
sie schon was älter ist, wielange arbeiten den
„Ausgelernte“ in dem Betrieb ?

Die Arbeitspause ist dazu da dich von getaner Arbeit zu
erholen, im übrigen bekommst du sie ja nicht bezahlt,
es ist dir also vollkommen frei was du in dieser Zeit
tust. Das Ansinnen du mögest während der Pause lernen
wäre so als ob geforder würde du sollst zwischen 20 und
21 Uhr lernen, es ist DEINE Entscheidung.
Was anderes wäre (was ich mir bei deiner Beschreibung nicht
vorstellen kann) der Arbeitgeber gesteht dir zu z.B.
von 14 - 15 Uhr täglich zu lernen …

Auch bei deiner Formulierung „…wird öfters aus der Schule gelassen,
damit diese arbeiten kommt.“ kann ich nur den Kopf schütteln, du
bist dort zur Ausbildung und in die (Berufs-)Schule gehst du
um die Theorie zu lernen, das es da mal Ausnahmen geben kann
weil Not-an-der-Frau ist ok, aber in Ordnung ist das nicht.

Laß das nicht mit dir machen !!!
Wenn ich’s nicht völlig falsch verstanden hab, dann klingt
das tierisch nach Ausbeutung von Lehrlingen, wehr dich !

Liebe(s) Gruess(l)e
R2D2

Hallo!
Mal angenommen da ist eine Auszubildende ( ca. 24 Jahre) im 2.
Lehrjahr, diese wird öfters aus der Schule gelassen, damit
diese arbeiten kommt.

Hallo Vanessa, das entspricht nicht unbedingt dem Zweck der Ausbildung. Der Arbeitgeber ist verpflichtet dich für die Berufsschule freizustellen.

Jetzt hat diese Auszubildene auch neue
Arbeitszeiten , von 7:00 Uhr - 17:30 Uhr.

Gab es denn vor dem eine konkrete Festlegung ihrer Arbeitszeiten im Vertrag?

Ihr wurde gesagt,
das Ihr eine Pause von 1 Stunde zusteht. Da sich die
Auszubildene in der Schule etwas verschlechtert hat, soll sie
jetzt in IHRER Mittagspause lernen.
Das ist doch nicht Rechtens oder?

Eine Auszubildende ist in der Hauptsache Auszubildende um den Beruf zu erlernen. Also ist lernen natürlich eine ihrer Hauptaufgaben. In deiner Mittagspause wirst du allerdings nicht bezahlt und die kannst du gestalten wie du willst.

Und die Arbeitszeiten sind die so auch ok?

Wenn du von MO-FR arbeiten würdest, wären die zumindest vom Arbeitszeitgesetz her noch im Rahmen.

MfG

Hallo Xolophos,

> Wenn du von MO-FR arbeiten würdest,
> wären die zumindest vom
> Arbeitszeitgesetz her noch im Rahmen.

Welches ArbZG meinst du ?

ArbZG § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer :

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

…Es sei denn, ein Tarifvertrag oder eine Betriebs- oder Dienstvereinbarung regelt etwas anderes.

ArbZG § 22 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich oder fahrlässig

  1. entgegen § 3 oder § 6 Abs. 2, jeweils auch in Verbindung mit § 11 Abs. 2, einen Arbeitnehmer über die Grenzen der Arbeitszeit hinaus beschäftigt,

  2. entgegen § 4 Ruhepausen nicht, nicht mit der vorgeschriebenen Mindestdauer oder nicht rechtzeitig gewährt,

siehe z.b. auch (und viele andere Stellen
google nach Auszubildende+Arbeitszeiten) :
http://www.ihk-koeln.de/Navigation/AusUndWeiterbildu…

IMO ist da gerade vom ArbZG her nichts im Rahmen !?

Liebe(s) Gruess(l)e
R2D2

Hallo Xolophos,

> Wenn du von MO-FR arbeiten würdest,
> wären die zumindest vom
> Arbeitszeitgesetz her noch im Rahmen.

Welches ArbZG meinst du ?

Hallo R2D2, ich mein schon das gleiche ArbzG wie du

ArbZG § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer :

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht
Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden
nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs
Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt
acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

Zu den Werktagen zählen alle Tage ausser Sonn- und Feiertage, also auch der Samstag. Rechnen wir: 5 x 9,5 h (bei 9,5 h ist ja die Grenze von 10 h noch nicht erreicht an 1 Tag) das ergibt zusammen 47,5 h. Das Arbeitszeitgesetz erlaubt 6 x 8 h = 48 h also gleicht sich das noch in der selben Woche durch den Samstag (insofern da nicht gearbeitet wird) aus.

…Es sei denn, ein Tarifvertrag oder eine Betriebs- oder
Dienstvereinbarung regelt etwas anderes.

…Sonderregelungen für bestimmte Branchen hab ich da auch mal ausser Acht gelassen.

ArbZG § 22 Bußgeldvorschriften

(1) Ordnungswidrig handelt, wer als Arbeitgeber vorsätzlich
oder fahrlässig

  1. entgegen § 3 oder § 6 Abs. 2, jeweils auch in Verbindung
    mit § 11 Abs. 2, einen Arbeitnehmer über die Grenzen der
    Arbeitszeit hinaus beschäftigt,

Tut er doch gar nicht. Wo denn?

  1. entgegen § 4 Ruhepausen nicht, nicht mit der
    vorgeschriebenen Mindestdauer oder nicht rechtzeitig
    gewährt,

17.30 - 7 Uhr sind bei mir 12,5 h. Vorgeschrieben sind mindestens 11 h.

IMO ist da gerade vom ArbZG her nichts im Rahmen !?

Kannst gerne nachrechnen.

MfG

Hallo Xolophos,

MO-FR war eine Annahme von dir, die so nirgends steht,
aber wenns den so wäre natürlich richtig aber unüblich
wäre.

Üblicherweise sind Azubis 8 h beschäftigt, da Minderjährige Auszubildenden grundsätzlich nur an fünf Tagen pro Woche
und nicht länger als acht Stunden täglich beschäftigt
werden dürfen. Nur weil diese hier 24 J ist … ?

> Es sei denn, ein Tarifvertrag oder eine Betriebs- oder
> Dienstvereinbarung regelt etwas anderes.
Der Hinweis war für Vanessa, da mal nachzuschauen
weil das ggf gegen das im Gesetz angegebene lauten
könnte.

> ArbZG § 22 Bußgeldvorschriften
War ebenfalls für Vanessa angegeben, um zu zeigen das
der AG sehr wahrscheinlich ordnungswidrig handelt.
Und ihr mitnichten
„Lernen“ in der Mittagspause „aufbrummen“ kann.

Liebe(s) Gruess(l)e
R2D2

Hallo Xolophos,

MO-FR war eine Annahme von dir, die so nirgends steht,
aber wenns den so wäre natürlich richtig aber unüblich
wäre.

Hallo R2D2, deswegen hatte ich ja auch in meiner ersten Antwort bewusst geschrieben " Wenn du von MO-FR arbeiten würdest , wären die zumindest vom Arbeitszeitgesetz her noch im Rahmen."
Wieso sollte eine Arbeitszeit von MO-FR unüblich sein? Oder versteh ich da was falsch?

Üblicherweise sind Azubis 8 h beschäftigt, da Minderjährige
Auszubildenden grundsätzlich nur an fünf Tagen pro Woche
und nicht länger als acht Stunden täglich beschäftigt
werden dürfen.

Nicht Minderjährige, sondern Jugendliche.

Nur weil diese hier 24 J ist … ?

…gilt für sie nicht mehr das Jugendarbeitsschutzgesetz, auf das du hier anspielst.

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/jarbschg/__1… ("(1) Dieses Gesetz gilt für die Beschäftigung von Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind ,…")

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbzg/__2.html ("(2) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten."

Und ihr mitnichten
„Lernen“ in der Mittagspause „aufbrummen“ kann.

Das seh ich genau so wie du. :smile: (und hatte es ja auch schon vorher geschrieben)

MfG

Wollt noch was zu Deinem Problem schreiben.
Nach BBiG ist die auszubildende Firma verpflichtet den Azubi zur Berufsschule freizustellen (gilt übrigens auch nach dem 18. Lebensjahr, wenn sie am dualen System teilnehmen (also die Ausbildung im Betrieb und Schule).

Laut Arbeitszeitgesetzt sollte es eigentlich ein 8 Std.-Tag sein. Allerdings kann sie Sie auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Ruhepausen von 45 Minuten gibt’s ab 9 Stunden Arbeitszeit.

Die Mittagspause ist übrigens eine Erholungszeit und sollte also auch als solches genutzt werden.

Steht ja so mehr oder weniger schon in den vorangegangenen Antworten

Ich würde mich an Ihrer Stelle mal an die zuständige IHK wenden, die hat für solche Fälle Beratungsstellen.